Zitat:
Zitat von Seyan
(Beitrag 1584128)
Solange Deutschland kein Ausreiseverbot verhängt (was gesetzlich fast unmöglich ist), kann jeder hinreisen, wohin er will. Reisewarnungen etc. haben da ja einen anderen Hintergrund.
Seine Eltern darf man den Corona-Verordnungen nach nicht gemeinsam einladen, weil man damit gegen die Regelung "Nur eine haushaltsfremde Person" verstösst.
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Ah ok. Ja, dann ist das mit der dritten Person verboten.
Bei Reisen kann aber jeder auf seine Verantwortung unterwegs sein, ist ja nicht gesetzlich verboten. Und für die einen ist ein Urlaubsreise keine wichtiger Grund, für die anderen schon. Daher gibt es ja diese gesetztliche Auslegung.
Grundsätzlich sollte in einem freien und demokratischen Land jeder so frei sein wie möglich, es sei denn, das Gesetz erlaubt es (hoffentlich aus gutem Grund) nicht.
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