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dude 02.03.2012 23:27

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 720540)
Ich sag dann sowas wie: "Die Realität in Deinem Leben bin ich. Wenn der Strom ausfällt bin ich immer noch da!" ;)

Bei so ner Aussage wuerd' ich mit 14 aber auch spontan mal beim Freund uebernachten.

KernelPanic 06.03.2012 10:47

Meinungen zur Meinungsbildung:
http://www.golem.de/news/imho-warum-...203-90241.html

http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/...-11672169.html

Klugschnacker 07.03.2012 09:00

Verbraucherschützer siegen vor Gericht über Facebook

Geht Facebook beim Auslesen der Adressbücher seiner Nutzer zu weit? Ja, urteilte jetzt das Landgericht Berlin. Die Art und Weise, wie die Kontaktinformationen ausgelesen und verwendet würden, sei rechtswidrig.

Facebook hat im Streit über Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer "in vollem Umfang" statt. Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang ein.

Weiter auf Spiegel Online

phi25 07.03.2012 11:09

Oh mein Gott, Facebook nicht erreichbar...

http://http://diepresse.com/home/techscience/internet/738106/Facebook-entschuldigt-sich-fuer-europaweiten-Ausfall

TomX 07.03.2012 11:36

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 721884)
Verbraucherschützer siegen vor Gericht über Facebook

Geht Facebook beim Auslesen der Adressbücher seiner Nutzer zu weit? Ja, urteilte jetzt das Landgericht Berlin. Die Art und Weise, wie die Kontaktinformationen ausgelesen und verwendet würden, sei rechtswidrig.

Facebook hat im Streit über Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer "in vollem Umfang" statt. Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang ein.

Weiter auf Spiegel Online

Zu Recht wird da von FB der Hinweis verlangt, dass das komplette Adressbuch ausgelesen und gespeichert wird.

Nur frage ich mich, wie das bei anderen ist. Ich kenne diese Funktion des Auffindens von Kontakten auch von Xing, LinkedIn und Skype. Sicher gibt es noch viele andere Seiten, die diese Funktion haben.

Nebenbei bemerkt, ich nutze sie nicht.

Pankerunner 07.03.2012 11:54

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 721992)
Nur frage ich mich, wie das bei anderen ist. Ich kenne diese Funktion des Auffindens von Kontakten auch von Xing, LinkedIn und Skype. Sicher gibt es noch viele andere Seiten, die diese Funktion haben.

Das Problem sehe ich hier eher darin, dass viele dieser Anbieter ja tatsächlich auf diese Funktionalität hinweisen - allerdings auf Seite xx in den AGBs versteckt. Eigentlich sollte der Verbraucher bei Aktivierung einer solchen Funktion (die eigentlich immer aktivierungspflichtig und nicht von Hause aus aktiv sein sollte) eine kurze Information in verständlichem Deutsch erhalten, was die Konsequenz dieser Handlung darstellt. Wenn er das dann wegklickt, ist es sein Problem - zumindest hat man es dann wenigstens versucht. Die "Button-Lösung" gegen Abofallen sehe ich da als Schritt in die richtige Richtung - ähnliches ist sicher dort ebenfalls einsetzbar (auch wenn sicherlich wieder erst der Gesetzgeber aktiv werden muß, bevor da etwas passiert).

TomX 07.03.2012 12:20

Zitat:

Zitat von Pankerunner (Beitrag 722020)
Das Problem sehe ich hier eher darin, dass viele dieser Anbieter ja tatsächlich auf diese Funktionalität hinweisen - allerdings auf Seite xx in den AGBs versteckt. Eigentlich sollte der Verbraucher bei Aktivierung einer solchen Funktion (die eigentlich immer aktivierungspflichtig und nicht von Hause aus aktiv sein sollte) eine kurze Information in verständlichem Deutsch erhalten, was die Konsequenz dieser Handlung darstellt. Wenn er das dann wegklickt, ist es sein Problem - zumindest hat man es dann wenigstens versucht. Die "Button-Lösung" gegen Abofallen sehe ich da als Schritt in die richtige Richtung - ähnliches ist sicher dort ebenfalls einsetzbar (auch wenn sicherlich wieder erst der Gesetzgeber aktiv werden muß, bevor da etwas passiert).

Richtig, so oder so ähnlich sollte es sein!

KingMabel 07.03.2012 14:40

Ich finde es viel schlimmer, dass alle möglichen Portale meinen Namen, Anschrift, Geburtsdatum, emailadressen, Telefonnummern und der gleichen haben, ohne dass ich dort jemals angemeldet bin oder war, weil irgend ein Depp meine Daten auf seinem Mobiltelefonadressbuch hatte und dieses Anwendungen und Webseiten frei überlassen hat...

Wenn jemand seine Daten öffentlich irgendwo zur Verfügung stellen möchte kann er dies tuen, aber bitte nicht auch gleichzeitig meine und die von allen möglichen Leuten.

Nicht auszudenken welche Verträge man ändern/abschließen kann wenn man diese Daten hat! (Verifikation bei Telefonaten ist in der Regel die Anschrift und der Geburtstag...)


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