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drullse 18.03.2011 21:41

Na guck an - geht doch...

Leichtathletik-Trainer für zehn Jahre gesperrt

Ortsschildkönig 18.03.2011 22:11

Patrick und sein Team hatten dieses Jahr Einladungen zu einigen "großen" Rennen, einige Frühjahrsklassiker, Giro, etc...vielleicht war für die Aussicht auf die ganz große Bühne die "Verlockung" zu groß...

Klugschnacker 19.03.2011 01:19

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 550573)
Der Fall des "Kollegen" Schreiber wurde ja bereits hier diskutiert (Gott sei Dank war ich vor zwei Wochen im Urlaub und musste mich so nicht ganz so sehr aufregen und ärgern).

Laut DTU-Bekanntmachung vom 4.3. wurde er (sogar rückwirkend zum 14. 8. 2010) für zwei Jahre gesperrt. Nichtsdestoweniger wunder' ich mich, dass in der Ergebnisliste des Abu-Dhabi-Triathlons vom 12.3., also eine Woche später, ein Steffen Schreiber AK 45 aus Deutschland finisht.:confused: :confused: :Nee:

Würde mich wundern, wenn es zwei Triathleten mit demselben Namen, selber Nationalität aus derselben Altersklasse gibt.

Würde eher vermuten, dass Flug schon gebucht und Wettkampf gemeldet war und dann lässt man sich von so 'ner lästigen Sperre nicht den Urlaub versauen...

Bin mal gespannt, ob das auch die DTU interessiert.

Das wäre ja wirklich der Hammer. Leider ist das Photo, das während des Wettkampfes von ihm geschossen wurde, sehr unscharf.



Ist das Dr. med. Steffen Schreiber, Facharzt für Orthopädie in Mittweida?

Riversider 19.03.2011 06:46

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 550749)
Das wäre ja wirklich der Hammer. Leider ist das Photo, das während des Wettkampfes von ihm geschossen wurde, sehr unscharf.


Ist das Dr. med. Steffen Schreiber, Facharzt für Orthopädie in Mittweida?

Ich bin ein absoluter Gegner im Bezug auf den Einsatz unerlaubter Mittel im Sport.

Ob aber die Veröffentlichung von einem Foto des Dopers hier im Forum, bei einer Privatperson sogar mit Nennung des Wohnorts, durch unser Rechtssystem gedeckt ist, möchte ich stark bezweifeln.

Hafu 19.03.2011 08:22

Zitat:

Zitat von Riversider (Beitrag 550751)
Ich bin ein absoluter Gegner im Bezug auf den Einsatz unerlaubter Mittel im Sport.

Ob aber die Veröffentlichung von einem Foto des Dopers hier im Forum, bei einer Privatperson sogar mit Nennung des Wohnorts, durch unser Rechtssystem gedeckt ist, möchte ich stark bezweifeln.

Ist ein dopender Altersklassensportler, der unserer Sportart Triathlon einen erheblichen Schaden hinzugefügt hat, mehr Privatperson als Patrick Sinkewitz, über dessen Fall wir hier doch auch diskutieren, obwohl sein Doping-Verfahren im Gegensatz zu dem von Steffen Schreiber ja noch nicht ml abgeschlossen ist?

Bevor die DTU den Namen in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, hat sie sich zweifellos durch ihre Juristen vergewissert, dass dies im konkreten Fall auch zulässig ist.

Klugschnacker 19.03.2011 09:13

NADA-Code,
§14.3 Information der Öffentlichkeit

Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen.
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...e_komplett.pdf

drullse 19.03.2011 11:02

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 550749)
Dr. med. Steffen Schreiber

Ach nee, Arzt isser auch noch...

Wenn er das tatsächlich ist, zeigt das umso mehr, dass man solche Typen wirklich restlos aus dem Sport entfernen muss.

hazelman 19.03.2011 11:24

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 550779)
NADA-Code,
§14.3 Information der Öffentlichkeit

Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen.
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...e_komplett.pdf


"SOLL!" :Blumen:

Heisst nicht muss! Die können also davon absehen, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Hmmm... Da wird er sich sicher was einfallen lassen, der Azt!


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