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ich hatte letzte Woche mit einem Kampfrichter gesprochen, dieser meinte, er soll nur darauf achten, ob die Flaschen über die Lenkdrehachse ragen.. Und jetzt kommt diese Regel...da ist das glaub ich komplett raus? Sprich, die Drehachse ist jetzt komplett hinfällig? wenn man sich das Bild anschaut? gehen die Flaschen ja weit über diese hinaus... Bzgl. der Arme: ich interpretiere das so: es ist der ganze Arm gemeint, wenn nicht, sollen der Herr und es scheint ja wohl nur ein Herr zu sein bei der DTU , der dort seine Profilneurose vorantreibt, es in die Regeln schreiben, damit nicht fehlinterpretiert wird. Lange genug sind se ja jetzt schon... |
Dass man sich nicht nur Freunde macht wenn man der erste ist der gegen den Wildwuchs an Flaschenhalterbasteleien gerade im letzten Jahr mal Einhalt bieten will war klar, oder?
Letztlich war vieles ja eh schon verboten, wurde dank zu viel Interpretationsspielraum nur nicht konsequent durchgesetzt. Mal gespannt wie andere Landes- und internationale Verbände da nachziehen. Die gucken sich das erstmal ein Jahr an, lassen die DTU sich eine blutige Nase holen und wenn das gröbste geklärt ist wird das übernommen. Wetten? :Lachen2: |
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Die Frage ist doch, will man wirklich die extrem ausgeuferten Basteleien Marke "die ISS wäre neidisch auf das Konstrukt" eindämmen, und wirklich nur die, dann muss ich schauen, ab wann man die große Mehrheit und auch etliche serienmäßig (!) vorhandenen Trinksysteme oder Werkzeugstaukästchen damit "illegal" machen würde und der Mehrheit der Athleten damit einen richtig vor den Latz ballert, sprich ab wann schießt man definitiv übers Ziel hinaus. Das haben sie hier im ersten Anlauf wohl komplett versemmelt, weil so zB auch der serienmäßige Canyon-eigene Sattelstützen-FlaHa-Adapter illegal geworden wäre, den sehr viele im Einsatz haben. Oder Scott Plasmas o.ä.
Hätten sie u.a. auch die Unterarmregel mal mit statt ohne Hirnschmalz ausformuliert, hätte man beispielsweise "BTA- und Trinksysteme auf dem Auflieger dürfen zu den Seiten hin maximal die Hälfte der Unterarme überdecken" oder so schreiben können. Damit wären irgendwelche abenteuerlichen Customkonstruktionen passé, aber normale BTAs, die bei engen Armschalensetups halt wenige cm Unterarm überdecken, kein Problem, weil in aller Regel mehr als die Hälfte des Unterarms frei ist. |
Ich interpretiere es jetzt mal so. komplett überdecken ist nicht erlaubt. Wenn aber in ner Höhe von 10cm oder so ne minimale Überdeckung vorhanden ist, ist das okay, weil ja auch kein Sicherheitsrisiko da ist, dass ich im Zweifel nicht schnell aus dem Auflieger ab die Bremsen komme.
Arme sind ja auch interpretationsfähig. Sind die Unterarme gemeint, am Ellenbogen wird ja mein Unterarm vielleicht überdeckt (aber eben in z-Achse in einer anderen Höhe), mein Oberarm aber passt ja locker vorbei. Ich hoffe einfach auf gesunden Menschenverstand und das Erkennen von tatsächlichen Sicherheitsrisiken. |
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In Deutschland hat man den Thrill einfach mal nicht nur im Rennen, sondern schon beim Check-In :Lachanfall: |
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