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Seyan 05.01.2021 17:40

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1576305)
Bund und Länder haben sich nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

https://www.tagesschau.de/eilmeldung...dung-5357.html

Unsere Politiker machen wieder nur Unfug :(
Anstatt das Problem an der Wurzel zu beheben (nämlich dort, wo die ganzen Ausflügler hin wollen anzusetzen), wird mal wieder pauschal mit dem Hammer draufgehauen.

Diese 15km-Regel halte ich für rechtlich nicht haltbar. Hat jemand ein wissenschaftliches Papier, dass eine solche Regel als nützlich beweisen kann? Ob ich nun 2km oder 200km zu meinen Eltern fahre ändert doch nix am Infektionsrisiko, wenn ich das Auto nehme.

Insofern: sobald wer dagegen klagt, wird das vermutlich schnell kassiert.

captain hook 05.01.2021 17:42

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1576317)
Unsere Politiker machen wieder nur Unfug :(
Anstatt das Problem an der Wurzel zu beheben (nämlich dort, wo die ganzen Ausflügler hin wollen anzusetzen), wird mal wieder pauschal mit dem Hammer draufgehauen.

Diese 15km-Regel halte ich für rechtlich nicht haltbar. Hat jemand ein wissenschaftliches Papier, dass eine solche Regel als nützlich beweisen kann? Ob ich nun 2km oder 200km zu meinen Eltern fahre ändert doch nix am Infektionsrisiko, wenn ich das Auto nehme.

Insofern: sobald wer dagegen klagt, wird das vermutlich schnell kassiert.

In Sachsen besteht diese Regel schon eine ganze Weile. Bislang wurde die nicht kassiert.

qbz 05.01.2021 18:12

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1576317)
Unsere Politiker machen wieder nur Unfug :(
Anstatt das Problem an der Wurzel zu beheben (nämlich dort, wo die ganzen Ausflügler hin wollen anzusetzen), wird mal wieder pauschal mit dem Hammer draufgehauen.

Diese 15km-Regel halte ich für rechtlich nicht haltbar. Hat jemand ein wissenschaftliches Papier, dass eine solche Regel als nützlich beweisen kann? Ob ich nun 2km oder 200km zu meinen Eltern fahre ändert doch nix am Infektionsrisiko, wenn ich das Auto nehme.

Insofern: sobald wer dagegen klagt, wird das vermutlich schnell kassiert.

Spanien hat meines Wissens in der 2. Welle ab einer bestimmten Inzidenz in einer Region immer damit reagiert, dass die Region dann nicht verlassen werden darf.

Dieser Link einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie: Ranking the effectiveness of worldwide COVID-19 government interventions. In: Nature Human Behaviour volume 4, pages1303–1312(2020 hat Schwarzfahrer mal gepostet. Relevant zur Beantwortung Deiner Frage wäre diese Tabelle 1 und die Massnahme: "Individual movement restrictions" . Sie gehört im gefundenen Ranking der Forscher zu den 6 am stärksten wirksamen Massnahmen.

Natürlich werden wie auch bei den Ausgangsbeschränkungen berufliche und andere triftige Gründe als Ausnahmetatbestände anerkannt.

Seyan 05.01.2021 18:16

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1576318)
In Sachsen besteht diese Regel schon eine ganze Weile. Bislang wurde die nicht kassiert.

Gab es denn schon (erfolglose) Klagen dagegen?
Ich sags gerne nochmal: mit dem Auto 200km fahren ist derzeit doch kein Problem, 20 Stationen mit der UBahn dagegen schon (was mit den 15km abgedeckt ist). Wenn sie schon Unfug machen, dann bitte richtig: Arbeit ist nur ein triftigen Grund, wenn systemrelevant und sonst max 100m vom Wohnort entfernen. Auch mit Hund!

captain hook 05.01.2021 18:20

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1576324)
Gab es denn schon (erfolglose) Klagen dagegen?
Ich sags gerne nochmal: mit dem Auto 200km fahren ist derzeit doch kein Problem, 20 Stationen mit der UBahn dagegen schon (was mit den 15km abgedeckt ist). Wenn sie schon Unfug machen, dann bitte richtig: Arbeit ist nur ein triftigen Grund, wenn systemrelevant und sonst max 100m vom Wohnort entfernen. Auch mit Hund!

Du glaubst, dass bei der Querdenkerdichte in D noch keiner auf die Idee gekommen wäre das zu tun wenn es erfolgsversprechend wäre?

deralexxx 05.01.2021 18:29

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1576317)
Unsere Politiker machen wieder nur Unfug :(
Anstatt das Problem an der Wurzel zu beheben (nämlich dort, wo die ganzen Ausflügler hin wollen anzusetzen), wird mal wieder pauschal mit dem Hammer draufgehauen.

Diese 15km-Regel halte ich für rechtlich nicht haltbar. Hat jemand ein wissenschaftliches Papier, dass eine solche Regel als nützlich beweisen kann? Ob ich nun 2km oder 200km zu meinen Eltern fahre ändert doch nix am Infektionsrisiko, wenn ich das Auto nehme.

Insofern: sobald wer dagegen klagt, wird das vermutlich schnell kassiert.

Und wie soll man bei der "Wurzel" beheben? Alle Wälder absperren?

-> Unsere Politiker machen wieder nur Unfug, es wird pauschal jeder Wald dicht gemacht, wenn ich dort aber alleine spazieren gehe, kann ich mich doch nicht anstecken.

Es ist wohl Konsens das wir uns mit den aktuellen Maßnahmen nicht in die gewünschten Inzidenz-Bereiche bewegen. Jeden zuhause einsperren ist (noch) zu hart...

Seyan 05.01.2021 18:30

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1576325)
Du glaubst, dass bei der Querdenkerdichte in D noch keiner auf die Idee gekommen wäre das zu tun wenn es erfolgsversprechend wäre?

Auch wieder wahr :)
Der Link von HaFu ist interessant.

Ich halte die Maßnahme dennoch für Unfug. Aber okay, ich brauch ja auch keine Partys und zig Kontakte, mir reicht meine Familie, und selbst die darf ich dann nicht mehr sehen, während Idioten weiter Ravepartys feiern, Raketen abfeuern oder Demos abhalten...

gaehnforscher 05.01.2021 18:51

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1576324)
Gab es denn schon (erfolglose) Klagen dagegen?
Ich sags gerne nochmal: mit dem Auto 200km fahren ist derzeit doch kein Problem, 20 Stationen mit der UBahn dagegen schon (was mit den 15km abgedeckt ist). Wenn sie schon Unfug machen, dann bitte richtig: Arbeit ist nur ein triftigen Grund, wenn systemrelevant und sonst max 100m vom Wohnort entfernen. Auch mit Hund!

Es gab eine erfolgreiche Klage, welche erst zu dieser Regelung geführt hat. "Im Umfeld des eigenen Wohnortes aufhalten" war einem Herren in DD zu ungenau, weshalb er geklagt hat. Als Resultat hat das Gericht einen genauen Wert festgelegt und das Umfeld definiert.


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