Die Informationspolitik von "Jeschke und Friends" grenzt an Betrug an den Teilnehmern und dürfte ein Sonderkündigungsrecht des eingegangenen Vertragsverhältnis für Startpassbesitzer rechtfertigen.
Jeder Startpassbesitzer hat sich verspflichtet, die DTU-Sportordnung anzuerkennen und würde mit einem Start bei dieser ungenehmigten Veranstaltung vertragsbrüchig werden. Dies war dem Veranstalter, der schon 2018 genau wusste, dass keine Genehmigung für 2019 beantragt werden würde von vornherein klar, aber den gutgläubig meldenden Athleten wurde diese Information arglistig vorenthalten.:(
Auf die telefonische Nachfrage von Simon Müller, an Jeschke, nach welchem Regelwerk der Wettkampf in Köln stattfinden werden, antwortet Jeschke allen Ernstes nach der "Willpower-Sportordnung" (Sic)!:Kotz:
Man darf also davon ausgehen, dass Windschattenfahren in Köln erlaubt ist bzw. ungeahndet belibt, ebenso Strecke abkürzen (gibt ja keine Kampfrichter, die das kontrollieren würden) und natürlich gibt es auch keine Dopingkontrollen, so dass faktisch ohne Zusammenarbeit mit der NADA Dopingfreigabe herrscht. Wer bei solch einer Trittbrettfahrer-Veranstaltung mitmacht, egal ob unter eigenem oder wie vom Veranstalter empfohlen falschen Namen, tritt aus meiner Sicht unseren Sport mit Füßen.
Wenn einem Teilnehmer bei der Veranstaltung ein medizinischer Notfall passieren würde, könnten die Rettungskräfte nichtmal anhand der Startnummer rekonstruieren, um wen es sich handelt und die Angehörigen informieren, denn bei einem Großteil der Startpassinhaber steht ja in der Startliste ein falscher, fiktiver Name hinter der eigenen Startnummer.
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