Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1415804)
Du sagtest "einschlägig".
Der Duden sagt:
"einschlägig (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein".
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Der Duden ist mir nicht gänzlich fremd. Jetzt müssen wir uns nur darauf einigen, was "ähnlich" bedeutet. Für mich ist eine Körperverletzung "ähnlich" einer Vergewaltigung, weil sie in die körperliche Selbstbestimmung eingreift. "Unähnlich" wären für mich beispielsweise Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung oder Landesverrat.
Um eine gemeinsame Basis zu haben, müsste ich wissen, was Du unter "ähnlich" verstehst. Wobei das nicht einmal notwendig ist. Es sollte ausreichen, wenn Du zur Kenntnis nimmst, dass ich es so gemeint habe. ;)
Zitat:
Zitat von Isemix
(Beitrag 1415808)
Dann wäre meine Aussage mit Ordnungswidrigkeiten ja wieder passend.
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Wie gesagt: Warten wir es ab. Mein Tipp steht. :Cheese:
PS: Danke FlyLive! :Blumen: Hätte ich nur gewettet. Story of my life... ;)
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