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So denn der Täter um "Vergebung" für die Tat sucht, so muss er dies zuallererst beim Opfer bzw. den Hinterbliebenen tun und nicht in der unbeteiligten, unbetroffenen Öffentlichkeit. |
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Annahme Wahlverteidiger: es handelt sich um einen Mehrfachstraftäter. Eine Verurteilung ist auch im vorliegenden Fall "sicher". Wer finanziert den Anwalt? Nach allem was über die Lebenssituation des Täters bekannt ist, dürfte dort finanziell nichts zu holen sein. Es müsste somit ein anderes Motiv für die dann "kostenlose" Verteidigung vorliegen. Welches? |
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Und natürlich dürfte es bei dem Lebenshintergrund des Täters nicht schwer werden, einige Punkte zusammenzutragen, die eine verminderte Schuldfähigkeit nahelegen. Nur ist eben das Gutachten nicht in erster Linie dazu in Auftrag gegeben worden, die volle Schuldfähigkeit zu bestätigen, sondern etwas zu finden, was strafmildernd wirken könnte. Genauso wie dieses Reuebekenntnis. Und diese Zusammenhänge überblickt sogar ein Laie. |
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Wenn Du ein anderes Wort als Trick dafür findest, von mir aus. Nenn es auch geschwollener "Justizirrtum". Wobei Irren menschlich ist. In meinem Berufsstand wird die Pfuscherei zum "Kunstfehler" geadelt... |
Die Gutachter werden aber vom Gericht ausgewählt und nicht vom Verteidiger (§ 73 StPO).
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Ich kann auch nicht beurteilen, inwieweit Beeinflussbarkeiten bestehen durch Medien, durch Abhängigkieten von der Zuteilung von Gutachten, Reputation usw.usw. Ich kann nur mein Unbehagen äußern. |
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