Schwarzfahrer |
29.10.2015 14:10 |
Zitat:
Zitat von flaix
(Beitrag 1178084)
Ich glaube nicht das das Grundgesetz gemacht wurde um Shorts für Frauen zu schützen.
Was geht Dich das was an? Solange er meiner Frau nicht was Langes zum Anziehen vorbeibringt, solange bleibt das deren Privatsache. Sie ist ja auch nicht gezwungen mit ihm zu Leben.
Und ein Deutscher der was von Integration faselt und mit den GG winkt wegen Kleiderordnung, der hat es nicht verstanden.
Da hätte ich aber mehr von Dir erwartet als Aufgabenstellung: bspw. wie hält man es mit diesen Gesichtsgittern und Vollschleiern bzgl. des Vermummungsverbotes....
|
Meine Meinung dazu: Kleiderordnung ist vielleicht nicht das Wichtigste, aber ein gutes Beispiel, da die wichtigen Sachen oft mit solchen Kleinigkeiten beginnen. Es wird schnell wichtig, wenn er z.B. seiner Tochter aus solchen Gründen den Schwimmunterricht in der Schule verbietet, oder es zwingt, vermummt zur Schule zu gehen. Es wird wichtig, wenn sich eine moslemische Frau weigert, zumindest in bestimmten Situationen (z.B. Arbeitsumgebung aufWunsch des Arbeitsgebers) der Umwelt angepaßt zu kleiden, also unvermummt, und stattdessen auf Sonderrechte auf Grund falsch verstandener Religionsfreiheit besteht.
Zum Thema Vermummungsverbot wünsche ich mir klare Signale wie die französischen Gesetze (wenn auch dort z.T. die Durchsetzung hapert).
|