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Zitat von Matthias75
(Beitrag 1594732)
...Es gibt hier Eltern, die das Testen als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte o.ä. sehen, bei einem positiven Test eine Stigmatisierung des Kindes befürchten etc. und dementsprechend das Einverständnis verweigern wollen. Was passiert in diesem Fall? hat die Schule das Recht, diesen Kindern die Teilnahme am Unterricht zu verwehren?
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Die Problematik existiert in der Tat und der Prozentsatz von Eltern, die diesbezüglich Bedenken haben liegt rund bei einem Drittel, wie ich bei den ersten freiwilligen Probedurchläufen von Reihentests an der Grundschule meiner Frau und auch vom Hörensagen von anderen Schulen mit freiwilligen Testangeboten mitbekommen habe.
Daher ist ein Testkonzept, das auf freiwilligem Testen beruht, von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Schulbezogene Testkonzepte können nur funktionieren, wenn sie verpflichtend für die Unterrichtsteilnahme sind.
Ein Abstrich ist keine Körperverletzung und daher zumutbar. Die Masernimpfung ist auch für den Schulbesuch verpflichtend, egal ob die Eltern Impfbefürworter oder Impfgegner sind und eine Impfung ist ein deutlich schwerwiegender Eingriff als es ein Abstrich darstellt. Daher sehe ich auch keine unlösbaren juristischen Probleme für eine Testpflicht im Zusammenhang mit dem Schulbesuch.
Wer bei uns in der Klinik den Abstrich verweigert wird nicht als Patient aufgenommen und auch für Mitarbeiter sind die Reihentestungen mittlerweile verpflichtend. Punkt. Wir akzeptieren auch schon seit Monatenen keinerlei Maskenatteste mehr. Natürlich hat es ein Krankenhaus etwas einfacher in dieser Hinsicht, da man es dort unnmittelbar mit geschäftsfähigen Personen zu tun hat und Erziehungsberechtigte außen vor sind.
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