triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Sonstiges (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=32)
-   -   Tour de France 2021 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=49731)

captain hook 05.07.2021 14:36

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1609799)
Geht mir genauso.
Selbst die Namen französischer Fahrer verhunzt er, obwohl er jahrelang bei einem französischen Team unter Vertrag war.
Ich mag ihn lieber als den Jean-Marie Lequlerce (wird der so geschrieben?)



Das war doch schon immer so.
Damals gegen Indurain alsBeispiel, gabs auch keine Allianzen, da ist auch jeder jedem hinterher gefahren und Big Mig lachte sich schlapp!

Mir gefällt das es endlich mal wieder ein Radrennen ist und nicht so ein "Postkutschen-Rennen"!
Eine Mannschaft kontrolliert und fertig, saulangweilig.

Big Mig ist aber inzwischen schon seeehr lange her. 🤯

longo 05.07.2021 15:31

:Blumen: Ich weiß es nervt viele, aber heute ist ja bekanntlich Ruhetag, man könnte es also vielleicht noch mal kurz in Ruhe aufdröseln, da anscheinend einige hier es irgendwie falsch verstanden haben könnten:
:Huhu: ..Die Frau mit dem Schild..:Huhu:

Es wird in Brest am 14.10.2021 ganz sicher ein Verfahren geben:
Der französische Staat (Öffentliches Recht) gegen die Frau mit dem Schild.
Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung und Missachtung von Sicherheitsvorschriften.
Es erwartet sie bei einer Verurteilung eine nicht unerhebliche Geld- und sogar eine eventuelle Gefängnisstrafe.

Von der Begründung dieses Urteils hängt es nun aber entscheidend ab, ob es sich überhaupt für andere lohnen würde, sie zivilrechtlich/privatrechtlich auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu verklagen.

Es gäbe im Prinzip drei mögliche Urteile:

1. Freispruch (Verkettung unglücklicher Umstände).
Davon ist nicht auszugehen

2. Absoluter Vorsatz und sehr sehr grob fahrlässiges Verhalten.
Davon ist auch nicht auszugehen

3.(Leicht) Fahrlässiges Verhalten.
Davon ist wohl am meisten auszugehen

So:
Bei 1. Freispruch kann man bei ihr durch weitere Anklagen nichts holen, da sie sich auf den Freispruch berufen kann.

Bei 2. Vorsatz kann man bei ihr im Prinzip auch wenig bis gar nichts holen.
Warum? Weil in so einem Fall ihre Haftpflichtversicherung nicht mehr für sie einspringt. Sie haftet also mit ihrem Privatvermögen.
Falls die ASO als Veranstalter oder die CPA als Fahrergewerkschaft hier Forderungen in Höhe vom mehreren Hunderttausend Euro geltend machen wollten, müsste sie Privatinsolvenz anmelden. Was wäre dann gewonnen?? Nichts.

Bei 3. und nur bei 3. bestünden gewisse Aussichten aber auch gewisse Risiken für erfolgreiche Klagen auf Schadensersatz.
Bei einer Klage auf Schadensersatz würde es zu einem weiteren Verfahren kommen, und dort müsste man nochmals die Schuldfrage genauer klären.
Wer hat welchen Anteil am Zustandekommen dieses Unfalls.
Und dann würde ganz sicher auch das Verhalten der ASO als Veranstalter, und das Verhalten von Tony Martin als unmittelbar beteiligter Rennfahrer zum Gegenstand der Untersuchungen werden.
Und dabei könnte es mit einer sehr geringen aber doch nicht komplett ausgeschlossenen Wahrscheinlichkeit dazu kommen, daß der ASO als Veranstalter oder dem beteiligten Rennfahrer Tony Martin eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden.

Das Risiko ist hier am allergrössten für die ASO, da mit einer eventuellen Teilschuld und einer daraus resultierenden Schadensersatzpflichtl ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der im Extremfall sogar den Fortbestand der Tour de France ernsthaft gefährden könnte.

Die ASO hat die Anklage sowieso schon zurückgezogen und sie wird der CPA Fahrergewerkschaft aus den genannten Gründen sicher auch von einer Anklageerhebung abraten.


Und jetzt wünsche ich allen Fahrern und ganz besonders Tony Martin eine sturz- und unfallfreie Rest-Tour. :Maso:

NBer 05.07.2021 15:55

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609812)
:Blumen: Ich weiß es nervt viele,.....

Vor allem nervt deine Beratungsresistenz. Du konstruierst dir etwas ohne echtes Wissen zurecht.
Im Strafrecht gilt das Prinzip der Kausalität. Das Rennen fand auf einer für den öffentlichen Verkehr gesperrten Strecke statt. Das die Strecke nicht ABgesperrt war spielt dabei überhaupt keine Rolle. Und öffentlicher Verkehr schließt auch Fußgänger mit ein. Der Dame dürfte wes schwerfallen vor Gericht zu beweisen, dass sie NICHT wusste, dass auf der Straße ein Radrennen stattfindet.
Mit anderen Worten die ASO hat an dieser konkreten Stelle ihre Hausaufgaben gemacht. Strecke beantragt, Strecke von den Behörden genehmigt bekommen. Damit gehört ihnen die Strasse zur Nutzung im beantragten Zeitraum und mit Ausnahme von Notfalleinsätzen von Krankenwagen, Feuerwehr etc. Da hat dann niemand anderes etwas darauf zu suchen oder draufzuhalten. Der Sinn der Beantragung und Genehmigung ist ja gerade, dass sich die Rennteilnehmer NICHT an die normalen Straßenregeln halten müssen, solange sie sich in dem beantragten und genehmigten Korridor (Straße) befinden.
Kausal ist der Unfall von der Dame verursacht worden, daran kann es doch eigentlich keine ernstzunehmenden Zweifel geben. Hält sie das Schild nicht auf die Straße - kein Unfall. Alles andere ist hinkonstruiert.

longo 05.07.2021 16:03

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1609819)
Vor allem nervt deine Beratungsresistenz. Du konstruierst dir etwas ohne echtes Wissen zurecht.
Im Strafrecht gilt das Prinzip der Kausalität. Das Rennen fand auf einer für den öffentlichen Verkehr gesperrten Strecke statt. Das die Strecke nicht ABgesperrt war spielt dabei überhaupt keine Rolle. Und öffentlicher Verkehr schließt auch Fußgänger mit ein.
Mit anderen Worten die ASO hat an dieser konkreten Stelle ihre Hausaufgaben gemacht. Strecke beantragt, Strecke von den Behörden genehmigt bekommen. Damit gehört ihnen die Strasse zur Nutzung im beantragten Zeitraum und mit Ausnahme von Notfalleinsätzen von Krankenwagen, Feuerwehr etc. Da hat dann niemand anderes etwas darauf zu suchen oder draufzuhalten. Der Sinn der Beantragung und Genehmigung ist ja gerade, dass sich die Rennteilnehmer NICHT an die normalen Straßenregeln halten müssen, solange sie sich in dem beantragten und genehmigten Korridor (Straße) befinden.
Kausal ist der Unfall von der Dame verursacht worden, daran kann es doch eigentlich keine ernstzunehmenden Zweifel geben. Hält sie das Schild nicht auf die Straße - kein Unfall. Alles andere ist hinkonstruiert.

Aha, dann erklär mir doch mal bitteschön warum die ASO ihre Klage zurückgezogen hat, wenn alles so klar ist wie Du behauptest.
Und hat sie Tony Martin mit böswilliger Absicht zu Fall gebracht, oder unabsichtlich aus Versehen und hätte eine Absperrung an dieser Stelle etwas geändert oder nicht.
Und hätte Tony Martin auch nur irgend etwas tun können? und und und

Körbel 05.07.2021 16:26

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1609804)
Big Mig ist aber inzwischen schon seeehr lange her. 🤯

Aber unvergessen.
Naja gehen wir weiter auf der Zeitachse.
Pantani hat auch nicht so eine Postkutsche gehabt, selbst Ulle hatte teilweise nur noch den "Quäl dich du Sau-Bölts" an seiner Seite.

Mir gefällt einfach das der Kampf Mann gegen Mann jetzt mal wieder richtig zu sehen ist.
So einen Edelhelfer lasse ich mir ja noch gefallen, aber mehr braucht kein Radrennen um spannend zu sein.

NBer 05.07.2021 16:42

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609823)
Aha, dann erklär mir doch mal bitteschön warum die ASO ihre Klage zurückgezogen hat, wenn alles so klar ist wie Du behauptest.....

Ich könnte mir vorstellen, dass es da um andere Sachen als rechtliche geht, zb öffentlichkeitswirksame populäre fannahe Entscheidungen...

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609823)
.....Und hat sie Tony Martin mit böswilliger Absicht zu Fall gebracht, oder unabsichtlich aus Versehen.....

Das ist strafrechtlich der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Beides strafbar, nur in unterschiedlichem Rahmen.

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609823)
..... und hätte eine Absperrung an dieser Stelle etwas geändert oder nicht......

Kurz gesagt nein, hätte es nicht, da sie ja etwas von sich ausgestreckt hat, was sie auch über eine Absperrung gestreckt hätte.

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609823)
......Und hätte Tony Martin auch nur irgend etwas tun können? und und und

Wenn du dir das Video angeschaut hast weiß du, dass er eine Ausweichbewegung probiert, aber keine Chance hatte.....

longo 05.07.2021 17:38

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1609833)
Ich könnte mir vorstellen, dass es da um andere Sachen als rechtliche geht, zb öffentlichkeitswirksame populäre fannahe Entscheidungen...



Das ist strafrechtlich der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Beides strafbar, nur in unterschiedlichem Rahmen.



Kurz gesagt nein, hätte es nicht, da sie ja etwas von sich ausgestreckt hat, was sie auch über eine Absperrung gestreckt hätte.



Wenn du dir das Video angeschaut hast weiß du, dass er eine Ausweichbewegung probiert, aber keine Chance hatte.....

Darüber werden am Ende, und das auch nur, falls überhaupt irgendeine Partei jemals Anklage auf Schadensersatz erheben sollte, Staatsanwälte, Richter, Sachverständige und Anwälte miteinander verhandeln und entscheiden und nicht Du und auch nicht ich.

NBer 05.07.2021 17:47

Zitat:

Zitat von longo (Beitrag 1609840)
Darüber werden am Ende, und das auch nur, falls überhaupt irgendeine Partei jemals Anklage auf Schadensersatz erheben sollte, Staatsanwälte, Richter, Sachverständige und Anwälte miteinander verhandeln und entscheiden und nicht Du und auch nicht ich.

Achwas. Wobei ich glaube, dass auch in Frankreich das Kausalitätsprinzip angewandt wird.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:03 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.