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Vicky 21.12.2016 14:38

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1280090)
Kann jemand detaillierte Angaben machen, warum man selbst in solch einem Fall die Identität des Verdächtigen schützen muss? Sollte hier nicht das Interesse der schnellstmöglichen Festnahme überwiegen?

Weil er als Tatversächtiger gilt, aber noch nicht als Täter fest steht. Der Richter stellt die Schuld fest.

Stell Dir mal vor man schreibt den Falschen bundesweit ohne schwarzen Balken zur Fahndung aus. Das hat einen riesen Strauß an existenzvernichtenden Konsequenzen zur Folge...

sybenwurz 21.12.2016 14:39

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1280093)
...existenzvernichtenden Konsequenzen.

Sähe ich im Fall der BILD-Zeitung jetzt nicht als grossen Verlust an...:Cheese:

tomerswayler 21.12.2016 14:40

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1280092)
SPON berichtete: "Die Ermittler haben beim Generalbundesanwalt eine Öffentlichkeitsfahndung beantragt, die Vorbereitungen dafür laufen."

Danke, es wird also wohl demnächst den vollen Namen und unbearbeitete Bilder geben.

qbz 21.12.2016 14:48

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1280093)
Weil er als Tatversächtiger gilt, aber noch nicht als Täter fest steht. Der Richter stellt die Schuld fest.

Stell Dir mal vor man schreibt den Falschen bundesweit ohne schwarzen Balken zur Fahndung aus. Das hat einen riesen Strauß an existenzvernichtenden Konsequenzen zur Folge...

Nein, die Polizei braucht im Verdachtsfall einfach eine richterliche Bewilligung für die öffentliche Suche mit Foto einzuholen. Sie verwendet doch immer häufiger dieses Mittel. Z.B. wurde damit der Mann gesucht, der zuletzt mit dem missbrauchten und ermordeten Flüchtlingsjungen gesehen wurde, ohne dass die Polizei schon Beweise hatte, dass der Junge tatsächlich von diesem Mann entführt oder ermordet wurde. Der Mann auf dem Foto hätte auch einfach ein wichtiger Zeuge sein können.

Vicky 21.12.2016 14:49

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1280094)
Sähe ich im Fall der BILD-Zeitung jetzt nicht als grossen Verlust an...:Cheese:

Damit meine ich eher die Person, nach der gefahndet wird.

Deshalb gibt es diese hohen Auflagen... Antrag über den Generalbundesanwalt etc... Dit iss schon ne ordentliche Hürde.

LidlRacer 21.12.2016 14:52

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1280093)
Weil er als Tatversächtiger gilt, aber noch nicht als Täter fest steht. Der Richter stellt die Schuld fest.

Stell Dir mal vor man schreibt den Falschen bundesweit ohne schwarzen Balken zur Fahndung aus. Das hat einen riesen Strauß an existenzvernichtenden Konsequenzen zur Folge...

Na, wenn es die offizielle Öffentlichkeitsfahndung gibt, muss der Balken ja wohl wegfallen, sonst wäre das ziemlich sinnfrei. Aber so weit ist es wohl noch nicht ...

Vicky 21.12.2016 14:56

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1280101)
Na, wenn es die offizielle Öffentlichkeitsfahndung gibt, muss der Balken ja wohl wegfallen, sonst wäre das ziemlich sinnfrei. Aber so weit ist es wohl noch nicht ...

Richtig. Da gibt es aber besondere Auflagen, die extra doppelt und überhaupt geprüft werden müssen...

JENS-KLEVE 21.12.2016 15:01

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1280095)
Danke, es wird also wohl demnächst den vollen Namen und unbearbeitete Bilder geben.

Hier in Kleve laufen die Bilder seit 2 Stunden ohne Balken und Verpixelung


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