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flaix 30.12.2012 21:46

Zitat:

Zitat von TriBlade (Beitrag 851122)
Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.

unzulässige Interpretation. Und eigentlich sogar eine Lüge. Wo steht der explizite Ausschluss? Hier der Text.

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

flaix 30.12.2012 21:50

Zitat:

Zitat von Straik (Beitrag 851149)
Was wenn ein Heteropaar und ein Schwulenpaar in Konkurrenz um ein Adoptivkind stehen? Soll dann wirklich Gleichstellung herrschen?
Oder soll dann doch das Heteropaar eurer Meinung nach bevorzugt werden?

darüber gibt es ja die schöne Fabel vom König Salomon http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_..._%28Poussin%29
ich denke das die Prüfer ein gutes Gespür für so etwas haben werden

Lui 30.12.2012 21:54

Ich frage mich, wenn die Umfrage des Threads wäre, "welche Partei wählt Ihr?", ob die CDU bei der Umfrage 26% hätte.:Cheese:

DeRosa_ITA 30.12.2012 22:01

und die Piraten 4,08% hehe

flaix 30.12.2012 22:10

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 851138)
Hmm, mal gut dass ich kein Jura studiert habe.:confused: :Nee:

merkt man ;-) Es ist eigtl ganz einfach. Auch die Juristen gehen immer nach einem Schema vor. Sachlage klären, Ansprüche definieren, Gesetze suchen. Also immer schon der Reihenfolge nach.

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 851138)
Ggf. aufgrund von Artikel 2? Dort steht ja explizit Recht und Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder obliegt den Eltern, nicht der Familie. Und Eltern können rein biologisch halt nur Mutter+Vater werden.

Dies sagt aus das die leiblichen Eltern Vorrang vor allen Anderen haben. Es sagt nichts aus was passiert wenn die leiblichen Eltern dieses Recht abgegeben haben oder nicht fähig sind es auszuführen (zB Tod oder erwiesene Unfähigkeit)


Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 851138)
Die Frage also ob gemäß GG die Pflicht zur Erziehung im Rahmen der Adoption daher auch einer Lebensgemeinschaft auferlegt werden kann die erstmal rein biologisch nie zu "Eltern" werden kann.

Durch Adoption werden die Adoptierer zu Eltern.

Straik 30.12.2012 22:52

Zitat:

Zitat von DeRosa_ITA (Beitrag 851269)
und die Piraten 4,08% hehe

Der war gut:Blumen:.

Zitat:

Zitat von flaix (Beitrag 851264)
darüber gibt es ja die schöne Fabel vom König Salomon http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_..._%28Poussin%29
ich denke das die Prüfer ein gutes Gespür für so etwas haben werden

In der Fabel kennen sich die Kontrahenten und sind unterschiedlich drauf:Cheese:.

Wenn bei einer Adoption beide Parteien gleich geeignet wären (Liebe, Kohle, Stabilität usw.), würde das Pendel zugunsten der Heteros ausschlagen, behaupte ich mal. Und dann hat es sich mit Gleichstellung.

flaix 30.12.2012 23:03

Zitat:

Zitat von Straik (Beitrag 851290)
Wenn bei einer Adoption beide Parteien gleich geeignet wären (Liebe, Kohle, Stabilität usw.), würde das Pendel zugunsten der Heteros ausschlagen, behaupte ich mal. Und dann hat es sich mit Gleichstellung.

äre dann doch total ok. bei gleicher eignung ist ene Mitter/Vater Beziehung sicherlich dann einfach einfacher für das Kind und damit ein Pluspunkt. Soweit haben die anderen Jungs doch voll Recht. Es darf aber eben erst das letzte Kriterium sien und nicht gegen andere Fakten aufgewogen werden

mum 31.12.2012 09:21

Zitat:

Zitat von flaix (Beitrag 851300)
äre dann doch total ok. bei gleicher eignung ist ene Mitter/Vater Beziehung sicherlich dann einfach einfacher für das Kind und damit ein Pluspunkt. Soweit haben die anderen Jungs doch voll Recht. Es darf aber eben erst das letzte Kriterium sien und nicht gegen andere Fakten aufgewogen werden

dann wird sich wohl immer ein mutter/vater-paar finden lassen.

für die kinder ist es sicher einfacher ....und nur darum geht es schlussendlich auch in dieser frage...

auch wenn ich hier wohl wieder dämme einbreche:

wie kann ein kinderwunsch bei einer mann/mann - frau/frau beziehung vorhanden sein?


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