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D ist ja auch das einzige Land der Welt in dem Intensivtäter Mengenrabatt bekommen |
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Das geht ja in die Richtung Halter nicht ermittelbar (in dem Fall aus dem ZDF Bericht wurde der Halter und Beifahrer vom Tesla vor Fahrtantritt gefilmt und das Fahrzeug hat die ganze Fahrt Pedalstellung, Geschwindigkeit etc. aufgezeichnet. Ich schätze mal da ist wieder eine Abwägung gefragt, Datenschutz des Besitzers vs Halter vs Beifahrer vs Unbeteilgte gegenüber dem staatlichen Interesse und dem sicherlich auch nicht zu verachtenden Feature Zugewinn durch solche Datenerfassung. Vllt ist das ja ein Weg, man verzichtet etwas auf Datenschutz, dafür kann man sehr schnell (auf erlaubten Strecken) fahren, aber wenn was passiert, liefert das Auto die Daten die zur Ermittlung gebraucht werden (und hilft damit der Verfolgung von Verstößen) |
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Anstatt weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen zu fordern, wäre es mir lieber, man würde die bestehenden Gebote und Verbote konsequenter verfolgen. Anstatt eine Milliarde Euro in Lastenfahrräder zu investieren wäre das Geld bei der Polizei und Justiz besser aufgehoben. Was nützen denn strengere Verkehrsregeln wenn diese so lasch wie bisher kontrolliert und verfolgt werden. |
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Es geht ja im Kern nicht darum Daten für oder gegen jemanden zu nutzen, sondern einen vorgefallenen Sachverhalt zu erhellen, so dass die Wirklichkeit in objektiven und auch subjektiven Tatbestandsmerkmalen beurteilt werden kann. |
Die jetzige STVO basiert im wesentlichen auf der STVO von 1936 (NSDAP). Man hat damals bewußt Radfahrer und Fußgänger von den Straßen zurückgedrängt und LKW / PKW bevorzugt, da man für WK II aufrüsten wollte. Jeder Deutsche sollte eben damals LKW/PKW kaufen, damit man die Fahrzeuge später konfiszieren kann.
Und diese STVO, die Radfahrer auf Gehwege und unbefestigte Wege verdrängt, wurde dann ab 1949 nie wieder grundlegend geändert. Man hat hier und da Stellschrauben angezogen, aber grundlegend hat sich nix geändert.
Das sind also mehrere Hauptforderungen, die noch umzusetzen sind. Die STVO Reform von 2020/2021 ist eigentlich eine Enttäuschung gewesen, da sie zwar mehr Rechte für Radfahrer gebracht haben (Nebeneinanderfahren, Abstand beim Überholen von Radfahrern) aber eben das grundlegende Problem nicht gelöst wurde, also:
Klar das die PKW/LKW Lobby nach 85 Jahren Bevorzugung nun heult und aggressiv wird und lauter absurde Argumente hervorbringt. Diese Woche habe ich bspwse gelesen das ein CDU Lokalpolitiker davon sprach das Wirtschaftswege eben Wirtschaftswege sein für die Landwirtschaft also die Wirtschaft und eben keine Radwege. Tja ! Und Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind vermutlich nur Straßen für Bundes-, Landes- und Kreis-KFZ. So denken diese Erzkonservativen. Deswegen in Sozialen Netzwerken ja auch immer Beiträge in denen sich Leute aufregen wenn Radler auf Bundesstraßen fahren ("Sind die lebensmüde"). Es muss endlich grundlegend umgedacht werden. TEMPOLIMITS in wirklich extrem schützender Form also 5-30-60-120 sind notwendig (innerorts Nebenstraßen/ Wirtschaftswege - innerorts Durchgangsstraßen - außerorts - Autobahnen). |
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Ich würde es mal grob so zusammenfassen: Radfahrer (und auch Fußgänger) als gleichberechtigte Teilnehmer im Straßenverkehr bei der Planung berücksichtigen oder in bestimmten Zonen, z.B. Innenstädte, sogar bevorzugen. Wo möglich, kann wegen mir eine Trennung zwischen Radfahrer und Kfz erfolgen. Das kann sinnvoll sein, um Konflikte und Gefahrenpunkte zu vermeiden. Z.B. könnte man bei der Neuplanung von Land-, Umgehungs- oder Bundesstraßen grundsätzlich Radwege (mit Überwegen etc.) einplanen. Das wird aus meiner Sicht noch viel zu selten gemacht und zwingt die Radfahrer dann auch die vielbefahrenen Straßen. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine ausreichende gesetzliche Grundlage vorhanden sein, die den Schutz der Radfahrer sicherstellt. M. |
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