Klugschnacker |
13.07.2016 20:01 |
Zitat:
Zitat von NBer
(Beitrag 1237803)
jetzt mal dumm gefragt...welcher verband macht das nicht? gibt es irgendwo abstimmungen über die nominierungskriterien? die werden doch schon immer und überall "festgelegt". nicht zur diskussion gestellt.
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Ich habe die Urteilsbegründung nicht gelesen, daher kann ich hier nur spekulieren. Ein Grundsatz lautet, dass ein Verband nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die seiner Athleten vertreten und berücksichtigen muss. Das folgt aus dem Ein-Verbands-Prinzip des DOSB.
Der Verband legt also die Regeln fest, aber unter Berücksichtigung auch der Interessen der Athleten. Letztere können sich von den Interessen des Verbandes unterscheiden. Das Interesse des Verbandes könnte sein, möglichst eine Medaille zu holen. Einer vermeintlichen Topathletin werden zwei potentielle Helferinnen an die Seite gestellt, die durch Einzelleistungen (Schwimmen) glänzen.
Das Interesse des einzelnen Athleten kann anders liegen und ist billigerweise vom Verband zu berücksichtigen. Das Interesse von Rebecca Robisch ist die Teilname von Rebecca Robisch, und nicht das Abschneiden von Anne Haug.
:Blumen:
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