Bockwuchst |
24.03.2021 09:53 |
Es ist immer leicht zu sagen, man soll halt ne pragmatische Lösung finden. Aber viele Dinge müssen eben doch rechtlich klar geregelt sein.
Ist der Gründonnerstag jetzt ein Feiertag oder nicht? Arbeitnehmer dürfen an gesetzlichen Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz nicht arbeiten. Es gibt davon Ausnahmen, aber die müssen halt begründet sein.
Wenn ich einfach meine Firma zum Beispiel betrachte, dürften wahrscheinlich die Kollegen, die im Home Office arbeiten dann am Gründonnerstag nicht arbeiten, weil man die Büroarbeit eben zum allergrößten Teil aiuch an nem anderen Tag machen kann. Die Kollegen, für die an diesem Tag wichitge Laborarbeit ansteht, besonders in der Zellkultur, müssen diese aber trotzdem machen, das lässt sich nicht auf einen anderen Tag schieben. Wer ist die zuständige Stelle, die das absegnet?
Ich fahre also in die Firma und erledige meine Arbeit. Nach meinem Verständnis würde dann unsere Betriebsvereinbarung greifen, die regelt dass an Sonn- und Feiertagen die Arbeitszeit mit dem Faktor 2 gutgeschrieben wird und auch die An- und Abfahrt als Arbeitszeit zählt. Bei einer Stunde Pendelei jeweils hin und her und 8 Stunden Arbeeit vor Ort generiere ich also an diesem Tag 20 Überstunden.
Ich sage nicht, dass es nicht geht. Aber das muss auch klar sein, wie das gereegelt wird.
|