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Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1116557)
In der DTU-Veranstalterordnung steht:...
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Die DTU-Veranstalterordnung galt in Dubai bekanntlich nicht.
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Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1116557)
Das Auswendiglernen der Strecke erscheint mir abgesehen von sehr einfachen Kursen völlig utopisch.
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Ich habe mir Freitag früh (und am Abend dann im Re-Live) große Teiole des Rennens angesehen. Insgesamt bestimmt drei Stunden.
In der Gesamtheit war der Radkurs eigentlich sehr einfach strukturiert, bestand fast nur aus Hauptstraßes, die meist über etliche Kilometer geradeaus führten und es gab nur ganz wenige Abbiegesituationen.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1116557)
Ein Nicht-Auswendiglernen der Strecke ist sicherlich nicht als schwere Regelverletzung zu werten, die Betrug, gefährlichem oder unsportlichen Verhalten gleichzusetzen wäre.
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Das Nicht-Auswendiglernen ist natürlich auch nicht die Regelverletzung.
Wenn man sich aber im Vorfeld eines sehr hochdotierten und wichtigen Rennens nicht ernsthaft mit dem Streckenverlauf beschäftigt, nimmt man als Athlet billigend in Kauf, dass es zu einer (möglicherweise unabsichtlichen) Regelverletzung kommt
Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1116557)
Bei der angeblich hier anzuwendenden Disqualifikationsregel wird ja wohl davon ausgegangen, dass die Abweichung vom Kurs bzw. die nicht erfolgte Korrektur durch Rückkehr an den Punkt der Kursabweichung absichtlich oder zumindest schuldhaft erfolgt.
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In meinem Sprachverständnis ist die "Rule No2" sehr neutral und sehr absolut formuliert und gilt unbahängig davon, ob das Fehlverhalten ("Failing to follow the prescribed Curse") auf einem Versäumnis des Athleten oder auf einem Versäumnis des Veranstalters (z.B. zu ungenaue Ausschilderung der Strecke, zu wenig Absperrgitter o.ä.).
Grundsätzlich verstehe ich schon, worauf du hinaus willst und weil ich den in der vergangenheit oft durch Verletzungspecvh gebeutelten Bozzone als Sieger durchaus sympathisch finde und ich mir auch nur schwer vorstellen kann, dass er absichtlich abgekürzt hat, hätte ich eine Lösung wie in St. Pölten 2012 irgendwie noch nachvollziehen können (Kompensation des durch das Abkürzen erlangten Zeitvorteils plus Zeitstrafe für den Regelverstoß), aber einen glasklaren Regelverstoß (selbst wenn er unabsichtlich passiert ist) letztlich komplett ungeahndet zu lassen und nur den durch den Verstoß erlangten Zeitgewinn zu kompensieren ist aus meiner Sicht letztlich Willkür, mit der unser Regelwerk, über das sich schlauere Löpfe als ich jahrzehntelang den Kopf zerbrochen haben und das stetig weiterentwickelt wurde, mit Füßen getreten wird.
P.S.: In der Leichtathletik wird disqualifiziert, wer beim 400m-Lauf nur ein einziges Mal auf die weiße Linie tritt (auch wenn ihm das auf der Geraden passiert), völlig egal, ob er sich damit einen Vorteil verschafft. Das wird weitaus strenger gehabt als die Regeln im Triathlon.
Ich habe es schon mal an anderer Stelle geschrieben: persönlich finde ich dass für zu viele Vergehen im Triathlon aktuell gleich die Höchststrafe DSQ vorgesehen ist. Zeitstrafen sieht unser
Regelwerk ja aktuell nur für Windschattenvergehen vor. Mir gefallen da die Sonderregeln der World Triathlon Series wesentlich besser, die auch für viele andere Regelübertretungen kleinere Zeitstrafen von 15s oder 30s vorsehen, z.B. bei zu spätem Absteigen vomr Rad in T2, z6u frühem Öffnen des Helms usw.
ich finde für kleinere Vergehen, die einem Athleten in der Hitze des Rennenws einfach mal passieren können, sollte es durchaus auch kleinere abgestufte Strafen geben. Aber die Regeln müssen einheitlich sein und für alle gelten und dürfen wenn Triathlon als seriöse Sportart weiterhin ernst genommen werden will, nicht nach Gutdünken hingebogen werden!
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