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DocTom 09.11.2018 11:15

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1418560)
Wie von Juristen erwartet wurde, ...

Aber ganz ehrlich? Unerwartet ist das auch von einem vollig neutralen Standpunkt nicht!

Solange rechtlich nicht wirklich Gründe vorlagen konnte das Gericht gar nicht anders entscheiden, wie Anwälte hier sicher bestätigen werden.

Es handelt sich ja hier um ranghohe Inhalte des GG (5&8GG), die das Demonstrationsrecht tragen und begründen!
http://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/...strationsrecht

und eine Einschränkung aus nichtrechtlichen Gründen wäre rechtlich wiederum angreifbar und würde nur Wasser auf die Mühlen der (hier) Betroffenen gießen...

Das Recht auf Gegendemonstration besteht ja auch, sofern wiederum Recht und Gesetz beachtet werden, und ich freue mich auf die Bilder in den Nachrichten!:cool:

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1418566)
Hmm...
Etwas misstrauisch macht mich lediglich die Nacht-und-Nebel-Aktion, in der dieser ohne Debatte durchgewinkt werden sollte. Ich bin es von unseren Politikern gewohnt, dass sie bei solchen globalen Abkommen die Trommel rühren, was nicht geschehen ist. Suspekt.

Leider kann ich weder den Befürwortern noch den Kritikern vertrauen, weil diese ihre jeweiligen Interessen verfolgen. Ich muss mir den Pakt demnächst wohl doch mal zu Gemüte führen. Mit einigen Fachkommentaren und etwas Glück kann ich mir hoffentlich eine halbwegs fundierte Meinung darüber bilden, die ich dann auch inhaltlich verteidigen kann. :)

Voll dabei und Deiner Meinung. :Danke:

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1418565)
...-Und besonders der immer wiederkehrende Ansatz, dass die Last nicht durch einzelne Mitgliedstaaten zu tragen ist, sondern von der Gemeinschaft...

Von einer ernsthaften Alternative für Deutschland würde ich sprechen, wenn in diesem Zusammenhang Lösungen aufgezeigt würden und diese auch mit gestaltet werden Ansonsten werden die deutschen Interessen nämlich nicht vertreten, was aus nationaler Sicht höchst unerfreulich ist.

Beim letzten Absatz bin ich, wider Erwartung einiger hier, voll bei Dir! :Danke:

Aber wer ist denn hier die finanzierende Gemeinschaft (Daten 2011)? Die Steuerzahler der westlichen reichen Migranten aufnehmenden Nationen? Was tragen Somalia uä Länder denn bei, ausser Armutsflüchtlinge?

Es gilt doch der Spruch: Gib-einem-Mann-einen-Fisch-und-du-ernährst-ihn-für-einen-Tag-Lehre-einen-Mann-zu-fischen-und-du-ernährst-ihn-für-sein-Leben

Dem trägt die UN mMn nicht Rechnung mit Aktionen wie dem GCM!

Wobei, die richtig reichen Menschen zahlen ja idR keine Steuern, die interessiert das Endergebnis also wahrscheinlich nicht oder nur insofern, als den Unternehmern dann mehr günstige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen...

omtc

qbz 09.11.2018 11:22

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1418564)
.......
lässt mich nicht erwarten, dass da eigene staatliche Regelungen und Gesetze in der Zukunft noch über dem Völkerrecht stehen sollen.
.......

Das Völkerrecht gilt für alle Staaten. (z.B. Verbot von Angriffskriegen), Deswegen bekräftigen die Bezüge im Migrationspakt auf die Menschenrechtscharta der UNO und das Völkerrecht nur die bestehenden Gesetze und brauchen auch keine Verabschiedung im Bundestag.

"Völkerrechtliche Bestimmungen sind für alle Staaten gültig, unabhängig davon, ob sie zugestimmt haben oder nicht....... In Deutschland sind gemäß Art. 25 S. 1 Grundgesetz die allgemeinen Regeln des Völkerrecht unmittelbar verbindlich und stehen über den Gesetzen (→ Völkerrechtsklausel). Über das Verhältnis dieser allgemeinen Regeln zu den Vorschriften des Grundgesetzes trifft Art. 25 GG keine Aussage. Das universelle Völkerrecht umfasst die gemeingültigen Rechtsvorschriften, nicht bloß die Rechtsgrundsätze. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Allgemeines Völkerrecht bricht jedes innerstaatliche Recht in Bund und Ländern, nimmt aber nur einen Rang unterhalb des (Bundes-)Verfassungsrechts ein.[6]"
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht#Verh%C3%A4ltnis_des_V%C3%B6lkerre chts_zum_nationalen_Recht

captain hook 09.11.2018 11:27

Auf jeden Fall wird für die einzelnen verirrten Schafe die am 9.11. dann freundlich "grüßen" und Fackeln anzünden keiner verantwortlich sein. Das war natürlich auch nicht zu erwarten, nicht beabsichtigt und insgesamt eine große Überraschung. In der Folge wird der daraus entstehende Polizeieinsatz als unverhältnismäßig bezeichnet werden und 99% aller Betroffenen waren doch unschuldig und dann war es "Mobbing" gegen eine unliebsame Partei. Sowas aber auch...

Wenn es nicht traurig wäre, wäre so ein Possenspiel fast witzig. Ist es aber leider nicht.

tandem65 09.11.2018 11:35

Hi DocTom,

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1418546)
Schon (kurz) recherchiert und gesucht, bisher nur englische Texte, keine frei öffentlich zugängliche kommentierte Variante in deutscher Sprache für die ..... interessierte Bürger.

qbz hat es gerade wieder verlinkt, ich hatte es bereits diese Woche verlinkt.
Das originale Dokument in Deutsch.
Wofür benötigst Du Komnentare?
Schnodo hat gerade den tendenziösen Kommentar bemängelt.
Wenn Du einen Kommentar dazu haben möchtest so nimm doch einfach den von Bommel91 verlinkten. Der ist auch auf Deutsch.

DocTom 09.11.2018 11:36

@Captain: aber mit Blick auf die Leistungsfähigkeit unserer Demokratie schon eine spannende Zeit...

schnodo 09.11.2018 11:45

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1418572)
Schnodo hat gerade den tendenziösen Kommentar bemängelt.

Echt? Welchen? Bin ich schon so schizophren, dass ich sowas gar nicht mehr mitbekomme? ;)

Bommel91 09.11.2018 11:59

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1418570)
Das Völkerrecht gilt für alle Staaten. (z.B. Verbot von Angriffskriegen), Deswegen bekräftigen die Bezüge im Migrationspakt auf die Menschenrechtscharta der UNO und das Völkerrecht nur die bestehenden Gesetze und brauchen auch keine Verabschiedung im Bundestag.

"Völkerrechtliche Bestimmungen sind für alle Staaten gültig, unabhängig davon, ob sie zugestimmt haben oder nicht....... In Deutschland sind gemäß Art. 25 S. 1 Grundgesetz die allgemeinen Regeln des Völkerrecht unmittelbar verbindlich und stehen über den Gesetzen (→ Völkerrechtsklausel). Über das Verhältnis dieser allgemeinen Regeln zu den Vorschriften des Grundgesetzes trifft Art. 25 GG keine Aussage. Das universelle Völkerrecht umfasst die gemeingültigen Rechtsvorschriften, nicht bloß die Rechtsgrundsätze. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Allgemeines Völkerrecht bricht jedes innerstaatliche Recht in Bund und Ländern, nimmt aber nur einen Rang unterhalb des (Bundes-)Verfassungsrechts ein.[6]"
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht#Verh%C3%A4ltnis_des_V%C3%B6lkerre chts_zum_nationalen_Recht

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber Art. 25GG gilt nur für allg. RGS und Gewohnheitsrecht. Art. 59 II GG passt hier eher.

qbz 09.11.2018 12:04

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1418564)
...den kann ich als normaler Bürger aber nicht nutzen, oder etwa doch? Link dazu?
;)
......

Jeder kann die Analysen und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Internet abrufen. Anfragen müssen Mitglieder des Bundestages stellen.

https://www.bundestag.de/analysen

Interessant finde ich z.B. das Gutachten zur völkerrechtlichen Bewertung der Beteiligung Russlands, der USA, Israels am Syrienkrieg https://www.bundestag.de/blob/563850...8-pdf-data.pdf
oder für diesen Thread das Gutachten zur Einreisegestattung / -verweigerung nach § 18 Asylgesetz.
https://www.bundestag.de/blob/514854...7-pdf-data.pdf


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