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Eine KFZ-Haftpflicht kann so ohne weiteres den Schadenersatz nicht verweigern, deren Mindestleistungsumfang ist gesetzlich festgeschrieben. Zudem gibt es dort den sog. Direktanspruch, d.h. Schadenersatz fordert man direkt von der Versicherung, nicht vom Fahrer oder Halter. Sie hat auch automatisch die Pflicht den Halter bzw. damit auch sich selber vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Aufgrund des Direktanspruchs entscheidet sie aber auch über den weiteren Ablauf, d.h. Zahlung ja/nein, Rechtsanwalt ja/nein usw.. Bei der Privathaftpflicht hängt es dagen von den Versicherungsbedingungen ab, da kann es deinen beschriebenen Fall dann durchaus geben. Verweigert sie aus Vertragsgründen die Zahlung stellt sie aber garantiert keinen Rechtsanwalt, alles weitere ist dann dein Problem. |
Z.B., wenn Deine Versicherung meint, es sei Schadensteilung 50/50 angesagt und die Hälfte zahlt, die gegnerische aber meint, Du (bzw. Deine Versicherung) würdest allein haften. So was hab ich im Moment (zur Bearbeitung). Der Unfallgegner verklagt 1. die Versicherung wegen des Direktanspruchs, 2. den Fahrer und 3. den Halter, 2. und 3. schon, und die als Zeugen aus dem Rechtstreit rauszuhalten, was sie als Beklagte nicht sein können. Wenn das Gericht dann ein schriftliches Vorverfahren anordnet (in mindestens 50 % aller Fälle ist da so), dann muß jeder der Beklagten seine Verteidigungsbereitschaft innerhalb von 2 Wochen bei Gericht anzeigen, beim LG durch RA. Klar wird Deine Versicherung den RA stellen und der bestellt sich für alle Bekl. Wenn die Versicherung das aber verpennt, z.B. weil die Zustellung bei ihr später als bei Bekl. zu 2. und 3. erfolgt und deshalb die Frist falsch berechnet wird und die Anzeige verspätet ist, haste erst mal Pech gehabt. Das ist sicher nicht der Normalfall, kommt aber vor. Jedenfalls ist es aber Normalfall, dass Du als Fahrer oder Halter neben der Versicherung verklagt wirst. Als Radfahrer haste keine Versicherung, gegen die der Unfallgegner einen Direktanspruch hat. Daher biste da sowieso als Beklagter "reif".
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Meine Frau hatte letzte Woche Gerichtsverhandlung. Ende vom Lied: Der Typ hat ne Geldstrafe bekommen, FS durfte er behalten, aber egal. Der hat meiner Frau während der ganzen Verhandlung nicht 1x ins Gesicht geschaut. Er hat sogar zugegeben, dass er dort war, obwohl es keine anderen Zeugen für meine Frau gab. Es geschehen noch Wunder:) Allerdings war die Gerichtsverhandlung in Brandenburg, in Berlin wäre das höchstwahrscheinlich eingestellt worden. |
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Immerhin ist was passiert und er hatte unangenehme Konsequenzen aus seinem Verhalten. |
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Gute Frage! So einer sollte länger laufen gehen...dachte bisher immer, dass bei Gewalttaten im Verkehr der Führerschein mit eingezogen wird:confused: Armes Deutschland....Geldstrafen kann man nämlich gemütlich per Ratenzahlung abstottern-oftmals so, dass der Alltag nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Führerscheinentzug schmerzt da mehr... |
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immerhin etwas. Wenn ich was neues weiß in unserem Fall, ... aber ich habe den Eindruck, das dauert alles ... :Huhu: Sylvia |
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