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mumuku 02.03.2015 16:58

@lidlracer :Blumen:

Hafu 02.03.2015 17:02

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116557)
In der DTU-Veranstalterordnung steht:...

Die DTU-Veranstalterordnung galt in Dubai bekanntlich nicht.


...

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116557)
Das Auswendiglernen der Strecke erscheint mir abgesehen von sehr einfachen Kursen völlig utopisch.

Ich habe mir Freitag früh (und am Abend dann im Re-Live) große Teiole des Rennens angesehen. Insgesamt bestimmt drei Stunden.
In der Gesamtheit war der Radkurs eigentlich sehr einfach strukturiert, bestand fast nur aus Hauptstraßes, die meist über etliche Kilometer geradeaus führten und es gab nur ganz wenige Abbiegesituationen.

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116557)
Ein Nicht-Auswendiglernen der Strecke ist sicherlich nicht als schwere Regelverletzung zu werten, die Betrug, gefährlichem oder unsportlichen Verhalten gleichzusetzen wäre.

Das Nicht-Auswendiglernen ist natürlich auch nicht die Regelverletzung.
Wenn man sich aber im Vorfeld eines sehr hochdotierten und wichtigen Rennens nicht ernsthaft mit dem Streckenverlauf beschäftigt, nimmt man als Athlet billigend in Kauf, dass es zu einer (möglicherweise unabsichtlichen) Regelverletzung kommt

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116557)
Bei der angeblich hier anzuwendenden Disqualifikationsregel wird ja wohl davon ausgegangen, dass die Abweichung vom Kurs bzw. die nicht erfolgte Korrektur durch Rückkehr an den Punkt der Kursabweichung absichtlich oder zumindest schuldhaft erfolgt.

In meinem Sprachverständnis ist die "Rule No2" sehr neutral und sehr absolut formuliert und gilt unbahängig davon, ob das Fehlverhalten ("Failing to follow the prescribed Curse") auf einem Versäumnis des Athleten oder auf einem Versäumnis des Veranstalters (z.B. zu ungenaue Ausschilderung der Strecke, zu wenig Absperrgitter o.ä.).

Grundsätzlich verstehe ich schon, worauf du hinaus willst und weil ich den in der vergangenheit oft durch Verletzungspecvh gebeutelten Bozzone als Sieger durchaus sympathisch finde und ich mir auch nur schwer vorstellen kann, dass er absichtlich abgekürzt hat, hätte ich eine Lösung wie in St. Pölten 2012 irgendwie noch nachvollziehen können (Kompensation des durch das Abkürzen erlangten Zeitvorteils plus Zeitstrafe für den Regelverstoß), aber einen glasklaren Regelverstoß (selbst wenn er unabsichtlich passiert ist) letztlich komplett ungeahndet zu lassen und nur den durch den Verstoß erlangten Zeitgewinn zu kompensieren ist aus meiner Sicht letztlich Willkür, mit der unser Regelwerk, über das sich schlauere Löpfe als ich jahrzehntelang den Kopf zerbrochen haben und das stetig weiterentwickelt wurde, mit Füßen getreten wird.


P.S.: In der Leichtathletik wird disqualifiziert, wer beim 400m-Lauf nur ein einziges Mal auf die weiße Linie tritt (auch wenn ihm das auf der Geraden passiert), völlig egal, ob er sich damit einen Vorteil verschafft. Das wird weitaus strenger gehabt als die Regeln im Triathlon.
Ich habe es schon mal an anderer Stelle geschrieben: persönlich finde ich dass für zu viele Vergehen im Triathlon aktuell gleich die Höchststrafe DSQ vorgesehen ist. Zeitstrafen sieht unser
Regelwerk ja aktuell nur für Windschattenvergehen vor. Mir gefallen da die Sonderregeln der World Triathlon Series wesentlich besser, die auch für viele andere Regelübertretungen kleinere Zeitstrafen von 15s oder 30s vorsehen, z.B. bei zu spätem Absteigen vomr Rad in T2, z6u frühem Öffnen des Helms usw.
ich finde für kleinere Vergehen, die einem Athleten in der Hitze des Rennenws einfach mal passieren können, sollte es durchaus auch kleinere abgestufte Strafen geben. Aber die Regeln müssen einheitlich sein und für alle gelten und dürfen wenn Triathlon als seriöse Sportart weiterhin ernst genommen werden will, nicht nach Gutdünken hingebogen werden!


Michael Skjoldborg 02.03.2015 22:50

Auch beim Laufen ist es nicht immer die beste Idee, dem Führungsfahrzeug zu folgen.

sbechtel 03.03.2015 11:00

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1116202)
"Failing to follow the prescribed course [...]"

Nur, was ist der vorgeschriebene Kurs? Wenn ein Offizieller (in dem Fall ein Führungsfahrzeug des Veranstalters) dem Athlet sagt/zeigt, dass dies oder jenes die vorgeschriebene Strecke sei, dann hat sich der Athlet auch darauf verlassen können zu müssen. Wie Lidl sagt, man kann nicht erwarten, dass jeder die Strecke auswendig kann (deshalb wird sie ja auch ausgeschildert) und selbst wenn, wüsste ich nicht, warum die Ansage eines Offiziellen auf einer WK-Besprechung bindender sein sollte, als das, was im Rennen gesagt wird. Es könnte ja auch akute Umstände geben, warum eine Strecke nicht exakt so am WK-Tag zu absolvieren ist, wie es im Internet oder sonstwo stand, weil z.B. ein Baum umgefallen ist oder ein Verkehrunfalls war oder was auch immer.

Also hier ein drittes Mal: Bitte Stellungnahme zu der Frage, wie der vorgegebene Kurs definiert ist!

Hafu 03.03.2015 11:09

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1116693)
Also hier ein drittes Mal: Bitte Stellungnahme zu der Frage, wie der vorgegebene Kurs definiert ist!

Der vorgegebene Kurs ist definiert durch die offizielle Ausschreibung, die in Deutschland (!) auch Grundlage der sportrechtlichen Genehmigung durch den Fachverband und kommunalen Genehmigung durch die Verkehrssicherungsbehörden ist.

Ob in Dubai, Bahrein oder Oman die Abläufe und Genehmigungen identisch sind, dafür ist dieses Forum wohl der falsche Ort, um dies zu klären.

Nach Faktenlage besteht aber wohl kein Zweifel, dass Jensen (ohne Führungsfahrzeug) richtig gefahren ist, also dem "prescribed course" gefolgt ist und die fünf folgenden Athleten verwirrt durch ein oder meherere nicht offizielle Motorräder einen falschen Kurs gewählt haben.

LidlRacer 03.03.2015 11:10

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1116202)
Wenn ein Offizieller (in dem Fall ein Führungsfahrzeug des Veranstalters) dem Athlet sagt/zeigt, dass dies oder jenes die vorgeschriebene Strecke sei, dann hat sich der Athlet auch darauf verlassen können zu müssen.

Es war aber kein offizielles Führungsfahrzeug sondern nach Bozzones Auskunft 3 Pressemotorräder. Allein darauf sollte man sich natürlich nicht verlassen, aber mangels anderer klarer Richtungshinweise war es sehr naheliegend denen zu folgen.

sbechtel 03.03.2015 11:24

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116697)
Es war aber kein offizielles Führungsfahrzeug sondern nach Bozzones Auskunft 3 Pressemotorräder

Das ist ja auch schon eine Weile her, dass ich diesen Post geschrieben habe, und da war noch gar nicht klar, umwelche und wie viele Motorräder es sich da handelte.

Nichts desto trotz kann man bei drei Motorrädern nicht davon ausgehen, dass alle gleichzeitig vom Kurs abweichen, die werden schon nicht zusammen zur Tanke fahren oder sich 'ne Erfrischung besorgen.

@Hafu: Das Material, dass an die Behörden gegeben wird, ist mit Sicherheit umfangreicher, als das, was man in einer Ausschreibung findet und die Behörden haben noch den Vorteil, dass sie die Gegend kennen und Pläne mit ihrem Wissen über die Realität abgleichen können und somit viel leichter solche Streckenskizzen plastisch machen können.

qbz 03.03.2015 11:42

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1116697)
Es war aber kein offizielles Führungsfahrzeug sondern nach Bozzones Auskunft 3 Pressemotorräder. Allein darauf sollte man sich natürlich nicht verlassen, aber mangels anderer klarer Richtungshinweise war es sehr naheliegend denen zu folgen.

jeweils ein guter Windsog, auch bei 8m Abstand, wer verlässt den schon gerne? :-) :-) :-) .


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