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-   -   Neues Tempolimit auf deutschen Landstraßen gefordert (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=49877)

petra_g 29.08.2021 08:27

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1620035)
Dazu noch autofreie Autos und du kannst in aller Ruhe trainieren auf deutschen Strassen! :Lachanfall:

kreuzungsfrei heißt mit Einfädel- und Ausfädelspuren und bspw. einer Unterführung (oder Brücke). So kann der Verkehr flüssig über die Spuren zu- und abgeführt werden.

Und Fahrt von A nach B. Das macht Jeder. Derjenige der zur Arbeit fährt, Derjenige der in Urlaub fährt, Derjenige der nach Hause fährt und Derjenige der mit dem Fahrrad unterwegs ist.

D.h. ?

Man ist nicht zum Spaß da draußen oder tobt sich aus oder ist nur zum Sport treiben da draußen. Jeder Verkehrsteilnehmer hat lt. §1 STVO die selben Rechte UND der Grund der Straßenbenutzung geht den anderen Verkehrsteilnehmer nix an. Er ist nicht bevorrechtigt nur weil er im Firmenwagen sitzt und vom Chef von A nach B geschickt wurde. Es gibt in der STVO keine Hierarchie an Benutzungsgründen und an Bevorzugungen bspws für Berufsverkehr. Ich habe den Grund xy um die Straße zu nutzen und nutze Fahrrad, du hast Grund yz die Straße zu nutzen und nutzt den Firmenwagen. Du bist nicht bevorrechtigt. Du hast STVO §1 einzuhalten und Tempolimits sind gut geeignet um das zusammenleben zu fördern.

Und zu FDP: Ich bin im Bürgerlich liberalen Flügel angesiedelt. Jede Partei hat vernünftige und eher unvernünftige Flügel. Ich gehöre dem arbeitnehmerfreundlichen, Steuerzahlerfreundlichen und Sozialbeitragszahlerfreundlichen Flügel der Vernunft an.

noam 29.08.2021 14:56

Zitat:

Zitat von petra_g (Beitrag 1620072)
Jeder Verkehrsteilnehmer hat lt. §1 STVO die selben Rechte

Das ist nicht richtig.

Deine andauernden Verweise auf den 1 StVO sind imho übrigens ein klarer Hinweis darauf, dass du wenig Ahnung von dem hast, von dem du hier sprichst. Der 1 ist ein schlichter Auffangtatbestand, der nur zum Tragen kommt, wenn die entsprechende Handlung bzw. Situation nicht in einem spezielleren Gesetz beschrieben wird. Ganz wichtig ist, dann auch noch, dass das StVG und seine Verordnungen ganz klar zwischen Kraft- und Fahrzeugen unterscheidet.

petra_g 29.08.2021 17:15

Weiche bitte nicht aus.

§1

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Haltet euch dran. Tempolimit von 60 km/h auf Landstraßen würde dazu führen das §1 auf jeden Fall eher eingehalten wird als wenn die Verkehrsteilnehmer mit 100 km/h zu schnell fahren.

Pippi 29.08.2021 17:32

Zitat:

Zitat von petra_g (Beitrag 1619999)
das wird in vielen Regionen in D so sein. Ggf. habt ihr in der CH bessere Infrastruktur und klügere Verkehrsführung. Aber hier ist alles dicht und eben mit viel zu vielen Ampeln ausgestattet.

Im Kanton wo ich wohne in der Schweiz (907 Quadratkilometer) hat es rund 10 Ampeln (inkl. Baustellenampeln) :Lachanfall:

kullerich 29.08.2021 18:10

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1618524)
Ja will er.

Zum Thema: Schweizer STVO. Entsprechende Strafen bei Missachtung. Ist so viel angenehmer zu fahren, man kommt unwesentlich später ans Ziel aber deutlich relaxter. Dem Absatz von hochmotorisierten PKWs scheint es keine Probleme zu bereiten.

Tipptopp!

kullerich 29.08.2021 18:11

Zitat:

Zitat von Pippi (Beitrag 1620186)
Im Kanton wo ich wohne in der Schweiz (907 Quadratkilometer) hat es rund 10 Ampeln (inkl. Baustellenampeln) :Lachanfall:

Wieviele Kreisverkehre?

sybenwurz 29.08.2021 22:53

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1620154)
Das ist nicht richtig.

Deine andauernden Verweise auf den 1 StVO....

Zitat:

Zitat von petra_g (Beitrag 1620180)
...


Touché...
:Lachanfall:

longo 30.08.2021 10:01

Na da schau her:

Ab heute:
Tempo 30 in Paris (fast überall)

Na also, geht doch


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:22 Uhr.

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