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Bild #3: "unbekannt" in über 3/4 der Länder Europas... hä?! |
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Damit habe ich aufgehört zu lesen und die Bedeutung der Untersuchung generell in Frage gestellt. D.h. auch das typische Umfeld der Kinder war zu jung als das Probleme auftreten. Lass den Großteil mal etwas älter werden und sie und ihr Umfeld die Besonderheit erfassen, dann wird man sehen ob dann immer noch keine Probleme auftreten. Ich wünsche es mir für die Kinder, leider habe ich da noch so meine Zweifel. :( |
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Jetzt gehe ich aber erst mal eine Runde joggen. :Cheese: |
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Es bleibt eine schwierige Frage, letztlich zählt IMHO das Recht und der Schutz des Kindes mehr. Und - traurigerweise - ist Intoleranz in D immer noch weit verbreitet, wie entscheidet man da wenn es um das Wohl der Kinder geht? Bei der Wahl Kinderheim vs. gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft? Bei der Wahl "normale" Familie vs. gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft? Bei der Wahl Mann-Mann vs. Frau-Frau? :confused: |
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Was sagt es denn aus, dass ein Großteil der auf einen bestimmten Aspekt hin untersuchten Kinder ihre besondere Situation nicht bewusst erfasste? Es sagt nicht aus, dass diese Kinder als Objekt einer Untersuchung ausfallen. Es rechtfertigt auch nicht, die Erkenntnisse über die verbleibenden Kinder zu ignorieren. Schon der erste Satz, den Du nicht gelesen hast, sagt zum Beispiel: "Soweit die Kinder diesen Prozess durchlaufen haben, berichten mehr als die Hälfte der Eltern (56%; N = 71), dass ihre Kinder die Situation ohne größere Nachfragen akzeptiert hätten, teils zeigten sie auch Interesse, hatten Erklärungsbedarf oder waren stolz. Etwas weniger als ein Fünftel der Kinder zeigte in diesem Zusammenhang auch kritische Reaktionen, wie z.B. Wut (19%; N = 24)." Grüße, Arne |
Zur rechtlichen Situation.
Weil der letzte Punkt aus Sicht des Kindeswohls Unfug* ist, fordern die Evangelische Kirche Deutschlands (!), die FDP, die deutsche Justizministerin und meines Wissens nach auch Die Grünen die Möglichkeit einer gemeinsamen Adoption von Kindern. Dies wird seit Anfang letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht geprüft. * Das ist aus Sicht des Kindes Unfug, weil es mit zwei Erziehungsberechtigten besser gestellt ist als mit einem. Man denke nur den Fall, dem einen Erziehungsberechtigten stößt etwas zu. Dann hat die verbleibende erwachsene Person so gut wie keine Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind, mit dem es vielleicht 15 Jahre lang zusammengelebt hat. Ärzte dürfen keine Auskunft geben, das Kind bekommt von Amts wegen einen Vormund, erbt nicht, etc. Viele Grüße, Arne |
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Trotz der geringen Zahl der Kinder die ihre Familiensituation selber altersbedingt als besonders empfinden/beurteilen sind es lt. Studie gerade mal 53% der Kinder die lt. eigenen Angaben deswegen noch keine Diskriminierung erlebt haben. Wie hoch wird der Prozentsatz wenn die jüngeren Kinder ebenfalls älter werden mit dem entsprechenden Umfeld? Dass die Kinder die früh in solchen Partnerschaften hineinkommen und dort aufwachsen das als normal akzeptieren ist logisch, sie kennen ja nichts anderes. Dafür braucht es keine Studie. |
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"Die Mehrheit der Kinder lesbischer Mütter oder schwuler Väter hat keine sozialen Diskriminierungen aufgrund der Familiensituation erfahren (63 % aus Sicht der Eltern und 53 % aus Sicht der Kinder). Wenn Diskriminierungserfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien oder Beschimpfungen durch Gleichaltrige. Fast alle Kinder lernen mit den Erlebnissen konstruktiv umzugehen, werden von den Eltern gut aufgefangen und in ihrer Entwicklung nachweislich nicht beeinträchtigt". Quelle Grüße, Arne |
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