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Glaubst Du im Ernst, dass jedes Gerichtsurteil in Deutschland zu 100% frei von Fehlern ist? Alles was ich sagen will ist: Eine Garantie und über alle Zweilfel erhabene Tests im Antidopingkampf kann und wird es nie geben. Das ist eine Illusion. |
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Dringender Nachholbedarf besteht an gerichtsfesten Nachweisverfahren und nicht jemanden ohne handfeste Beweise zu verurteilen. Auffällige Blutwerte schön und gut, aber ohne Nachweis dass da manipuliert wurde ist es IMHO äußerst problematisch jemanden zu bestrafen. Und ohne entsprechende Nachweise werden die Gerichtsverfahren i.d.R. immer gemäß "in dubio pro reo" enden. Gruß Meik |
Mein bescheidener Senf zu der Gutachterproblematik:
Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, dass es sowas in der Praxis nicht gibt. Ich habe persönlich noch nie den Fall erlebt, dass Gutachter völlig gegensätzlicher Meinung waren, das gibts nur im Film. Bei Experten steht in Verhandlungen auch deren Ruf auf dem Spiel, ganz zu schweigen von der Vereidigung. Warum im vorliegen Fall offenbar konträre Auffassungen zum Sachverhalt vorzuliegen scheinen, verstehe ich eherlich gesagt nicht. Das Naheligende, nun ja ... was das mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun hat ??? |
Was ich komisch finde ist, dass auf Sportler die nicht einwandfrei überführt werden können (warum auch immer) und die sich zur Wehr setzen, immer als Sündenböcke herhalten müssen.
Die Sportler, die überführt wurden und ihre Strafe absitzen und zurück in den Sport kommen (was ich nicht für richtig halte), die geraten in Vergessenheit bzw. werden geduldet. |
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Wo steht das eigentlich? Laut Wiki ableitbar aus Art. 103 GG II (den Abschnitt lese ich nur als Rückwirkungsverbot); §261 StPO (da steht, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner Überzeugung (!!!!) entscheidet) und der EMRK (weder in der Konvention noch in einem dazugehörigen Kommentar (Frowein, Peukert) finde ich dazu was. Kurz zusammengefasst meine Laien(!)meinung: Es geht nicht um die rein theoretische Möglichkeit einer Unschuld sondern um Zweifel des Gerichts. Wenn das Gericht überzeugt ist und keine ernsthaften Zweifel hat, dass jemand eine Tat begangen hat, dann genügt das. Also ist das ziemlich subjektive Sache. Kann einer einem interessierten Laien auf die Sprünge helfen? |
Explizit ausgeführt ist der Spruch in der Menschenrechtskonvention Artikel 6:
http://dejure.org/gesetze/MRK/6.htm Gruß Meik |
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