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keko# 05.04.2021 11:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1594287)
... man hätte sie, als sie unter Pandemieaspekten aus dem Ruder gelaufen ist, auflösen müssen (wofür die Polizei natürlich hinsichtlich ihrer vorher geplanten Mannschaftsstärke und dem dafür notwendigen Equipment entsprechend vorbereitet sein muss)

Den Gedanken hatte ich als zufälliger Zuschauer der Demo vorgestern spontan auch. Allerdings sind unter den Demonstranten auch kleine Kinder gewesen, jungen Mädchen, scheinbar viele Eltern. Außerdem ging die Demo an einer Stelle durch eine lange Tunnelröhre. Unter diesen Gesichtspunkten eine laufende Demo mit großer Polizeistärke aufzulösen, würde ich als risikoreich und nicht kalkulierbar bezeichnen. Wenn, dann hätte man im Vorfeld agieren müssen.
(das ist zumindest meine Meinung)

Brian 05.04.2021 11:11

[quote=kupferle;1594285]
Zitat:

Zitat von Brian (Beitrag 1594265)


Für was soll ich mich schämen? Weil ich Menschen ihre Rechte des GG zugestehe? Du scheinst ein tolles Demokratieverständnis zu haben. Auch hier Gratulation! :Nee:

Mach so weiter, du bist ein dufter Typ:Huhu:

Ach Kupferle, was soll`s...du kapierts es halt nicht. Neben einem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Art 5 (das ist ja das Schöne hier, jeder darf seinen Senf verbreiten, auch wenn es noch so verschrubbelt und wirr ist) und dem Versammlungsrecht Art 8 gibt es auch weitere Grundrechte bzw Maßnamen, diese Grundrechte einzuschränken. Einzuschränken, nicht zu verbieten. Auch hier bitte für dich: LESEN und VERSTEHEN!
Und da gibt es auf der anderen Seite ein Grundrecht, das bezieht sich auf die körperliche Unversehrtheit Art 2 = ich bleibe gesund! Kann man alles im Grundgesetz nachlesen als kleiner Tipp
Und ich frage dich ernsthaft, was diese Menschen auf die Straße bringt, ohne auch nur ansatzweise etwas für den Schutz beizutragen. Nein, wie ein bockiges Kleinkind laufen sie umher, halten keinen Abstand, tragen keine Masken und halten irrsinnige Plakate in die Luft und befeuern die Presse mit Steinen und Schämrufen. Und wenn eine Pandemie als Anlass genommen wird, seinen lebenslangen aufgestauten Frust abzubauen, weil man gegen Alles und Jeden ist...dann habe ich dafür kein Verständnis. Ist das dein Demokratieverständnis? Dann bist doch eher du der dufte Typ mit einem einseitigen egoistischen Demokratieverständnis. Bleib gesund...und lass mich bitte in Zukunft mit deiner begrenzten eingeschränkten Sichtweise in Ruhe.

deirflu 05.04.2021 11:31

Diese Proteste gab und gibt es bei uns in Österreich auch, mir kommt aber vor dass sich das jetzt wieder verläuft.

Es sind gemessen an der Gesamtbevölkerung halt doch nur ganz wenige di sich an so eine Demo beteiligen, die schreien dafür halt um so lauter.

Bei uns war bei diesen Demos auch die Rechte Szene stark vertreten. Seit einem sehr unpassenden Auftritt von Kickl (FPÖ) hört man davon aber auch weniger.

Außerdem sind unsere Zahlen halt deutlich schlechter und in einigen Bundesländern die Intensivstationen an der Grenze.

Ich glaube dass sich die Proteste in Deutschland auch wieder legen werden, spätestens wenn die Ansteckungszahlen unter den Demoteilnehmer unweigerlich steigen werden.

Passt weiterhin auf euch auf und tut alles um euch nicht anzustecken:Huhu:

noam 05.04.2021 14:09

Zitat:

Zitat von Brian (Beitrag 1594305)
Ach Kupferle, was soll`s...du kapierts es halt nicht. Neben einem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Art 5 (das ist ja das Schöne hier, jeder darf seinen Senf verbreiten, auch wenn es noch so verschrubbelt und wirr ist) und dem Versammlungsrecht Art 8 gibt es auch weitere Grundrechte bzw Maßnamen, diese Grundrechte einzuschränken. Einzuschränken, nicht zu verbieten. Auch hier bitte für dich: LESEN und VERSTEHEN!
Und da gibt es auf der anderen Seite ein Grundrecht, das bezieht sich auf die körperliche Unversehrtheit Art 2 = ich bleibe gesund! Kann man alles im Grundgesetz nachlesen als kleiner Tipp


Du weißt aber schon wen das Grundgesetz gegen was schützen soll oder? Vielleicht solltest du einmal von deinem hohen Ross absteigen und selber noch mal in einer stillen Minute LESEN und VERSTEHEN!

Das Grundgesetz definiert deine Rechte als Mensch und Bürger gegenüber dem Staat bzw. hoheitlichem Handeln und keineswegs deine Rechte gegenüber anderen.

Um es noch einmal ganz einfach und bildlich auszudrücken: Hau ich dir als Polizeibeamter in Ausübung meiner dienstlichen Tätigkeit eins an die Fresse, brauche ich eine gesetzliche Legitimation, die in der Lage ist dein Recht auf Unversehrtheit einzuschränken. In diesem Fall ein Gefahrenabwehrgesetz oder die Strafprozessordnung. hau ich dir als Privatperson eins an die Fresse, begehe ich eine strafbare Handlung, die durch das Strafgesetzbuch unter §§223 ff. unter Strafe gestellt wurde und rein gar nichts mit dem Grundgesetz zu tun hat.

LidlRacer 05.04.2021 15:03

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1594315)
Das Grundgesetz definiert deine Rechte als Mensch und Bürger gegenüber dem Staat bzw. hoheitlichem Handeln und keineswegs deine Rechte gegenüber anderen.

Richtig, deshalb sollte der Staat zum Schutz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aller, Superspreaderevents wie Querdenkerdemos verhindern.

Brian 05.04.2021 15:07

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1594320)
Richtig, deshalb sollte der Staat zum Schutz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aller, Superspreaderevents wie Querdenkerdemos verhindern.

DANKE LidlRacer!!!!!!!!!!!!!!

KevJames 05.04.2021 15:19

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1594315)
Du weißt aber schon wen das Grundgesetz gegen was schützen soll oder? Vielleicht solltest du einmal von deinem hohen Ross absteigen und selber noch mal in einer stillen Minute LESEN und VERSTEHEN!

Das Grundgesetz definiert deine Rechte als Mensch und Bürger gegenüber dem Staat bzw. hoheitlichem Handeln und keineswegs deine Rechte gegenüber anderen.

Toll, wenn man versucht andere zu belehren, aber durch weglassen entscheidender Elemente dann die eigene Ahnungslosigkeit offenbart. Möglicherweise hättest Du in der Polizeischule besser aufpassen sollen.

Das Grundgesetz definiert weit mehr als die Rechte als Mensch ggü dem Staat. Das sind die Menschenrechte (lediglich ein Teil des GG) - diese sind dann unbedingt noch von den Bürgerrechten zu unterscheiden.
Keinesfalls sind beide Gruppen aber bloße Abwehrrechte gegen den Staat, sondern außerdem Grundlage unserer Werteordnung. Die Menschenwürde beispielsweise darf eben von niemandem angetastet werden und nicht nur nicht vom Staat. Als Polizist solltest Du das aber wirklich besser wissen ...

Lebemann 05.04.2021 16:30

Mal abgesehen von der Diskussion. Bitter schaltet mal ein Gang im Ton runter. Hier wird langsam echt unangenehm gegeneinander geschossen. Normalerweise schätze ich in diesem Forum die sachliche Auseinandersetzung mit Themen. Langsam sinkt das hier auf Bild Niveau. Danke und frohe Ostern


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