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Alteisen 15.05.2020 23:49

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1532709)
Würd nochmal freundlich drauf hinweisen, dass du im Recht bist, Frist setzen mit dem Hinweis, dass es für sie nicht günstiger wird. Reaktion abwarten und notfalls ab zum Anwalt damit.

Wurde nicht gestern eine Gutscheinregelung verabschiedet? Dann bleibt man schön auf den Anwaltskosten sitzen.

dr_big 16.05.2020 07:16

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1532730)
Wurde nicht gestern eine Gutscheinregelung verabschiedet? Dann bleibt man schön auf den Anwaltskosten sitzen.

Die gesetzliche Gutscheinregelung sieht vor, dass die Einlösung des Gutscheins freiwillig ist und bei Nichteinlösung der Gegenwert Ende 2021 ausgezahlt wird. Das bietet der Veranstalter aber nicht an, er zwingt dich auf einen von zwei Terminen umzubuchen.

Estebban 16.05.2020 08:33

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1532735)
Die gesetzliche Gutscheinregelung sieht vor, dass die Einlösung des Gutscheins freiwillig ist und bei Nichteinlösung der Gegenwert Ende 2021 ausgezahlt wird. Das bietet der Veranstalter aber nicht an, er zwingt dich auf einen von zwei Terminen umzubuchen.

Genau das. Damit kriegt der Veranstalter faktisch mehr Zeit an die Hand aber er muss dir dein Geld zurückzahlen ;)

tangogolf73 16.05.2020 08:33

Schaut mal auf der Seite der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/w...e-rechte-45416

Ist mE gut dargestellt. Muss mir dieses nochmal in Ruhe durchlesen.

Alteisen 17.05.2020 21:39

Freunde der 100% Rückzahlung - jetzt geht es ans Eingemachte. Die DTU behält beim abgesagten Triathlon in Tübingen pro Starter 10 Euro. Das können je nach Streckenlänge rund 20% des Startgeldes sein.

mamoarmin 18.05.2020 09:58

HM, ich glaube eine Bearbeitungsgebühr ist erlaubt...aber gedeckelt?

Estebban 18.05.2020 10:24

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1533070)
HM, ich glaube eine Bearbeitungsgebühr ist erlaubt...aber gedeckelt?

"Verhältnismässig"
Er darf nicht ein Ersatz für entgangene Erträge des Veranstalters sein. Bspw Porto, Mitarbeiterstunden für die Umbuchungen etc dürfen mit rein. Die Bilanz des Veranstalters gerade rücken dürfen sie nicht.

Bspw. ist es ok, 10-20 EUR einzubehalten, 75% der Startgelder sicher nicht.

Alteisen 28.05.2020 18:22

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1528352)
Es gibt bestimmt professionellere Texte als den in der Absagemail des Frankfurt City Triathlon. Der heutzutage gut aufgeklärte und als Verbraucher recht gut geschützte Triathlet hat da, auch durch die Art wie Großunternehmen mit großen Kundendialog- und Rechtsabteilungen heute mit ihm kommunizieren -nicht ganz zu Unrecht- ein bestimmte Erwartungshaltung.

Das (nur) siebenköpfige Veranstalterteam hat in der Ausnahmesituation in der es sich befindet ein E-Mail an die Kundschaft suboptimal formuliert. C’est la vie.

Ich habe das Mail gelesen, es zur Kenntnis genommen und mich für die "Start-in-2021-Option" entschieden. Fertisch.

Gruß
N. :Huhu:

Wer sich über die Formulierungen zur Absage in Frankfurt echauffiert hat, dem empfehle ich das Interview in der Tritime https://tritime-magazin.de/2020/05/c...nnette-gasper/ . Die Chefin hatte augenscheinlich auch noch mit anderen Themen parallel zu kämpfen. Da wird einem dann klar, dass es Wichtigeres im Leben gibt. Um so mehr bewundere ich, wie sie immer positiv bleibt.


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