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In der Startliste von Wiesbaden findet man unter dem Namen die Bib 2223, Ort passt. Mit der gibts dann beim Bilderservice einige Bilder, auch in etwas größer. Ich hatte schon mal was über die Leistung geschrieben, dass würde im Vergleich zu hier auch gut hinkommen. |
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Ist das ein Arm oder ein Bein, bei dem Umfang scheint mir die Frage berechtigt. :Nee:
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Wie ist das denn standesrechtlich, Hafu; bekommt man für sowas jetzt die Approbation entzogen?
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Es hat in der Vergangenheit schon Fälle gegeben, in denen Ärzte, die drogensüchtig waren und sich selbst mit Betäubungsmittel versorgt haben, die Approbation entzogen bekommen haben. Desweiteren gibt es Fälle, in denen fortgesetzte Steuerhinterziehung oder Missbrauch der ärztlichen Sonderrolle in Form von sexuellem Missbrauch von Patienten zu einem Entzug der Approbation geführt haben. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass eine Arzneimittelmissbrauch aus niederem Beweggrund (nämlich um sich selbst einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber sportlichen Konkurrenten zu verschaffen) ebenfalls ein Tatbestand ist, aus dem sich ableiten lässt, dass der Betreffende unwürdig ist, die ärztliche Heilkunde auszuüben. Zumal das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (Eigenverbrauch ist in diesem Fall nicht anders zu bewerten, wie die Weitergabe von Dopingmitteln bzw. Verabreichung an Dritte) ja laut Arzneimittelgesetz auch ein strafbewehrtes Vergehen, also einen Gesetzesverstoß darstellt. In der Praxis wird aber, wenn man die Rechtspraxis bei ähnliche Vergehen in der Vergangenheit betrachtet, wohl nichts passieren. Zumindest ist mir persönlich kein Fall bekannt, aufgrund dem es in Deutschland auf der Basis des Arzneimittelgesetzes (§6a) im Zusammenhang mit Doping zu einer Verurteilung gekommen ist und ebenso auch kein Fall, in dem es nach Doping durch Ärzte es zu einer Entzug der Approbation gekommen ist. Selbst im bekannten Fall des jahrelangen systematischen Dopings durch Lothar Heinrich und Jörg Schmid in der Freiburger Uniklinik, in dem viele namhafte Kollegen einen Entzug der Approbation gefordert haben, durften die betroffenen Ärzte trotz eindeutiger Beweislage und jahrelang zurück zu verfolgenden Verstößen, letzten Endes weiter als Ärzte praktizieren. |
Betreff: Dopingfall Steffen Schreiber
Von: Arne Dyck <info@triathlon-szene.de> Datum: 21. März 2011 10:10:33 MEZ An: Bernd Rennies, Friedhelm Raue Kopie: dis@dis-arb.de Sehr geehrter Herr Rennies, sehr geehrter Herr Raue, ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport sowie als Anti-Doping-Beauftragter der Deutschen Triathlon Union. Es geht um den wegen Epo-Dopings gesperrten Athleten Steffen Schreiber aus Mittweida. Mein Name ist Arne Dyck, ich bin inhaltlich verantwortlich für das Triathlon-Portal triathlon-szene.de. Die Sperre von Herrn Steffen Schreiber ist seit dem 14.08.2010 wirksam. Nun ist beim "Abu Dhabi International Triathlon 2011" ein Athlet gleichen Namens und gleicher Altersklasse in den Ergebnislisten geführt (siehe hier). Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um den gesperrten Athleten handelt. Der Athlet wäre damit trotz Dopingsperre bei einem Triathlonwettkampf gestartet. Dazu habe ich drei Fragen an Sie mit der höflichen Bitte um Beantwortung: 1. Gilt für das Rennen in Abu Dhabi der WADA-Code und damit die verhängte Wettkampfsperre?Vielen Dank für Ihre Mühe! (Kopie an das Deutsche Sportschiedsgericht) Arne Dyck ------------------------------------------------------------------------------------ triathlon-szene.de | Magazin und Forum für Triathlon Europas aktivstes Triathlonforum Erbprinzenstrasse 6 | 79098 Freiburg Fon 0761-38 696 73 | Fax 0761-582 000 3 info@triathlon-szene.de | http://www.triathlon-szene.de |
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