Matthias75 |
12.01.2021 09:46 |
Zitat:
Zitat von pepusalt
(Beitrag 1577503)
Zum Einen weil die Pflegekräfte selber reihenweise ausfallen, wenn sie (wie dann auch die Heimbewohner) coronaerkrankt sind oder auch nur als K1 in Quarantäne müssen. Zum anderen ist die geringere Ansteckung zumindest sehr wahrscheinlich. Spätestens wenn das halbwegs sicher ist, wird man um eine Impfpflicht für Pflegekräfte nicht herumkommen.
Meine Meinung.
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Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, würde deine Begründung nicht unter den Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes fallen, denn da sieht eine Impfpflicht nur für "bedrohte Teile der Bevölkerung" vor.
Aus meiner Sicht müssten also die Pflegekräfte selbst zu den besonders bedrohten Personen gehören. Für Berufsgruppen, die ein erhöhtes Risiko haben, mit infizierten Personen in Kontakt zu kommen, z.B. Rettungskräfte, Einsatzkräfte, medizinisches Personal etc. ist das sicher einfacher zu begründen. Auch bei dem Beispiel THW geht es ja darum, dass die Einsatzkräfte in Katastrophengebieten und somit in potentiellen Seuchengebieten eingesetzt werden sollen/müssen und dementsprechend ein entsprechender Eigenschutz notwendig ist.
Der potentielle Ausfall als Arbeitskraft oder eine potentielle Ansteckung anderer Personen ist zwar ohne Zweifel ein wichtiger Grund, diese Personen zu impfen. Aber zählen sie damit automatisch zu den besonders bedrohten Personen?
Um es klarzustellen: Ich befürworte die Impfung ohne Zweifel. Ich würde mich auch selbst sofort impfen lassen. Ich frage mich nur, ob eine Impfpflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes so ohne weiteres für bestimmte Berufsgruppen - hier die Pflegekräfte - durchsetzbar wäre.
M.
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