Bockwuchst |
19.02.2021 09:56 |
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Zitat von qbz
(Beitrag 1586209)
Mich hat jetzt neben den juristischen Fragen, welche der Artikel darstellt, noch die politische Dimension interessiert, nachdem ich die gesamte Urteilsbegründung gelesen und festgestellt habe, dass der fragliche Richter erstaunlicherweise sich ausschliesslich auf die bekannten RKI- und Pandemie-kritischen bis -leugnenden Literaturquellen bezog. Verwunderlich erscheint mir das allerdings nicht, erreichte die AFD in Thüringen ja 23 % Stimmen bei der Landtagswahl, worunter sich natürlich auch Richter befinden, was sich in solchen Urteilen widerspiegelt.
Tatsächlich klagte der fragliche Richter selbst gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Verkehrsmitteln und gegen das Abstandsgebot. Begründungen, die er in seinen eigenen Klagen auf 100 Seiten verwendet hat, führt er auch in seinem Urteil auf. Der Richter hätte aus Befangenheitsgründen das Verfahren eigentlich gar nicht führen dürfen.
Corona-Richter aus Weimar: Er klagte schon privat gegen Masken- und Abstandspflicht
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Da muss man sich nicht wundern, dass Thüringen nichts gebacken bekommt und sich mit seinen schlechten Zahlen vom Bundesdurchschnitt und den anderen Bundesländern abhebt.
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