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Phoebe 20.12.2010 05:10

Zitat:

Zitat von PippiLangstrumpf (Beitrag 508588)
Liebe Alex, herzlichen Glückwunsch und ganz großen Respekt! :Blumen:

Von mir auch Glückwunsch Diver :liebe053:

Bei so einem Wetter überhaupt zu starten, du hast wirklich einen Knall :Blumen:

neonhelm 20.12.2010 07:01

Zitat:

Zitat von Phoebe (Beitrag 508676)
Bei so einem Wetter überhaupt zu starten, du hast wirklich einen Knall :Blumen:

Das Wetter war doch prima. Radfahren war halt nicht ganz einfach. Auf den LL-Skiern war's deutlich besser... :Lachen2:

Phoebe 20.12.2010 07:37

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 508681)
Das Wetter war doch prima. Radfahren war halt nicht ganz einfach. Auf den LL-Skiern war's deutlich besser...

Nee, also das kannst du wirklich nicht schön reden :Nee: :Lachen2:

Diver hat sie wirklich nicht mehr alle. So wie ich das sehe ist sie die krasseste WK-Sau, die ich kenne :Blumen:

Bei dem Wetter überhaupt zu starten, dann auch noch, obwohl der Cut off vorbei war, finishen und eiskalt durchzuziehen, das ist wirklich 1A, mir fehlen fast die Worte :Blumen:

Du warst ja nur am Rand anwesend und hast warmen Glühwein getrunken :Lachen2:



Edith meint ich warte schon voller Spannung auf den Bericht :Blumen:

Flow 20.12.2010 08:22

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 508591)
Genau. Auch wenn du den CO nicht geschafft hattest, konntest du trotzdem auf den zweiten Lauf.

Wenn ich das richtig verstehe, ist Diver damit 45km durch den Schnee gerannt und dazwischen nochmal bei Eiseskälte über 100km Rad gefahren (im SCHNEE ?!) ... ?

Ich denke, damit sind die Quali-Anforderungen für's Prädikat "bemerkenswert bekloppt" hinreichend erfüllt worden ...


Gratuliere, Diver !

:liebe053::Blumen::liebe053:




Auf so 'ne blöde Idee wäre ich nie gekommen ... :Cheese:

neonhelm 20.12.2010 09:02

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 508692)
Wenn ich das richtig verstehe, ist Diver damit 45km durch den Schnee gerannt und dazwischen nochmal bei Eiseskälte über 100km Rad gefahren (im SCHNEE ?!) ... ?

Ne, sie hat zwei von vier zu fahrenden Radrunden geschafft, also gut 50km, bevor sie 'zwangsgelaufen' wurde. Bei den Verhältnissen gestern aber eine super Leistung. Immerhin hat gut die Hälfte der Frauen es nicht ins Ziel geschafft.

Radfahren war tricky und Stürze gehören bei dem Parcours dazu. Da muss man schon Willen und Biss haben, sich immer wieder aufzurappeln und wieder auf das Rad zu schwingen. :Liebe:

Flow 20.12.2010 09:22

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 508698)
Ne, sie hat zwei von vier zu fahrenden Radrunden geschafft, also gut 50km, bevor sie 'zwangsgelaufen' wurde.

Schlimm genug ... :Maso:

Diesbezüglich :

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 508692)
Ich denke, damit sind die Quali-Anforderungen für's Prädikat "bemerkenswert bekloppt" hinreichend erfüllt worden ...

... würde ich dann nach §23 StGB verfahren und den Versuch als strafbar betrachten ... :Lachen2:

Zitat:

§ 23
Strafbarkeit des Versuchs (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

Ob Abs. 3 trägt, bin ich mir nicht sicher ... :Gruebeln:

Insofern bleibt das :
Zitat:


Gratuliere, Diver !

:liebe053::Blumen::liebe053:

in vollem Unfang bestehen !

neonhelm 20.12.2010 10:16

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 508703)
... würde ich dann nach §23 StGB verfahren und den Versuch als strafbar betrachten ... :Lachen2:

Inwiefern ist denn da der Vorsatz zu berücksichtigen...? :Lachen2:

Flow 20.12.2010 10:43

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 508715)
Inwiefern ist denn da der Vorsatz zu berücksichtigen...? :Lachen2:

Hmm, mal sehen ...

Zitat:

Vorsatz/ Strafrecht

Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Ich denke sie wußte um die objektiven Markmale.
Der Wille zur Verwirklichung des Tatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände war wohl auch vorhanden !
Selbst der Schnee und das Eis waren abzusehen. Nicht zuletzt hier in der Laberecke wurden diese immer wieder thematisiert !

Zitat:

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Von Fahrlässigkeit kann hier wohl keine Rede sein.
Die Tat wurde vorbereitet und angekündigt !



Zitat:

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
Die Tat wurde gestern begangen, nachträglich neu erlangtes Wissen liegt wohl nicht vor ...


Zitat:

Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
Jetzt wird es nochmal spannend, oder ... ? :)

Zitat:

  • Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

Ich meine schon, daß Diver den Erfolg herbeiführen wollte !
Man müßte dafür nochmals ihre die Posts der letzten Wochen durchgehen ...
Zitat:

  • Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

Da wäre dann die Frage, ob eventuell nochmal Zweifel geäußert wurden ...
Ich meine Sorge bzgl. des CutOffs gelesen zu haben ... :Gruebeln:

Dann könnte man vielleicht nicht von "direktem Vorsatz" sprechen ...

Zitat:

  • Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

So sieht es wohl aus !
Ich denke, Diver hielt es eindeutig ernstlich für möglich und hätte sich mit Sicherheit damit abgefunden, daß ihr Verhalten zur ordentlichen Verwirklichung geführt hätte !
Selbst nach Nichterfüllen der CutOff-Bedingungen wurde offensichtlich weiterhin versucht den Tatbestand zu erfüllen !

Zitat:

Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben.
Na also !

Zitat:

Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
Ich denke der Fall ist eindeutig !

Kein Mensch macht sowas "aus Versehen" ... :-((


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