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Mirko 10.09.2018 13:04

Zitat:

Zitat von Mattes87 (Beitrag 1405041)
Dein Ernst?:confused:
Also das passt ja so gar nicht zu dir.

Klassischer Linker-Parolen-Schwinger: Hauptsache immer dagegen! Egal gegen was! Wir können froh sein das er noch keine Steine in der Hand hat!

(Sorry, auf die Argumentation von Nobodyknows fällt mir nun auch nix sinnvolles mehr ein, ich kann auch nur vermuten das er sich einen auf Trimichi macht. Eigentlich hätte ich eher vermutet das der alte Öko nicht mal ein Auto hat.:Cheese: )

Nobodyknows 10.09.2018 13:05

Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1405032)
ok von mir aus,

dann bin ich bei 3 Minuten. Auch hier meine Frage: ist das eine Behinderung des Verkehrsflusses. Gibt es deswegen Staus oder lange Fahrzeugschlangen?

Und nochmal? Wie stehst du persönlich zu Mindestgeschwindigkeiten beim Bergabfahren mit dem Fahrrad. Und was wäre die Folge einer solchen?

Ich denke da nur an Roth und die einzige kurvige Abfahrt nach dem Kalvarienberg. Also nach der Hochebene. Das wäre ein Blutbad wenn da mindestens 25 km/h in den Kurven gefahren werden sollte.

Ach Pfeifchen, es ist doch soo einfach.
Wir leben in Deutschland. Es gibt Gesetze und Verordnungen.
Wer hat sie erlassen? Antwort: Ein demokratisch legitimierte Regierung. Die Legislative.

Ich muß mich -denn das ist die Basis unseres Zusammenlebens- daran halten auch wenn es mir manchmal nicht gefällt. 50 km/h in der Stadt, 100 km/h auf der Landstraße, daran gibt es für nichts zu deuten. Denn ich bin nicht in der Position ein Gesetz oder Verordnung zu verändern (so lange ich nicht der zuständige gewählte Minister bin) und habe auch keinen Spielraum für Interpretationen.

Wie kommst Du darauf, dass jemand, der entgegen der StVO mit seiner Fahrweise andere behindert das Recht hat, sich nicht an die StVO halten zu müssen, und mir etwas aufzwingt was in mehrfach erwähnter Situation (Tageslicht, gerade, trockene Straße, etc.) nicht gerechtfertig ist?

Gruß
N. :Huhu:

highlow 10.09.2018 13:06

Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1405038)
ok ok


dann sind wir bei 6 Minuten.

nehmen wir mal an das ist eine kleine Ortschaft und ihr drei benötigt weitere 5 Minuten um durch diesen Ort durchzufahren. Wärest du alleine dann hättest du den Ort genau 3 Minuten vorher durchquert gehabt. Genau in dem Moment als von Links der sturtzbesoffene SUV Fahrer auf sein Handy geschaut hat und über die Vorfahrtstrasse gerauscht ist wärest du auch auf dieser Kreuzung gewesen. So hat er nur einen nervigen Radler umgefahren.

Addiere weitere 35 Jahre Lebenszeit zu deinem jetzigen Alter.

Aber du musst vermutlich 30 Minuten weitere Wartezeit addieren, weil der Blödkopf von Rettungswagenfahrer seine Karre so abgestellt hat, dass der 40 Tonner nicht durchkommt.

:Lachanfall: :Lachanfall:
Besser hätte ich es nicht ausdrücken können :Cheese:

Der Straßenverkehr wird mit der Zeit immer dichter, und es nehmen junge/alte sowie erfahrene und unerfahrene Fahrer daran teil.

Derjenige, der sich dann darüber aufregt, dass der vorausfahrende PKW etwas trödelt (aus welchem Grund auch immer), man nicht überholen kann und dadurch ein paar (lebenswichtige) Minuten verliert, hat meiner Meinung nach ein ziemlich miserables Zeitmanagement.

Trillerpfeife 10.09.2018 13:11

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1405047)
Ach Pfeifchen, es ist doch soo einfach.
Wir leben in Deutschland. Es gibt Gesetze und Verordnungen.
Wer hat sie erlassen? Antwort: Ein demokratisch legitimierte Regierung. Die Legislative.

Ich muß mich -denn das ist die Basis unseres Zusammenlebens- daran halten auch wenn es mir manchmal nicht gefällt. 50 km/h in der Stadt, 100 km/h auf der Landstraße, daran gibt es für nichts zu deuten. Denn ich bin nicht in der Position ein Gesetz oder Verordnung zu verändern (so lange ich nicht der zuständige gewählte Minister bin) und habe auch keinen Spielraum für Interpretationen.

Wie kommst Du darauf, dass jemand, der entgegen der StVO mit seiner Fahrweise andere behindert das Recht hat, sich nicht an die StVO halten zu müssen, und mir etwas aufzwingt was in mehrfach erwähnter Situation (Tageslicht, gerade, trockene Straße, etc.) nicht gerechtfertig ist?

Gruß
N. :Huhu:


ja ja schön und gut,

und ich frage nochmal ob wir eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit in Deutschland haben.

Aber ich freue mich sehr über dein selbstloses Verhalten auch unter grossen persönlichen Opfern den dir aufgezwungenen Regeln gerecht zu werden. :liebe053:


Äh ist unsere demokratisch gewählte Regierung nicht die Exekutive? ;)

uah schon wieder nur Fragen.

Nobodyknows 10.09.2018 13:16

Zitat:

Zitat von highlow (Beitrag 1405048)
Derjenige, der sich dann darüber aufregt, dass der vorausfahrende PKW etwas trödelt (aus welchem Grund auch immer)...hat meiner Meinung nach ein ziemlich miserables Zeitmanagement.

Ich würde eher sagen, dass derjenige die Zeit im Auto als notwendiges Übel betrachtet welches man so kurz wie möglich halt.
Aber für jemanden mit staudruckoptimierter 130-dB-Poser-Karre ist dieser Gedanke natürlich schwer nachvollziehbar. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

Mirko 10.09.2018 13:25

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1405051)
Ich würde eher sagen, dass derjenige die Zeit im Auto als notwendiges Übel betrachtet welches man so kurz wie möglich halt.
Aber für jemanden mit staudruckoptimierter 130-dB-Poser-Karre ist dieser Gedanke natürlich schwer nachvollziehbar. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

Ehrlich gesagt ist mir die (zu) laut röhrende Karre hinter mir mit einem zufriedenen grinsenden highlow drin deutlich lieber als ein genervter Nobodyknows in Zeitnot aufm Weg zum Bioladen. ;)

Ich kann die Frage von Trillerpfeife nur wiederholen: Wo steht geschrieben, dass ich in der 100er Zone 100 fahren muss? Außer auf Autobahnen gibt es meines Wissens kein Mindesttempo und jeder darf (und sollte!) so fahren wie er es für angemessen hält.
Das man einem Rentner der noch 30 km/h schafft vielleicht langsam ein Bus-Ticket spendieren sollte ist natürlich auch klar.

MarcoZH 10.09.2018 13:37

Die Polizei kann auf jeden Fall die Fahrtauglichkeit eines Schleichers prüfen.
Im eigenen Ermessen der Polizei kann auf Verkehrsbehinderung rapportiert werden.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge zb die deutlich zu langsam fahren müssen nach Möglichkeit den nachfolgenden Verkehr passieren lassen. Tun sie dies nicht, kann es eine Anzeige geben.

Es kann also durchaus eine Busse absetzen, wenn man unnötig langsam fährt oder nicht überholen lässt.

Edit meint: das ist natürlich Schweizer Strassenverkehrsrecht.

Nobodyknows 10.09.2018 13:38

Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1405049)
ja ja schön und gut,

und ich frage nochmal ob wir eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit in Deutschland haben.

Aber ich freue mich sehr über dein selbstloses Verhalten auch unter grossen persönlichen Opfern den dir aufgezwungenen Regeln gerecht zu werden. :liebe053:
...

Ich freue mich sehr über deinen Einsatz für eine Mindestgeschwindigkeit die sich schon heute aus den wiederholt benannten §§ 1 (2) und 3 (2) StVO ergibt.

Dir schwebt vor das genauer zu festzulegen und auch mehr durch Verkehrszeichen (275) darzustellen?

Aber dann wird der Schilderwald noch dichter und diejenigen, vor die Du dich in diesem Thread schützend stellst, werden dann doch noch mehr überfordert.

Also warum lassen wir es nicht so wie es ist?

Gruß
N. :Huhu:


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