![]() |
Endlich, nachdem die Saison schon gestartet, hat es die DTU die Überarbeitung geschafft hier die Übersicht.
Allgemeines Fazit Die neuen Regeln sind besser als vorher, bringen aber neue Einschränkungen für etablierte Systeme. Besonders sinnvoll: Die Messung ab dem tiefsten Punkt der Armauflagen anstelle fester Rahmenpunkte. Frontbereich – Regeln & Kritik Neue Definition der Messzone (Front) Referenzpunkt: Hinterstes, tiefstes Ende der Armauflagen. Von dort gelten folgende Begrenzungen: max. 25 cm Richtung Sattel max. 20 cm Höhe max. 2 cm über der höchsten Stelle des Vorderrads Standardmessgröße: 750 ml Flasche (25 cm) Ziel: Ausschluss von „Double Bottle“-Lösungen und zu voluminösen Boxen. Kritikpunkte Die 2 cm-Regel über dem Vorderrad macht u.a. folgende Systeme illegal: Scott Plasma 5 Giant Trinity / Liv Avow (XS-Frames) Vorschlag: Reduktion auf 1 cm, um mehr Systeme zu ermöglichen. Heckbereich – Regeln & Probleme 30x30 cm Box-Regel Alle Aufbauten hinter dem Sattel müssen in eine imaginäre 30x30 cm-Box passen. Für integrierte Systeme mit mehr als 30x30 cm gilt eine Ausnahme: Max. 2 Liter Volumen Darf nicht über die senkrechte Linie durch die Hinterradachse hinausgehen Keine zusätzliche Flasche hinter dem Sattel erlaubt Kritikpunkte & Auswirkungen: Plasma 6, Trek SC, Quintana Roo und Aftermarket-Lösungen (z. B. 4frames.de) sind bei größeren Fahrern nicht mehr regelkonform, da bei über 1,90 m der Flaschenhalter zu hoch wandert. Regel benachteiligt große Athleten, da sich Sattel und Trinklösung mit der Körpergröße nach oben verschieben. Lenkerbereich – neue Einschränkungen Regeln für Aufbauten zwischen den Extensions (z. B. BTA-Flaschen) Keine Körperteile dürfen auf Flaschen/Halterungen/etc. ruhen. Arme dürfen nicht überdeckt werden. Gesamtvolumen vorne: max. 2 Liter. Praxisproble Bei engen Armauflagen-Setups blockiert eine nach unten hängende BTA-Flasche die Armschalen – nicht erlaubt. Kritische Bewertung Die Intention hinter den neuen Regeln ist nachvollziehbar (Fairness, Aerodynamik, Sicherheit). Die Umsetzung wirkt in manchen Punkten überreguliert oder nicht praxistauglich. Besonders das Höhenlimit bei hinteren Aufbauten ist überflüssig. Vorschlag: „30 cm ab Sitzrohr, max. 2 l, Flaschen exkludieren – fertig. Insgesamt ist der neue DTU-Vorschlag deutlich besser als der erste Entwurf und weitgehend praxistauglich. Die Umsetzung erscheint realistisch – mit Ausnahme der bereits oben beschriebenen Systeme. Zudem hatte ich vergessen zu erwähnen, dass auch das Ku-Cycle Bento Box System mit einer Höhe von 10 cm betroffen ist. |
Uuups. Plasma 6 owner here. :dresche
Die serienmäßigen FlaHa hinterm‘m Sattel und serienmäßige Werkzeugbox zusammen sind also nun illegal. Entweder keine Werkzeugbox oder keinen FlaHa. Braucht man ja beide eh nicht. Ok. Also halt keine Rennen mit DTU Regeln mehr. Für die bestehenden meld ich mich ab, denn verarschen kann ich mich selbst. Dann gibt‘s halt wieder nur DIY Wettkämpfe. Dazu brauch ich die DTU nicht. Natürlich könnte man die Werkzeugbox abbauen und einen doppelten FlaHa montieren und in eine Flasche das Werkzeug. Oder die Werkzeugbox dran lassen und ne Flasche in den Rahmen. Aber an der Stelle geht es mir um‘s Prinzip. Ich kauf mir doch kein Rad zum 5-stelligen Preis und baue dann Komponenten bzw. praktische, ja sogar notwendige Features ab, damit ich damit überhaupt starten darf. :Blumen: |
Zitat:
das mit der Werkzeugbox kotzt mich echt an... Was mich am meisten nervt, dass die DTU das ganz als heilige Maßnahme verkauft..zuerst total verkacken, dann von vielen zu einer Überarbeitung gezwungen werden, die neue Version ist besser, aber immer noch kacke, im Vergleich zu Ironman Lösung... Dann schreiben, dass die DTU sich für die Athleten einsetzt und das sie schlimmeres der WTO verhindert hat... Genau mein Humor. Ich kann meine Front jetzt mit dem BTA nicht mehr umbauen, wenn ich bei Ligabewerben rausfliege oder nicht mehr starten kann , ist das halt so.. Selbst die Kauflösung von Elite die ich hab, ist nicht mehr legal, da meine Arme leicht überdeckt werden... |
Zitat:
Was die Heck-Regel betrifft: Man kann das m.E. auch so lesen, dass jeder Flaschenhalter und Behälter jeweils(!) in einen 30x30cm Rahmen passen muss. Es heiẞt ja auch nicht „… müssen alle zusammen in einen…“ sondern nur, dass sie komplett (also nicht nur ein Teil bzw. kein einzelnes Teil darf größer als 30x30 sein). Komplett is was anderes als zusammen oder gemeinsam. Evtl. hat das Plasma 6 ja gar kein Thema. :Blumen: |
Zitat:
Ich war kurz davor in der Firma mal vorzuschlagen, anstelle der üblichen Laufveranstaltungen auch mal an einem örtlichen Triathlon ne Firmenstaffel zu stellen (ich würde den Radsplit machen), aber nach dem Regeländerungschaisz ist mir jegliche Ambition flöten gegangen, dann gibts halt nur Freizeitspaß ohne Regelstress. Gut, ich könnt statt mit dem Tria-Speedmax mit illegaler Haifischflosse an der Sattelstütze und womöglich illegalem BTA auch mit meinem UCI-TT starten (für nen Olympic 40er reichen die max zwei Aeroflaschen im Rahmen), aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Und was diese komische 30x30-Regel angeht hinterm Sattel, gilt das für leeren FlaHa + Adapter oder wird das mit eingesteckter Trinkflasche gemessen? Ne 750er, die länger ist, sprengt die Maße dann auch wieder ganz schnell. :Maso: Mit meinem BTA (Ibert) wären auch ein paar cm von den Unterarmen verdeckt, weil die Armschalen entspr. eng montiert sind.... so wie ich das jetzt verstanden habe. :-(( ![]() |
Zitat:
Was mich nervt ist, dass es mit diesen Halterungen die einzige Option bisher ist, wo ich Radcomputer und BTA-Flasche hintereinander bauen kann und den Kopf nicht hochnehmen muss, um auf das Display zu schauen. Wenn ich die Flasche tiefer setze und den Radcomputer oben drauf, ist das fürs Ablesen immer suboptimal, weil ich jedes Mal die Position verändern muss. |
Ich hab mir das grad mal angeschaut (Regelwerk modifiziert vom 15. April):
Die 30x30-Regel für Anbauten hinterm Sattel gilt OHNE eingesteckte Flaschen, das haben sie immerhin so beschrieben: a. Heck: Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt. Damit wär das zumindest mal "legal" (ich habe den Tri-C-Sattelstützenadapter und nen Tacx-Shiva-FlaHa oder wie der heißt). d. Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von • maximal 25 cm in Richtung des Sattels und • maximal 20 cm in der Höhe und • maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und • maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades befinden. Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern etc. aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden. Insgesamt sind 2 Liter an Volumen erlaubt. Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der §§ 23.2, 23.3 und 23.9 - Fahrradcomputer - Fahrradcomputerhalterung - Handgriffe* - Schalthebel *Der Handgriff umfasst den strukturellen Teil des Lenkers, der von der Hand des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position umschlossen wird." Wenn damit auch nur eine kleine Überlappung vom BTA mit Flasche gemeint ist, die einen Teil der Unterarme verdeckt, wären alle engen Armschalensetups passé. :Nee: Was machen dann die Leutchen mit den indivuellen maßgeschneiderten Cockpits ohne Verstellmöglichkeit? Wegschmeißen wo man vorher ne vierstellige Summe investiert hat und ggf einiges an Zeit für Maß nehmen etc? :Maso: |
Man müsste wissen, ob damit ein Teil der Arme (dürfte sehr oft der Fall sein) oder der gesamte Arm gemeint ist (da müsste die BTA/das System schon sehr breit sein) gemeint ist.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:41 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.