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Patrick und sein Team hatten dieses Jahr Einladungen zu einigen "großen" Rennen, einige Frühjahrsklassiker, Giro, etc...vielleicht war für die Aussicht auf die ganz große Bühne die "Verlockung" zu groß...
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![]() Ist das Dr. med. Steffen Schreiber, Facharzt für Orthopädie in Mittweida? |
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Ob aber die Veröffentlichung von einem Foto des Dopers hier im Forum, bei einer Privatperson sogar mit Nennung des Wohnorts, durch unser Rechtssystem gedeckt ist, möchte ich stark bezweifeln. |
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Bevor die DTU den Namen in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, hat sie sich zweifellos durch ihre Juristen vergewissert, dass dies im konkreten Fall auch zulässig ist. |
NADA-Code,
§14.3 Information der Öffentlichkeit Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen.http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...e_komplett.pdf |
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Wenn er das tatsächlich ist, zeigt das umso mehr, dass man solche Typen wirklich restlos aus dem Sport entfernen muss. |
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"SOLL!" :Blumen: Heisst nicht muss! Die können also davon absehen, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Hmmm... Da wird er sich sicher was einfallen lassen, der Azt! |
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