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Danke Stefan.
Gilt nach meinem Verständnis nur für USA. Das Antragsformular auf der Seite für anwaltliche Unterstützung (=Werbung für den Anwalt?) enthält kein Feld für andere Länder als USA. Mein Einspruch gegen die Weigerung seitens Ironman, mir mein Startgeld wegen des auf 2021 verschobenen Ironman Kopenhagen zurückzuzahlen, wird gegenwärtig von einem dänischen Rechtsanwalt auf Erfolgsaussicht geprüft. |
Hatte dann gestern Abend noch ein Gespräch mit einem Anwalt in Kopenhagen. Nach seiner Einschätzung widersprechen die Verträge zur Anmeldung bei Ironmanrennen geltendem deutschen und dänischem Verbraucherrecht. Nach seiner Ansicht werden alle Risiken zu Lasten des Sportlers festgelegt.
Da der Streitwert bei 600,- bis 1000,- liegt, zu erwartende Prozesskosten jedoch bei 60 000,- bei 100 000,- ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Fazit: Klage bringt nichts, weil man selber das Geld nicht hat, die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt oder ein Gericht die Klage wegen Unverhältnismäßigkeit nicht akzeptiert. |
laut interview aus dem Tri-Mag Podcast schein Ironman jetzt einzuknicken wenn es um Forderungen geht und einen nach geltendem Recht zulässigen Gutschein anbieten
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Musterbrief von der Verbraucherzentrale gibt es ja, auch eine klare Rechtsauffassung dieser....also gutscheinlösung und wenn nächstes Jahr immer noch nicht stattfinden kann (was wahrscheinlich ist, wenn es keinen Impfstoff gibt oder Herdenimmunität besteht) , Geld zurück.
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Köln Marathon behält als OrgaBeitrag bis zu 30% des Startgeldes ein.....ohne großartige Begründung oder Ähnliches. Auf Nachfrage bekommt man eine email in der man sich, für meine Begriffe, transparent zu diesem Weg äußert und ( Achtung jetzt kommt es!!!!) wenn man aber in wirtschaftlicher Notlage ist oder ähnliches man auch darauf verzichtet.
Feiner Zug.... |
Ironman sieht es anscheinend endlich auch mal ein, auch ohne Klagen oder so...
Sollten die oben angebotenen Lösungen für einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus irgendeinem Grund nicht passen, bitte duisburg70.3@ironman.com kontaktieren und einen Gutschein im Wert des gezahlten Betrags anfordern. Dieser kann nach dem 31. Dezember 2021 durch eine Rückerstattung ersetzt werden. Datumsangaben sind abhängig von weiteren Covid-19 Beschränkungen. |
Angedrohter Klage...
Gutscheinlösung offiziell nun auch bei Ironman Rennen. Hierzu folgender Artikel bei Tri-Mag.
Nach angedrohter Klage: Ironman kommt Athleten mit Gutscheinregelung entgegen Einige Triathleten waren mit den angebotenen Rückabwicklungsoptionen seitens Ironman nach einer Rennverlegung oder -absage infolge der Corona-Pandemie nicht einverstanden, drohten mit Klage. Nun hat der Veranstalter eingelenkt und bietet im Rahmen der neu geschaffenen gesetzlichen Vorgaben Wertgutscheine an. Athleten müssen aber selbst aktiv werden. |
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