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drullse 19.03.2011 21:17

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 550996)
Das wäre echt der Hammer, wenn es sich um die gleiche Person handelt.

Wieso? Wer dopt, zeigt doch klar, dass er nicht gewillt ist, sich an die Regeln zu halten. Warum sollte er es jetzt tun?

Megalodon 20.03.2011 09:42

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 550838)
"SOLL!" :Blumen:

Heisst nicht muss! Die können also davon absehen, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Hmmm... Da wird er sich sicher was einfallen lassen, der Azt!

Sorry, aber als jemand der Gesetzestexte lesen, verstehen und anwenden muss, muss ich Dich in dem Punkt korrigieren. Dieses "soll" würde umgangssprachlich "muss" bedeuten.

HeinB 20.03.2011 12:06

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 550749)
Das wäre ja wirklich der Hammer. Leider ist das Photo, das während des Wettkampfes von ihm geschossen wurde, sehr unscharf.



Ist das Dr. med. Steffen Schreiber, Facharzt für Orthopädie in Mittweida?

Ah, der Online-Pranger ist eröffnet.

In der Startliste von Wiesbaden findet man unter dem Namen die Bib 2223, Ort passt. Mit der gibts dann beim Bilderservice einige Bilder, auch in etwas größer.

Ich hatte schon mal was über die Leistung geschrieben, dass würde im Vergleich zu hier auch gut hinkommen.

drullse 20.03.2011 12:15

Zitat:

Zitat von Tobias23 (Beitrag 551198)
Ich hatte schon mal was über die Leistung geschrieben, dass würde im Vergleich zu hier auch gut hinkommen.

Bitte sag mir nicht, dass der für solche Zeiten EPO genommen hat - das ist ja wirklich erbärmlich...

maifelder 20.03.2011 15:29

Ist das ein Arm oder ein Bein, bei dem Umfang scheint mir die Frage berechtigt. :Nee:

maifelder 20.03.2011 15:31

Wie ist das denn standesrechtlich, Hafu; bekommt man für sowas jetzt die Approbation entzogen?

Hafu 21.03.2011 09:16

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 551263)
Wie ist das denn standesrechtlich, Hafu; bekommt man für sowas jetzt die Approbation entzogen?

Im Prinzip hast du Recht: Die Approbation bekommt entzogen, wer sich "unwürdig erweist, die Tätigkeit als Arzt auszuüben".

Es hat in der Vergangenheit schon Fälle gegeben, in denen Ärzte, die drogensüchtig waren und sich selbst mit Betäubungsmittel versorgt haben, die Approbation entzogen bekommen haben.

Desweiteren gibt es Fälle, in denen fortgesetzte Steuerhinterziehung oder Missbrauch der ärztlichen Sonderrolle in Form von sexuellem Missbrauch von Patienten zu einem Entzug der Approbation geführt haben.

Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass eine Arzneimittelmissbrauch aus niederem Beweggrund (nämlich um sich selbst einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber sportlichen Konkurrenten zu verschaffen) ebenfalls ein Tatbestand ist, aus dem sich ableiten lässt, dass der Betreffende unwürdig ist, die ärztliche Heilkunde auszuüben. Zumal das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (Eigenverbrauch ist in diesem Fall nicht anders zu bewerten, wie die Weitergabe von Dopingmitteln bzw. Verabreichung an Dritte) ja laut Arzneimittelgesetz auch ein strafbewehrtes Vergehen, also einen Gesetzesverstoß darstellt.

In der Praxis wird aber, wenn man die Rechtspraxis bei ähnliche Vergehen in der Vergangenheit betrachtet, wohl nichts passieren. Zumindest ist mir persönlich kein Fall bekannt, aufgrund dem es in Deutschland auf der Basis des Arzneimittelgesetzes (§6a) im Zusammenhang mit Doping zu einer Verurteilung gekommen ist und ebenso auch kein Fall, in dem es nach Doping durch Ärzte es zu einer Entzug der Approbation gekommen ist. Selbst im bekannten Fall des jahrelangen systematischen Dopings durch Lothar Heinrich und Jörg Schmid in der Freiburger Uniklinik, in dem viele namhafte Kollegen einen Entzug der Approbation gefordert haben, durften die betroffenen Ärzte trotz eindeutiger Beweislage und jahrelang zurück zu verfolgenden Verstößen, letzten Endes weiter als Ärzte praktizieren.

Klugschnacker 21.03.2011 10:16

Betreff: Dopingfall Steffen Schreiber
Von: Arne Dyck <info@triathlon-szene.de>
Datum: 21. März 2011 10:10:33 MEZ
An: Bernd Rennies, Friedhelm Raue
Kopie: dis@dis-arb.de


Sehr geehrter Herr Rennies,
sehr geehrter Herr Raue,


ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport sowie als Anti-Doping-Beauftragter der Deutschen Triathlon Union. Es geht um den wegen Epo-Dopings gesperrten Athleten Steffen Schreiber aus Mittweida.

Mein Name ist Arne Dyck, ich bin inhaltlich verantwortlich für das Triathlon-Portal triathlon-szene.de.

Die Sperre von Herrn Steffen Schreiber ist seit dem 14.08.2010 wirksam. Nun ist beim "Abu Dhabi International Triathlon 2011" ein Athlet gleichen Namens und gleicher Altersklasse in den Ergebnislisten geführt (siehe hier). Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um den gesperrten Athleten handelt. Der Athlet wäre damit trotz Dopingsperre bei einem Triathlonwettkampf gestartet.

Dazu habe ich drei Fragen an Sie mit der höflichen Bitte um Beantwortung:

1. Gilt für das Rennen in Abu Dhabi der WADA-Code und damit die verhängte Wettkampfsperre?

2. Wird von der DTU oder der NADA geprüft, ob es sich bei dem in Abu Dhabi gestarteten Athleten um den gesperrten Steffen Schreiber handelt?

3. Hat diese Prüfung bereits stattgefunden, und wie lautet das Ergebnis?

4. Der NADA-Code sieht unter Artikel 10.10.2 eine Verlängerung der Sperre vor, falls gegen das Teilnahmeverbot verstoßen wurde. Wird über diese Verlängerung ggf. auf der DTU-Website informiert?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
(Kopie an das Deutsche Sportschiedsgericht)

Arne Dyck

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