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Lui 09.02.2015 11:52

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 1112595)
Mit welchem "Material" warst du eigentlich unterwegs? RR, MTB, Stadtrad?

Mit meinem Crosser. RR und Stadtrad habe ich nicht, und MTB habe ich Kumpel auf unbestimmte Zeit geliehen, was heisst, ich hab zur Zeit kein Rad, und das als jemand, der 365 Tage auf dem Rad sitzt.:(

Hast aber Recht, dass ich Glück hatte "nur" ne gebrochene Rippe zu haben. Ich habe noch nicht mal Schürfungen. Der RR-Lenker war dagegen völlig verbogen, und beide LR habe eine acht. Ich glaub wenn ein Lenker nach innen verbogen ist, musst das ja ne gewisse Wucht gehabt haben.

tandem65 09.02.2015 13:12

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 1112566)
Das hat aber die Staatsanwaltschaft weiter nicht "beeindruckt" und die hat, wegen Fahrlässigkeit trotzdem "ermittelt"

Nö, die ermittelt wegen Körperverletzung und wegen Fahrlässigkeit und wahrscheinlich wegen geringem öffentlicheń Interesse eben die gegen Zahlung der genannten Geldbuße das Verfahren eingestellt. Die Punkte kommen auch eher automatisch zustande.

MatthiasM 10.02.2015 02:21

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 1112575)
Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1112572)
Letzte Woche erzählte dann eine andere Kollegin, dass von Anwälten in solchen Fällen durchaus auch davon abgeraten wird, sich zu melden und zu entschuldigen, denn das würde vom Gericht als Schuldeingeständnis angesehen werden (im konkreten Fall allerdings egal, denn mit 4 Zeugen und eindeutiger Situation ist das kein Thema).

Traurig, traurig. Wenn jeder mal zu seinen Fehlern stehen würde und nicht auf Grund von monetären Erwägungen im Nachhinein jegliche Moral verliert. Ich würde ja denken gar nicht in die Situation zu kommen, so handeln zu müssen, da mein Fehlverhalten ja einem Anderen körperlich geschadet hat und ich dafür gerade stehen muss. Dafür hab ich ja eine Versicherung etc.

Und ob ein persönlicher Anruf, um sich über den Zustand zu erkunden, von einem Gericht derart bewertet werden darf??? Wer will da den Anruf oder den Inhalt des Gespräches nachweisen:confused:

Das Problem hier ist wirklich die Versicherung (gleiches Spiel noch viel härter bei Ärztehaftpflicht bei Kunstfehlern). Alles, was die zunächt zahlungspflichtige Versicherung so drehen kann, daß der Verursacher "vorschnell" die Schuld zugegeben hat, kann dazu führen, daß die Versicherung nix zahlt, und Du Deinen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher persönlich durchsetzen kannst/willst/mußt, der dann OHNE Versicherung persönlich haftet und, je nach Höhe insolvent geht oder sein Leben lang zahlt, so gut oder schlecht er kann, Du bleibst evtl. auf dem Großteil sitzen, seine Existenz ist auch ruiniert, und die Versicherung hat viel gespart.... Guter Wille, die Moral übers Monetäre zu stellen ist da blöderweise eben versicherungstechnisch ein für alle Beteiligten dummer Fehler. Im "günstigsten" Fall tritt die Versicherung in Vorleistung und versucht, sich alles vom Verursacher wiederzuholen, dann ist zumindest er ruiniert.

lG Matthias

Lui 10.02.2015 07:30

In meinem Fall wird das der Versicherung oder der Autofahrerin gerade mal 1-2k kosten, also nichts was sie nicht ver"schmerzen" können.

kromos 10.02.2015 09:54

Das mag ja in einem "WorstCase-Szenario" so sein.

Aber bei einem "Standad-Abbiege-Radfahrer im toten Winkel-Unfall etc." wie bei Lui mit "halbwegs" kalkulierbaren Schäden, hat es doch keine Auswirkungen, wenn man sich mal über das Befinden des Verletzten erkundigt oder ein "sorry" preisgibt.

Da kann auch kein Versicherer den Versicherten in Regress nehmen. Bin kein Experte, denke aber das würde nur bei vorsätzlichen Dingen oder evtl. grob, grober Fahrlässigkeit in Frage kommen.

Icey 10.02.2015 10:08

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 1112797)
Das mag ja in einem "WorstCase-Szenario" so sein.

Aber bei einem "Standad-Abbiege-Radfahrer im toten Winkel-Unfall etc." wie bei Lui mit "halbwegs" kalkulierbaren Schäden, hat es doch keine Auswirkungen, wenn man sich mal über das Befinden des Verletzten erkundigt oder ein "sorry" preisgibt.

Da kann auch kein Versicherer den Versicherten in Regress nehmen. Bin kein Experte, denke aber das würde nur bei vorsätzlichen Dingen oder evtl. grob, grober Fahrlässigkeit in Frage kommen.

Da wär ich mir jetzt nichtmal so wirklich sicher. :(
Menschlichkeit und Moral zählt doch heute bei keiner Versicherung mehr was.
Und ja ich find das auch total bescheuert. :Kotz:

kromos 10.02.2015 10:28

Das eine Versicherung heutzutage alles unternimmt um den Leistungsfall abzuwenden ist schon klar, aber in unserem konkreten Fall sollte es da für den Versicherten und den Leistungsempfänger keine Probleme geben. Hoffentlich!

Aber ist ja jetzt auch wurscht, die Gesundheit ist erst Mal das Wichtigste :Blumen: und es hätte ja bei uns Beiden noch schlimmer kommen können. Ich bin natürlich froh, das es bei mir innerhalb der Regulierung bisher keine Probleme gab, das braucht man dann ja nicht auch noch, man hat ja genug andere Sorgen in so einem Fall.

Obwohl die Schadenersatzansprüche ja noch nicht konkret abschließend geltend gemacht wurden. Bisher wurde der Sachschaden sofort reguliert und es gab einen Schadenersatzvorschuss(meine private Unfallversicherung hatte auch sofort reguliert). Die komplette Forderung seitens meines Anwaltes steht noch aus, da ja jetzt erst meine Zahnbehandlung abgeschlossen wurde und irgendwann in den nächsten Monaten dann wahrscheinlich ein Versicherungsgutachter kommt, welcher bleibende Schäden/Invaliditätsgrad etc. feststellt. Mal sehen ob es da noch Differenzen gibt.:confused:

kromos 10.02.2015 10:42

Ich war übrigens gerade 2*15 Minuten laufen :liebe053: REKORD :liebe053:

Bin gespannt was das MRT Anfang März im Vergleich zu dem vom Dezember zeigt, bzgl. des Gelenkknorpels. Da ist dann "Quo Vadis" für die weitere sportliche Zukunft.

:Ertrinken: ansonstem hab ich mich mal während des Schwimmtrainings filmen lassen - da sind doch viele technische Mängel zu sehen, wo ich schwören könnte, das die vorher nicht da waren, das erklärt auch vielleicht, das ich da gerade seit einiger Zeit nicht weiter vorwärts komme :Ertrinken: ich will wieder auf meine alte Bahn :dresche


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