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mblanarik 27.07.2011 16:01

hmmm... also wenn petschnig der neue boss der wtc europa & suedafrika ist, dann duerfte das rennen eher bei ihm bleiben.

ich koennte mir eher vorstellen, dass die seiten sukzessive auf das standard-wtc-format umgezogen werden. und da suedafrika das/die ersten rennen im jahr sind, haben sie damit angefangen.

ich wuerde erwarten, dass demnaechst auch die europaeischen rennen auf das format umgezogen werden.

Matthias 27.07.2011 16:04

Zitat:

Zitat von mblanarik (Beitrag 615701)
hmmm... also wenn petschnig der neue boss der wtc europa & suedafrika ist, dann duerfte das rennen eher bei ihm bleiben.

ich koennte mir eher vorstellen, dass die seiten sukzessive auf das standard-wtc-format umgezogen werden. und da suedafrika das/die ersten rennen im jahr sind, haben sie damit angefangen.

ich wuerde erwarten, dass demnaechst auch die europaeischen rennen auf das format umgezogen werden.

Was unterscheidet das Standard-WTC-Format vom europäischen IM-Format?

Willi 27.07.2011 16:06

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 615487)
Da die Anmeldung (mit Bezahlung) ja nichts anderes, als ein Kaufvertrag ist, würden weniger Slots nichts anderes als eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen seitens des Verkäufers bedeuten und alle bereits Gemeldeten hätte damit ein nachträgliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag (Anmeldung) erhalten.

Ich bin ja kein Jurist, aber IMHO müßte derjenige, der seine Meldung da stornieren will, erstmal nachweisen, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist - d.h. dass er überhaupt eine Chance hätte, die typischen Qualizeiten zu erreichen, was für 90% der Gemeldeten ohnehin entfällt.

Badekaeppchen 27.07.2011 16:22

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 615705)
Ich bin ja kein Jurist, aber IMHO müßte derjenige, der seine Meldung da stornieren will, erstmal nachweisen, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist - d.h. dass er überhaupt eine Chance hätte, die typischen Qualizeiten zu erreichen, was für 90% der Gemeldeten ohnehin entfällt.

Wieso? Hafu sprach ja nicht von Schadensersatz, sondern von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geld zurück bekommt der Athlet ja dann nur, weil er bereits seine Leistung erbracht hat (Zahlung Meldegebühr).

Willi 27.07.2011 17:43

Zitat:

Zitat von Badekaeppchen (Beitrag 615721)
Wieso? Hafu sprach ja nicht von Schadensersatz, sondern von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geld zurück bekommt der Athlet ja dann nur, weil er bereits seine Leistung erbracht hat (Zahlung Meldegebühr).

Irrelevant. Wenn Du Dich angemeldet hast, hast Du einen Vertrag geschlossen, und bist auch verpflichtet zu zahlen.

Du hast die Möglichkeit zu 'ner Reklamation, wenn zugesicherte Leistungen die Du auch nutzen kannst nicht erbracht werden (oder sowas angekündigt wird). Der Leistungserbringer ist verpflichtet, entweder nachzubessern (sprich Dir anderweitig Deinen entgangenen Hawaii-Slot zu besorgen) oder Schadensersatz zu leisten - wobei der Athlet die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes nachzuweisen hat.

Anderes Beispiel: wenn Kai Walter am Sonntag z.B. das Preisgeld reduziert hätte, kann das nur der reklamieren, der das gemäß Platzierung auch beansprucht hätte - jemand, der auf Platz 1763 ins Ziel gekommen ist, kann deswegen nicht sein Startgeld zurückverlangen.

Jahangir 27.07.2011 17:48

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 615777)
Irrelevant. Wenn Du Dich angemeldet hast, hast Du einen Vertrag geschlossen, und bist auch verpflichtet zu zahlen.

Du hast die Möglichkeit zu 'ner Reklamation, wenn zugesicherte Leistungen die Du auch nutzen kannst nicht erbracht werden (oder sowas angekündigt wird). Der Leistungserbringer ist verpflichtet, entweder nachzubessern (sprich Dir anderweitig Deinen entgangenen Hawaii-Slot zu besorgen) oder Schadensersatz zu leisten - wobei der Athlet die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes nachzuweisen hat.

Anderes Beispiel: wenn Kai Walter am Sonntag z.B. das Preisgeld reduziert hätte, kann das nur der reklamieren, der das gemäß Platzierung auch beansprucht hätte - jemand, der auf Platz 1763 ins Ziel gekommen ist, kann deswegen nicht sein Startgeld zurückverlangen.

Wer wissen will, warum es in Deutschland ein Rechtsberatungsmonopol gibt, der muss nur lesen, was da oben steht:Cheese:

Willi 27.07.2011 18:02

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 615780)
Wer wissen will, warum es in Deutschland ein Rechtsberatungsmonopol gibt, der muss nur lesen, was da oben steht:Cheese:

:bussi:
Und merke: willst Du zwei sich komplett widersprechende Rechtsauskünfte bekommen, mußt Du blos zwei Advokaten die selbe Frage stellen. :Cheese:
Ich halt' ja schon die Klappe.

Arrakis 27.07.2011 19:33

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 615777)
Irrelevant. Wenn Du Dich angemeldet hast, hast Du einen Vertrag geschlossen, und bist auch verpflichtet zu zahlen.

Du hast die Möglichkeit zu 'ner Reklamation, wenn zugesicherte Leistungen die Du auch nutzen kannst nicht erbracht werden (oder sowas angekündigt wird). Der Leistungserbringer ist verpflichtet, entweder nachzubessern (sprich Dir anderweitig Deinen entgangenen Hawaii-Slot zu besorgen) oder Schadensersatz zu leisten - wobei der Athlet die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes nachzuweisen hat.

Anderes Beispiel: wenn Kai Walter am Sonntag z.B. das Preisgeld reduziert hätte, kann das nur der reklamieren, der das gemäß Platzierung auch beansprucht hätte - jemand, der auf Platz 1763 ins Ziel gekommen ist, kann deswegen nicht sein Startgeld zurückverlangen.

Bei wem läge denn da die Beweispflicht? Dürfte ja auch für den Veranstalter schwer werden, nachzuweisen, dass Athlet xy nicht die Quali geschafft hätte.


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