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Wir sind mit unserem Gesellschaftssystem viel zu verwoben mit anderen Ländern und viel zu freiheitsliebend, um langfristig eingesperrt zu leben. Das mag bei anderen Kulturen/Ländern anders sein. Das ist halt der Preis für die jahrelang erkämpfte Freiheit. Wir können nicht beides haben, Freiheit und Sicherheit. |
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Die Originalversion ist diese hier? Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor, Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), pp. 19-21. [November 11, 1755], http://franklinpapers.org/framedVolu...ol=6&page=238a |
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m. |
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:Blumen: |
Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist:
Was meine Freiheit und mein Leben im Moment einschränkt, ist das Virus und nichts anderes. Alles was getan (Öffnungen zur Unzeit) und unterlassen wird (Lockdown), diesen Zustand zu verlängern, verlängert diese Einschränkungen und verhindert das die Einschränkungen zurückgehen. m. |
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Leider kann man das Originalurteil noch nicht einsehen, deshalb muss man sich mit der Pressemitteilung des Gerichtes begnügen, in dem der aus meiner Sicht entscheidende Absatz wie folgt lautet: Die Ausgangsbeschränkung anzuordnen, um etwaige Defizite bei der Befolgung und nötigenfalls staatlichen Durchsetzung bestehender anderer Schutzmaßnahmen, insbesondere der Kontaktbeschränkungen, auszugleichen, sei jedenfalls solange unangemessen, wie von den zur Durchsetzung berufenen Behörden nicht alles Mögliche und Zumutbare unternommen worden sei, um die Befolgung anderer Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Bevor dies nicht geschehen sei oder bevor nicht feststehe, dass solche Maßnahmen nicht erfolgversprechend ergriffen oder verbessert werden könnten, erscheine es nicht angemessen, alle in einem bestimmten Gebiet lebenden Personen einer Ausgangsbeschränkung zu unterwerfen, nur weil einzelne Personen und Personengruppen die geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen nicht freiwillig befolgten oder nicht staatlicherseits alles Mögliche und Zumutbare unternommen worden sei, um gegenüber diesen Personen und Personengruppen die Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen durchzusetzen, zumal auch die Ausgangsbeschränkung der freiwilligen Befolgung oder nötigenfalls der staatlichen Durchsetzung bedürfte. Oder anders und salopp, den Gesamttext betrachtend: Schaut erstmal, dass ihr die in §28a IfSG möglichen Maßnahmen, die es ja schon gibt, vernünftig durchsetzt und alles dafür tut, dass diese Maßnahmen durchgesetzt werden, denn ihr konntet ja nicht mal zeigen, dass die nächtlichen Kontakte tatsächlich statt finden, die ihr mit der Ausgangssperre verhindern wollt. Einfach zu behaupten die Leute würden sich bei privaten Feiern anstecken, ist für einen Grundrechtseingriff zu wenig nach nem Jahr Pandemie. Oder noch anders: Auch wenn niemand grundsätzlich die Wirksamkeit einer Ausgangssperre im Allgemeinen anzweifelt. An gemessen ist sie nicht und die Eignung muss auch erstmal nachgewiesen werden. Ihr macht halt einfach nen Scheiß Job. So ungefähr ... :Blumen: |
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Ich mach mir gar nicht unbedingt zuerst Gedanken, ob irgendwas im privaten erlaubt ist oder nicht, sondern eher, ob es wirklich sinnvoll ist die Familie und Eltern zu besuchen, wenn ich nicht weiß, was ich von der Arbeit so mit anschleppe ... Gerade in der aktuellen Situation. |
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