| sybenwurz |
22.11.2013 09:25 |
Zitat:
Zitat von TomX
(Beitrag 982396)
Doch, ist so. Für Besitzer von Dingen gilt die Vermutung, dass der Besitzer Eigentümer ist.
Problem: Der wahre Eigentümer kann das dann wieder klageweise herausverlangen. Allerdings muss er beweisen, dass er Eigentümer ist.
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Naja, das iss dann schon immer so n Ding. Mein Kandidat hat eigentlich gar nix selbst.
Das Auto iss auf irgendnen Polen zugelassen, sein LKW auf nen Russen, der Wohnwagen auf den Bruder, dafür fährt wahrscheinlich irgendn Chinese ein Auto, das auf ihn zugelassen ist.
Bisher waren alle Versuche, an Kohle zu kommen, herzlich erfolglos.
Aber ich bin guter Dinge: die Kohle verzinst sich wie bei keiner Bank der Welt und der Titel ist noch gut zwo Jahrzehnte gültig...:Lachanfall:
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