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Vorschläge? :Blumen: |
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Infos zum Thema bei ProAsyl Was tut die Bundeswehr? Infos der Bundesregierung Infos des BAMF |
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Insofern kann also jeder nach Deutschland einreisen und um Anerkennung als Flüchtling gemäß der Flüchtlingskonvention bitten. Etwas anderes ist die Frage, wo diese Person nun Asyl bekommt oder wo das Asylverfahren stattfindet. Wer über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist, darf wieder dorthin überstellt werden, sofern nicht bestimmte Gründe dagegen sprechen. Ein Antrag auf Asyl kann jedoch in Deutschland gestellt werden. Denn der Antragsteller hat das Recht darzulegen, dass vermeintlich sichere Drittstaaten für ihn persönlich nicht sicher sind, oder bestimmte andere Gründe dagegen sprechen. Insofern kann jeder in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Nach der Dublin-Verordnung kann Deutschland Antragsteller dorthin überstellen, wo sie die EU erstmals betreten haben, z.B. Italien. Nach Griechenland und Ungarn darf MWN nicht abgeschoben werden, da die Verhältnisse dort den erforderlichen Mindeststandards nicht genügen. Grüße, Arne |
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Das Grundgesetz regelt in Artikel 16a , das es ein grundlegendes Recht auf Asyl für politisch Verfolgte gibt. (Absatz 1) Absatz 2 macht klar das Alle auf die es nicht zutrifft wieder rausfliegen Absatz 4 stellt klar: Die Vorgehensweisen werden dann durch die entsprechenden Gesetze geregelt. Es trifft das AsylG zu. Das AsylG regelt das das Bundesamt für Migration den Antrag prüft. Ich mache es kurz und blende die ganzen einfachen Fälle aus sondern wir machen gleich den potentiellen Missbrauchsfall Ein Einreisender kommt an die Grenze, hat keine Papiere, äussert den Wunsch auf Asyl und behauptet aus einem Staat zu kommen der nicht als sicheres Herkunftsland gilt und macht geltend das er aufgrund Rasse, Religion oder politischer Ansicht verfolgt wird. Das GG sichert ihm dieses Recht zu. Das BAMG prüft und erteilt oder schiebt ab. Beides kann nicht adhoc an der Grenze geschehen. Denn das GG garantiert das Recht auf politisches Asyl. Wer also an der Grenze direkt ohne Einhaltung des Rechtsweges Menschen wieder abweisen will beschneidet das durch das GG garantierte Recht, lehnt es also somit ab. Mag relativ spitzfindig klingen, aber das ist die Rechtslage. Und zum Thema Abweisen an der Grenze: geht auch nicht. Denn wenn Du mit einem deutschen Grenzbeamten sprichst, dann stehst Du schon auf deutschem Boden. Woanders hat er nämliche keine Befugnisse ;-) Das im Übrigen ein erheblicher Prozentsatz keine Betrüger sind kann man den Statistiken entnehmen. 40% fliegen ziemlich schnell wieder raus. 30-40 bleiben. Der Rest ist irgendwie Hängepartie. |
@arne und flaix:
Bleibt cool, es ging um diese Postings: Zitat:
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Selbstverständlich hat diese Person dann die Möglichkeit Asyl zu beantragen, was aber i.d.R. eine Ausnahmesituation darstellt und auch bürokratisch korrekt als solche behandelt werden sollte. Das GG sichert nicht jedem zu hier nach Belieben ein- und auszugehen. Evt. könnte man einigen Syrern Leid und Tod ersparen, wenn man ihnen schlicht ein Visum ausstellen würde und sie den Weg hierher mit dem Flieger antreten könnten. Wenn man quasi pauschales Asyrecht für alle Syrer einräumt, warum gibt es dann keine oder kaum Visa? Hofft man, dass es sich auf dem langen Weg einige anders überlegen oder freundlicher Weise im Mittelmeer ertrinken? |
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Aber das haben wir leider nicht |
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In Damaskus gibt es keine deutsche Botschaft mehr, weil DE der Assad-Regierung die diplomatische Anerkennung entzog und stattdessen eine Exilregierung ohne Autorität in Syrien anerkennt. Aber auch die Beiruter Botschaft verweigert offenbar Visa für Syrer. So musste dieser Syrer (siehe Interview im nachfolgenden Link) von Damaskus nach Beirut reisen und zurück (nicht ungefährlich!), um einen Visumsantrag zu stellen und um anschliessend per Mail zu erfahren, dass dieser abgelehnt wird, weil er ja nicht zurückreisen wolle, d.h. DE stellt offenbar Visa nur im Falle von nachweislicher Rückreisegarantie aus. (Für Einwohner afrikanischer Länder, wo Deutsche am Strand in grosser Zahl den Urlaub geniessen, muss oft ein Deutscher in DE zusätzlich Garantien abgeben / übernehmen für das Visum und die Rückreise.) http://www.spiegel.de/panorama/gesel...a-1054000.html |
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