LidlRacer |
25.07.2012 11:34 |
Zitat:
Zitat von captain hook
(Beitrag 782861)
Wenn man sich jetzt mal die Sportordnung so anschaut, lässt die ganz schön viel Spielraum für den Athleten.
Das Einfahren in die Windschattenbox ist geregelt und die Überholzeit... aber nicht die Häufigkeit.
Da könnte man eigentlich reglementskonform die ganze Zeit kreiseln?! Also man fährt von hinten in die Windschattenbox ein, hält sich an alle Regeln und sobald man die 10m wieder hergestellt hat, fährt der Hintermann wieder in die Windschattenbox ein und überholt und so weiter und sofort. Da kann man durch das ständige (reglementskonforme) Durchfahren der Windschattenbox tatsächlich ganz schöne Vorteile generieren. Ist das ernsthaft so gewollt?
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Ich würde ein solches Verhalten als böswilligen Missbrauch einer Ausnahmeregelung ansehen, die nur für "normales" Überholen gedacht ist. Ich hoffe, Kampfrichter sehen das auch so.
Man darf nicht vergessen, was die generelle Regel ist:
Zitat:
Zitat von DTU-Sportordnung
G.3 Windschattenfahren verboten
Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.
Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.
Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
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Wer so oft wie möglich die Windschattenbox durchfährt, fährt in meinen Augen verbotenerweise Windschatten, denn der einzige Grund seines Tuns ist ja die Erlangung eines Windschattenvorteils und nicht, dass er schneller fahren kann und will als der andere.
Sicher wäre eine eindeutigere Formulierung der Regeln möglich und wünschenswert.
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