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In other news: es zeichnet sich eine komplexe Lösung für den unmittelbaren Krieg ab, die von Saudi Arabien gebrokert wird, viel tit for tat, vielleicht zerfälllt das wieder zu Staub, vll nicht
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The sitting will be streamed live and on demand (VOD) in the two official languages of the Court, English and French, on the Court’s website and on UN Web TV. High-resolution video clips and still photos produced by the Registry during the sitting will be available on the Court’s website free of charge and free of copyright for editorial, non-commercial use (to download, click on Multimedia) and X (formerly Twitter) feed (@CIJ_ICJ). Upon the conclusion of the sitting, the Order, a summary of the Order, and any opinions or declarations of Members of the Court appended thereto will be published on the Court’s website and on its LinkedIn and X accounts. Zum 1. Mal verlangt heute auch Annalena Baerbock eine humanitäre Feuerpause, nachdem sich DE in der UNO bei den Resolutionen noch enthalten hatte. Zitat:
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Genozid-Klage: Der Internationale Gerichtshof fordert Massnahmen von Israel – aber keinen Waffenstillstand. Der Entscheid des Gerichts ist ein Rückschlag für den jüdischen Staat. Denn die Richter kommen zu dem Schluss, dass Israel mit seinem Vorgehen im Gaza-Krieg zumindest teilweise gegen die Genozidkonvention verstossen könnte.
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Ich habe die Entscheidung der Richter über die vorläufigen Maßnahmen im Livestream verfolgt. Ich denke, dass qbz in seiner Forderung, die humanitäre Lage in Gaza anzuerkennen und etwas dagegen zu unternehmen, offenbar recht hatte.
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Bei allen Entscheidungen erfolgte diese mit fast allen Stimmen der 17 Richter. 6 Richter kommen übrigens aus Länder, die NATO-Mitglied sind, u.a. 1 auch aus Deutschland. Wer einen Blick in die umfangreich auf 84 S. begründete Entscheidung werfen will oder die "Schlussfolgerungen und Massnahmen" im letzten Kapitel, 75-84 lesen will, hier der Link: APPLICATION OF THE CONVENTION ON THE PREVENTION AND PUNISHMENT OF THE CRIME OF GENOCIDE IN THE GAZA STRIP (SOUTH AFRICA v. ISRAEL). REQUEST FOR THE INDICATION OF PROVISIONAL MEASURES |
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