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Der schwedische Arbeitskollege ist offenbar nicht gut informiert über die aktuellen Vorschriften, fürchte ich. :Huhu: Es gibt (mittlerweile) weit mehr Einschränkungen als er Dir berichtet. Außer die Infos, die bei der österreichischen Wirtschaftskammer zusammengetragen worden sind, stimmen nicht. Ist natürlich möglich, ich halte das aber für unwahrscheinlich und darf daher auszugsweise aus unten verlinkter Info zitieren (Hervorhebungen von mir): + Der Unterricht an Gymnasien findet seit 07. Dezember und bis mindestens einschließlich 24. Januar 2021 wieder als Distanzunterricht statt. + Allgemeine öffentliche Zusammenkünfte mit mehr als 8 Personen wurden bereits per Verordnung ab dem 24. November untersagt - dies gilt für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Demonstrationen. Zwischenzeitlich haben aber kommunale Einrichtungen in diesen Bereichen großflächig geschlossen, Bäder und Museen bleiben bis mindestens 24.01.2021 geschlossen. + Die schwedische Regierung hat ein anlassbezogenes Pandemiegesetz ausgearbeitet, das per 10. Januar 2021 zahlreiche der bisherigen Empfehlungen in Auflagen umwandelt und die Möglichkeit zu Sanktionen bzw. Schließungen im Bereich von Freizeit, Kultur, Gastronomie und Einzelhandel gibt. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/geschaeftsreisen-aus-oesterreich-nach-schweden.html#heading_Schutzmassnahmen_und_Geschae ftsleben |
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Daher nutzen wir ausschließlich RDP, das hat den weiteren Vorteil, dass ausschließlich ein paar Pixel über die Leitung gehen. Setzt allerdings voraus, dass man zu Hause wenigstens einen halbwegs aktuellen PC hat der das Protokoll ( den die Gegenstelle fordert ) unterstützt. |
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Das passt auch zu der neuen Studie Assessing Mandatory Stay‐at‐Home and Business Closure Effects on the Spread of COVID‐19, die zum Schluss kommt: Zitat:
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Mir ist nämlich nicht klar, ob und wie #keko zwischen den Begriffen, Lockdown und Shutdown, differenzieren möchte. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach erfindet er immer wieder neue Worthülsen, die in der Begriffsextension, und zudem inhaltlich undifferenziert bleiben, weil ja nicht genau begrifflich bestimmt worden ist, was gemeint sein soll. :confused: Im Prinzip müssen Krankenhausbesuche wie auch Besuche von Familienangehörigen in Altenheimen eigentlich erlaubt sein. Und deswegen habe ich mich dir, Schwarzfahrer, gerne angeschlossen. Ansonsten bitte ich um Verständnis dafür, falls ich schon wieder genervt habe. Auf Verdacht also entschuldige ich mich, freiwillig. :) |
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Edith: Hab die Grafiken jetzt nicht erneut hier eingefügt, über den Link zum Post sind die ja einfach zu finden. |
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