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Willi 15.09.2009 16:44

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277812)
Es geht um einen Wahlverteidiger, der ohne Aussicht auf reguläre Bezahlung ein solches Mandat annimmt. Dessen mögliche Motivation habe ich hinterfragt.

Sorry, Mißverständnis. ;)
Soviel ich weiß, kann ein Wahlverteidiger aber beantragen, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden (bekommt dann also zumindest einen Teil des Geldes aus der Staatskasse).

hellhimmelblau 15.09.2009 17:07

zum thema Zivilcourage:

wenn die Leute als Gemeinschaft mehr zusammenhalten würden dann könnten solche Situationen in denen gewaltbereite Jugendliche sich solche Sachen erlauben, garnicht erst soweit ausarten.Ich habe auch eine Situation erlebt und soll ich deshalb nie wieder mit dem Bus oder Ubahn fahren, wieso denn aus Angst???:confused:
Beispiel:Ich fuhr mit meinen 3 Kindern 15,12,7 Jahre nachts an einem Samstag im Nachtbus von einer Familienfeier zusammen mit etwa 5 gewaltbereiter Jugendlicher mit Alkoholeinfluß.Wir saßen ganz hinten und ein einzelner Jugendlicher der alleine fuhr setzte sich neben uns.Später stiegen diese 5 Typen ein und dieser Junge wurde provoziert und gedehmütigt.Lautstark beschimpft und mit Schlägen bedroht.Er hat weder was gesagt noch gemacht, genau wie alle anderen im Bus.Auch der Busfahrer hat nichts gesagt.Obwohl doch der für Ordnung in seinem Bus sorgen müsste oder nicht?Ich habe was gesagt weil ich genau daneben saß und meine Kinder das direkt miterleben mussten und ich da was sagen musste ohne nachzudenken habe ich zu dem Steithals gesagt er solle das woanders machen....hier wären Kinder im Bus!Nun war der sehr aggressiv und betrunken oder er wollte sich nur aufspielen keine Ahnung.Er sagte nichts zu mir.Mein Glück war warscheinlich das dann einer seiner Kumpels auf ihn eingeredet hat und versucht hat ihn zu beschwichtigen.
Dieser erschreckte Junge,vll. 14 oder 15 Jahre alt, tat mir so leid und er hatte echt Angst .:bussi:
Ich finde es wirklich erschreckend das man da wegschaut und nichts sagt oder tut.Und damit diesen gewaltbereiten Jugendlichen erst den Raum und die Freiheit gibt solche Situationen auszuleben.Die Gesellschaft ist ignorant und das verstehe ich nicht.Solche Täter machen das, was andere ihnen auch gestatten und erlauben.In diesem Falle erlaubt ihnen das die Gesellschaft die immer öfter wegschaut.Dann gibt es auch noch die Nachahmer und Trittbrettfahrer.Die wollen vll. auch mal berühmt werden oder mal was erleben.:Nee:

Megalodon 15.09.2009 17:08

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 277825)
Vielleicht wäre es nett, wenn die Juristen hier im Forum einmal die Tat sachlich bewerten und den Laien Folgen und weitere Konsequenzen aufzeigen würden?

Das wird definitiv nicht passieren, weil der von Dir angesprochene Personenkreis weiß, dass man sich (zumindest bei Kollegen) lächerlich macht, wenn man über einen Fall spricht, dessen Einzelheiten einem nicht bekannt sind.

Außerdem gibts verschieden Bereiche und Tätigkeitsfelder. Ich habe z.B. nichts mit Jugendstrafrecht zu tun. Und es wäre auch schon etwas seltsam, wenn ich z.B. einen Fall sachlich bewerten würde, der nicht auf meinem Gebiet liegt und dessen Details ich nicht kenne. Ich habe die Akte nicht gesehen, wie alle anderen hier im Forum vermutlich auch nicht.

Trotzdem habe ich eine Meinung dazu und hier auch schon geäußert.

neonhelm 15.09.2009 17:11

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 277835)
Und damit diesen gewaltbereiten Jugendlichen erst den Raum und die Freiheit gibt solche Situationen auszuleben.Die Gesellschaft ist ignorant und das verstehe ich nicht.Solche Täter machen das, was andere ihnen auch gestatten und erlauben.

:Blumen:

Megalodon 15.09.2009 17:16

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277818)
Und ich bleibe dabei, es war nicht das Anliegen des (Rechts)staates, dass Anwälte mit Bauernschläue, allen möglichen Tricks und teilweise hanebüchener Auslegung von Gesetzestexten die Wahrheit bis zur Unkenntlichkeit verbiegen, als er selbige erfand.

Aha. Dann schlag doch mal irgendein beliebiges Gesetz auf und versuche einen Pragrafen zu lesen und zu verstehen. ZB das BGB. Das gibts inzwischen auch online. Das ist in einer so verquasten Sprache geschrieben, dass sie es geradezu herausfordert, wilde Auslegungen heranzuziehen.

Beispiel gefällig?

Ich starte hiermit ein kleines Ratespiel. Was heißt unter Juristen "Beiwohnung"? Und, wer weiß das schon ohne zu googeln?? Alles klar? Das ist doch Idiotendeutsch !!!

Nur soviel zum Anliegen des Gesetzgebers.

neonhelm 15.09.2009 17:29

In den Büchern meiner Jugend haben die Helden ihren Frauen beigewohnt. Ich weiß aber nicht, ob die Juristen das Gleiche meinen...

qbz 15.09.2009 17:36

Sachverständiger / Gerichtsgutachten
 
Wir alle spekulieren ja nur darüber, aus welchen Gründen der Verteidiger davon sprach, es solle ein Gutachten erstellt werden. Vielleicht wollte er auch schlicht keine weiteren Fragen zum Täter der WELT / Presse beantworten u. verwies deswegen lieber auf ein zu erstellendes Gutachten.

Die Beauftragung eines Sachverständigen (Dipl. Psychologen oder Gericht
psychiaters) macht es doch auf jeden Fall dem Verteidiger, Ankläger u. dem Richter erstmal leichter, weil sie dadurch die Beantwortung bestimmter und u.U. sehr zentraler, aber schwieriger Fragen für die Bewertung der Tat u. das Urteil (u. damit Verantwortung) delegieren können.
Welche Ergebnisse vorgelegt werden, kann aber oft keiner der Parteien u. Richter am Anfang genau vorhersagen, die Beteiligten kennen die Sachverständigen aber meistens aufgrund vergangener Gutachten und können ihre Eignung deswegen für den anstehenden Fall ganz gut "einordnen".

Hier ist z.B. ein Bericht über einen Mordfall eines jungen Erwachsenen an seiner Mutter, wo die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens das Gericht veranlassten, die Tat als Mord zu werten, aber das Gutachten im Prozessverlauf vom Verteidiger dann abgelehnt wurde.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/880/363701/text/

-qbz

tobi_nb 15.09.2009 17:36

....


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