![]() |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Der junge Mann war höchst uneinsichtig, dass die A1 bei einer sehr großen Verkehrsdichte der falsche Ort für eine Sightseeingtour sei und entgegnete, dass es ja nicht sein Problem sei, wenn andere wegen ihm langsam fahren müssten. Wir haben ihn aufgefordert zumindest 85 km/h zu fahren, da er einen Stau verursache, welcher eine Gefahr darstelle, welches uns wiederum dazu bemächtige im Sinne der Gefahrenabwehr und Verhältnismäßigkeit ihm die Weiterfahrt bei dieser Verkehrsdichte zu untersagen und ihm zur Durchsetzung dieser den Schlüssel abnehmen könnten. Seine äußerst patzige Reaktion führte dazu, dass wir über dies ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet haben. Die vorgesehenen 20 Euro Verwarngeld wollte der junge Herr natürlich auch nicht zahlen, so dass er gerichtlich durch zwei Instanzen verlor und entsprechende Kosten verursacht hat, die er allerdings selber tragen musste. Im Zivilrecht gibt es Urteile, die bei nichtigem Langsamfahren in kausalen Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (zB Auffahrunfälle) die Betriebsgefahr des Fahrzeugs auf bis zu 50% hochstufen, so dass man trotzdem, dass einem einer hinten Aufgefahren ist, 50% des entstandenen Schadens zu tragen hat. Strafrechtlich kommt man schnell in den Bereich der Nötigung, welche allerdings sehr strikte subjektive Tatbestandsmerkmale bedingt, so dass spätestens nach einem Gespräch mit einem Anwalt der Nötigungsvorwurf nicht mehr erhalten bleiben kann. |
![]() das gibt gleich was...:Cheese: |
Das ist aber wohl eher eine Ausnahme.
Die Masse der Autofahrer fährt vernünftiges Tempo auf den Autobahnen, oder? |
Zitat:
Aber trotzdem kommen regelmäßig Leute mit dem Denken wie Nobodyknows auf die Idee mir mit Lichthupen, Drängeln und Gesten klar zu machen, dass ich gefälligst schneller fahren muss. (Was mich dann allerdings nur dazu bringt erst mal den Fuß vom Gas zu nehmen und Ruhe einkehren zu lassen. Deeskalation nennt man das glaube ich :Cheese:) Mit deinem Beispiel hast du natürlich recht Noam. Wer die halbe Autobahn lahmlegt mit sinnlosem langsam fahren gehört aus dem Verkehr gezogen. |
Zitat:
"Herbert Engelmohr, Verbandsjurist beim Automobilclub von Deutschland (AvD), nennt einen konkreten Fall, der 1997 am Amtsgericht (AG) Gemünden verhandelt wurde: "Der Betroffene fuhr auf einer unübersichtlichen, drei Kilometer langen Strecke mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, obwohl 100 km/h zulässig waren und sich hinter ihm schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hatte. Das Gericht sah darin eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren." (Az.: OWi 372 Js 59889/96)" https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-...angsames-tempo Aus anderen Gründen über die Straße zu schleichen, ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt auch, andere Autofahrer zum langsamen Fahren „erziehen“ zu wollen. Wer ohne guten Grund so langsam fährt, dass er damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf von der Polizei angehalten werden. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro. https://anwaltauskunft.de/magazin/mo...-langsam-fahre Bin jetzt raus! Fahre mit dem Auto ins Schwimmbad so schnell es gem. StVO geht...damit es noch möglichst leer ist. Dann schwimme ich auf der Sportschwimmerbahn so schnell ich kann. Zum Popcorn komme ich später wieder dazu. Gruß N. :Huhu: |
Ich finde "Angst um mein Leben" wenn mir jemand bei Tempo 80 fast ohne Abstand hinter mir fährt einen ganz guten Grund.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:22 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.