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Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh Verbrauch 2023: 20.000kWh Einsparung 10.000kWh. Gaspreis 2023: 20ct/kWh Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro. Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro. Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse. |
Zitat:
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2022: Verbrauch: 10 000 kwh und Prognose 2023. 2023: Verbrauch: 8000 kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000. Staatliche Erstattung: (Gaspreis-12ct)x8000. Da er für 2000kwh über den Abschlag zum voraus den Vertragspreis bezahlt hat, erhält er 2000xVertragspreis vom Anbieter zurück. 2022: Verbrauch: 10 000kwh 2023: Verbrauch: 9000kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx1000, und erhält die Vorauszahlung von 1000xVertragspreis. 2022: Verbrauch: 10 000kwh 2023: Verbrauch: 1100kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx3000. So verstehe ich die Intention des beabsichtigten Gesetzes (wo gibt es den exakten Entwurf?) im Prinzip und so wird es von den Anbietern bei den Rechnungen und den Abschlägen und Rückzahlungen nach meiner Meinung umgesetzt werden. |
Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.
Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt. |
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Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh: Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12) |
Zitat:
Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021. Zitat:
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Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:07 Uhr. |
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