![]() |
Zitat:
Und auf dieser Autobahn stellt sich die Frage aktuell nach einem Tempolimit ja nicht - das regelt sich von alleine nach unten :Lachanfall: (vor allem am Freitagnachmittag) Viele Grüße Andy |
Zitat:
|
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?
Bei unverschuldeten Unfällen sind dies in der üblichen Praxis der Gerichte im Bereich von 140-190 km/h in der Regel 20%, bei Geschwindigkeiten ab 200 km/h 40% Teilschuld! Das gilt inbesondere auch für den nicht so seltenen Fall, dass ein sog. Mittelspurschleicher plötzlich kurz vor dem Überholvorgang des sich von hinten annähernden Fahrzeugs auf die linke Fahrspur ausschert, ohne vorher in den Rückspiegel gesehen zu haben. Ich wusste das ehrlich gesagt nicht, dass der Raser hier nahezu ausnahmslos in Mithaftung genommen wird, auch wenn er ansonsten alles richtig gemacht hat und die vollständige Schuld beim ausscherenden Fahrzeug liegt. Alleine durch das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit, nehmen schnell fahrende PKWs nach der praktizierten Rechtsprechung in Kauf die Unfallgefahr gravierend zu erhöhen und werden deshalb im Schadensfall in Mithaftung genommen. |
Doch, schon, aber eben auch nur weil meine Theorie noch nicht lange zurückliegt.
Ich finde das etwas befremdlich, je länger ich drüber nachdenke aber auch richtig. |
Zitat:
Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass ein Unfall bei >130 km/h Geschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Betieligte Fahrer max. 130 km/h gefahren wäre. Nun liegt die Beweislast beim betroffenen Fahrer nachzuweisen, dass der Unfall auch mit 130 km/h geschehen wäre, was in der Folge nicht zu einer Teilschuld führt, sofern ihm dies gelingt. Das gibt es immer wieder, aber realistischerweise muss man sagen, dass es umso schwieriger wird, je höher die Unfallgeschwindigkeit war. Jenseits der 150 km/h sind diese Fälle schon extrem selten. |
Zitat:
Ok, je nachdem bekommt man noch ne Höherstufung aber Rabattretter rocks! :Lachanfall: |
Zitat:
|
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:50 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.