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Ulmerandy 13.03.2019 11:31

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1439256)
Zumal die meisten aktuellen PKW Modelle in der Baustelle gar nicht links fahren dürften, weil breiter als 2m.

Grad die die schnell fahren, dürfen gar nicht links fahren.

Zu den 2m in den Baustellen - ich hab jetzt auf der A8 in einer der vielen Baustellen zum ersten Mal die Begrenzung mit 2,2m gesehen.

Und auf dieser Autobahn stellt sich die Frage aktuell nach einem Tempolimit ja nicht - das regelt sich von alleine nach unten :Lachanfall: (vor allem am Freitagnachmittag)

Viele Grüße

Andy

MattF 13.03.2019 11:53

Zitat:

Zitat von Ulmerandy (Beitrag 1439263)
Zu den 2m in den Baustellen - ich hab jetzt auf der A8 in einer der vielen Baustellen zum ersten Mal die Begrenzung mit 2,2m gesehen.

Dafür muss der Platz aber da sein.

Hafu 13.03.2019 12:39

Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?

Bei unverschuldeten Unfällen sind dies in der üblichen Praxis der Gerichte im Bereich von 140-190 km/h in der Regel 20%, bei Geschwindigkeiten ab 200 km/h 40% Teilschuld!

Das gilt inbesondere auch für den nicht so seltenen Fall, dass ein sog. Mittelspurschleicher plötzlich kurz vor dem Überholvorgang des sich von hinten annähernden Fahrzeugs auf die linke Fahrspur ausschert, ohne vorher in den Rückspiegel gesehen zu haben.

Ich wusste das ehrlich gesagt nicht, dass der Raser hier nahezu ausnahmslos in Mithaftung genommen wird, auch wenn er ansonsten alles richtig gemacht hat und die vollständige Schuld beim ausscherenden Fahrzeug liegt. Alleine durch das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit, nehmen schnell fahrende PKWs nach der praktizierten Rechtsprechung in Kauf die Unfallgefahr gravierend zu erhöhen und werden deshalb im Schadensfall in Mithaftung genommen.

Duafüxin 13.03.2019 12:44

Doch, schon, aber eben auch nur weil meine Theorie noch nicht lange zurückliegt.

Ich finde das etwas befremdlich, je länger ich drüber nachdenke aber auch richtig.

Toelpel 13.03.2019 13:15

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1439282)
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?

...

Das sollte man schon ein wenig einschränken, denn man bekommt nicht zwangsläufig bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Teilschuld im Falle eines Unfalls.

Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass ein Unfall bei >130 km/h Geschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Betieligte Fahrer max. 130 km/h gefahren wäre. Nun liegt die Beweislast beim betroffenen Fahrer nachzuweisen, dass der Unfall auch mit 130 km/h geschehen wäre, was in der Folge nicht zu einer Teilschuld führt, sofern ihm dies gelingt.

Das gibt es immer wieder, aber realistischerweise muss man sagen, dass es umso schwieriger wird, je höher die Unfallgeschwindigkeit war. Jenseits der 150 km/h sind diese Fälle schon extrem selten.

MattF 13.03.2019 13:37

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1439282)
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?

Was aber letztlich hauptsächlich ne Frage ist, wie die Kosten zwischen den Versicherungen aufgeteilte wird :Huhu:

Ok, je nachdem bekommt man noch ne Höherstufung aber Rabattretter rocks! :Lachanfall:

Schwarzfahrer 13.03.2019 14:16

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1439282)
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?.

War bekannt, aber man denkt natürlch nicht immer dran. Ich vermute, das wird auch bei Unfällen auf Radwegen ähnlich gehandhabt: wenn ich mit 35 kmh auf dem Radweg an der Oma die 12 kmh fährt, vorbeirolle, habe ich wohl auch Mitschuld, wenn sie zufällig vor mich taumelt oder vor Schreck vom Rad fällt, oder? Finde ich auch im Sinne des allgemeinen Rücksicht-Gebots sinnvoll: ich darf meinen Wunsch nach zügigem vorankommen nicht durch ein stark erhöhtes Risiko für andere erkaufen. Und in diesem Sinne fände ich ein Tempolimit, das je nach Verkerhrsaufkommen flexibel angepaßt wird, am sinnvollsten, weil es die Bedürfnisse der "Gelassenen" und der "Schnellfahrer" ausgewogen befriedigen kann (ist bereits möglich an vielen Strecken, die entsprechend bestückt sind).

anlot 13.03.2019 14:18

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1439116)
OMG, was sollen nur die ganzen, auf 85 begrenzten LKW-Fahrer da sagen...

Sehe da keinen Zusammenhang. LKW‘s sind wohl aus anderen Gründen langsam unterwegs oder nicht?


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