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Gerade von Macca via FaceBook gelesen:
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1. Die Unschuldsvermutung gilt nicht für Privatleute. 2. Die Unschuldsvermutung gilt nur begrenzt für Geschäftsleute. 3. Die Unschuldsvermutung bezieht sich nur auf das Verfahren/Urteil, sonstige vorläufige Maßnahmen sind davon unbetroffen. Beispiele zu 3.: - Bei der Bewerbung in den Staatsdienst, wird nicht nur nach Vorstrafen gefragt, sondern auch, ob derzeit ein Verfahren offen ist. - Verdachtskündigung ist nun wirklich nichts ungewöhnliches, da gibt es auch kein "in dubio pro reo". - Jeder kann sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Wenn mir die Nase vom Eisverkäufer nicht gefällt oder ich den völlig unbegründet für einen Mörder halte, dann darf ich beim Konkurrrenten einkaufen und verstoße damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz oder die Unschuldsvermutung. Und um es mal ganz deutlich zu machen: - Angenommmen, der Verdacht besteht, jemand hat sich an Kindern vergangen. Der darf bis zum Urteil ganz sicher nicht mehr im Kindergarten arbeiten. |
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Die ganze Sache mit Lance ist ziemlich einfach, gäbe es Beweise, wäre er bereits lange gesperrt, dann würde die Staatsanwaltschaft weiter gegen ihn ermitteln. Es gibt keine Beweise seines Dopings. Es gibt Zeugenaussagen, möglicherweise sogar eidesstattliche Zeugenaussagen, was die denn so Wert sind, kann jder der damit beruflich zu tun hat relativ gut beurteilen. Nur mit Zeugenaussagen und wenn sie vom Papst wären, wird man ihn niemals zu irgendetwas verurteilen können. Das muss mir nicht gefallen (tut es auch nicht). Aber mein Rechtsverständnis gebiet mir auch das zu ertragen. Von daher stimme ich hier mit McCormack voll überein. |
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@FinP +1 . Für die "lange Version" war ick zu faul :Cheese: |
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Bei einer Sportveranstaltung wird es möglich sein im Nachhinein die Siegerliste zu ändern (okay bei der Tour ist das offenbar nicht ganz so einfach dann einen zu finden der sicher nicht gedopt war). Aber die Triathlonweltelite ist dann vielleicht doch nicht so schutzbedürftig wie Kindergartenkinder und dann muss man schon abwägen ob die "Vorverurteilung" noch in Ordnung ist. |
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Mag man an anderer Stelle seine Haltung vielleicht nicht immer nachvollziehen können, iss mir (und sicher auch anderen) sonnenklar, wo er in Bezug auf Doping steht. Da muss er nicht endlos an Wortketten basteln und das ist nur ein prominentes Beispiel. Könnte auch dude oder HaFu anführen;- die brauchen auch keine 24Stunden, um sich in dieser Hinsicht zu positionieren. Zitat:
Weil eben nicht nur diskutiert wird sondern aufgrund ner ganz anderen Einstellung so diskutiert wird. Eine Krähe... |
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