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dr_big 27.11.2022 10:59

Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh
Verbrauch 2023: 20.000kWh
Einsparung 10.000kWh.
Gaspreis 2023: 20ct/kWh

Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro.
Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro.
Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html

Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse.

qbz 27.11.2022 13:09

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691468)
Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh
Verbrauch 2023: 20.000kWh
Einsparung 10.000kWh.
Gaspreis 2023: 20ct/kWh

Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro.
Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro.
Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html

Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse.

Ich habe mir mal auf der von Dir verlinkten Seite das Überblickspapier der Regierung zur Gaspreisbremse durchgelesen und das Fazit nach der dortigen Beispielrechnung:

Zitat:

"Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gas- oder Wärmepreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Ich schreibe mal, wie ich es verstehe mit 3 einfachen Beispielen:

2022: Verbrauch: 10 000 kwh und Prognose 2023.
2023: Verbrauch: 8000 kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000. Staatliche Erstattung: (Gaspreis-12ct)x8000. Da er für 2000kwh über den Abschlag zum voraus den Vertragspreis bezahlt hat, erhält er 2000xVertragspreis vom Anbieter zurück.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 9000kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx1000, und erhält die Vorauszahlung von 1000xVertragspreis.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 1100kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx3000.

So verstehe ich die Intention des beabsichtigten Gesetzes (wo gibt es den exakten Entwurf?) im Prinzip und so wird es von den Anbietern bei den Rechnungen und den Abschlägen und Rückzahlungen nach meiner Meinung umgesetzt werden.

dr_big 27.11.2022 13:17

Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.

Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt.

qbz 27.11.2022 13:41

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691486)
Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.

Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt.

danke, ich hatte nicht soweit nach unten gescrollt.

Trimichi 27.11.2022 19:27

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691488)
danke, ich hatte nicht soweit nach unten gescrollt.

Ist doch alles egal! Wer einen Kerzenofen bauen kann ist klar im Vorteil! Wir sparen uns tot für den Mist. Und diejenigen die zur Tafel gehen haben noch weniger. Achtung: die zweiwandigen Gefäße sollten aus Terracotta sein. Das ist sehr wichtig.

tomerswayler 27.11.2022 21:35

Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."


Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh:

Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12)

qbz 27.11.2022 22:07

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1691548)
Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."


Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh:

Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12)

Genauso würde ich die Formalisierung auch sehen.

Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021.

Zitat:

§ 10
"Entlastungskontingent
(1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,
1. die einen Anspruch nach § 3 Absatz 1 haben, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat; dabei ist bei Letztverbrauchern, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, die vom zuständigen Messstellenbetreiber gemessene Netzentnahme für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle maßgeblich."

Wasserbüffel 28.11.2022 06:48

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691549)
Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021.

Der prognostizierte Jahresverbrauch bei SLP-Kunden für das aktuelle Jahr basiert in der Regel auf den IST-Werten des letzten Abrechnungszeitraums. September 2022 sollte also 2021 entsprechen.

Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert.


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