| Frau Müller | 
			18.06.2020 16:02 | 
		 
		 
		
		 
		
		
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			 
			
				
					Zitat von Harm
					(Beitrag 1538357)
				 
				...Kein Veranstalter wird ein Konzept vorlegen können, das die Abstands- und Hygieneregeln unter den Zuschauern garantiert.... 
			
			 
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 Ich bin ziemlich unbedarft, was die rechtlichen Erfordernisse an die Durchführung einer Sportveranstaltung betrifft. Ich stelle mir aber die Frage, ob in diesem Fall Ironman überhaupt die Verantwortung für die Sicherheit der Zuschauer und die Einhaltung der Hygenienekonzepte trägt?
 
Beispiel:  Wie soll man den Ironman-Zuschauer, vom parallel stattfindenden Alsterlauf und deren Zuschauer unterscheiden? Und wenn ich als Hamburger oder Tourist mein Lieblingsgeschäft frequentiere, dass genau an der Wettkampfstrecke liegt, was bin ich dann?
 
Ich könnte mir vorstellen, dass der Veranstalter Konzepte für die Wettkampfstrecken und die Eventflächen vorlegen muss. Das müsste sich aus der Versammlungsstättenverordnung ergeben. Eine Versammlungsstätte könnte dann z. B. auch der Rathausmarkt, das Zielareal, des Ironman sein. Hier wird dann mit z. B. Zutrittskontrollen die Einhaltung der Hygenie- und Sicherheitskonzepte durchgesetzt. Aber drumherum? Im Zweifel schert Ironman sich also nicht um zusätzliche 250 Tausend Menschen in Hamburg.
 
Ist alles reine Spekulation. Weiß das jemand genauer?  
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