triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Olympische Kurzdistanz und Sprint (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=19)
-   -   Tegernsee-Triathlon (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33103)

paulcr14 03.07.2014 10:07

Bei all der Aufregung und kontroversen Diskussion habe ich eigentlich mal eine Frage. Was macht dieses Rennen denn so besonders, dass ich mich unbedingt dem Risiko einer Sperre aussetzen muss. Es ist ja nun nicht so, dass es der einzige Triathlon in dieser Gegend ist.:Huhu:

Klugschnacker 03.07.2014 10:18

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1056018)
Und verboten ist in Deutschland gar nichts Klugschnacker

Schwungvoll geschrieben! Informiere Dich mal über das "Ein-Verbandsprinzip".

Rhing 03.07.2014 11:32

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1056053)
Städte fragen sehr wohl nach Versicherungen. Sie hängen schneller mit drin, wenn was passiert, als es ihnen lieb ist.
Wer war denn jetzt der Schuldige wenn ein Radfahrer auf die Nase fällt? Der andere Teilnehmer, der etwas tiefere Kanaldeckel, die fehlenden Hinweisschilder auf die Gefahrenstelle....

Ach, und die Versicherung nimmt keinen Regreß, wenn der Kanaldeckel zu tief war?



Es kann aber natürlich passieren, dass ein Helfer von einem Geschädigten in Anspruch genommen wird. An der Wirksamkeit der Haftungsfreistellung kann man Zweifel haben, mal gaaanz vorsichtig formuliert. Kann natürlich auch bei versicherten Rennen als Helfer verklagt werden. Nur wenn man dann ne Versicherung als Mitverklagten hat, fühlt man sich doch wesentlich wohler als wenn da nur der Veranstalter neben einem steht, bei dem's im Zweifel heißt: Lieber der als ich, sei nicht feige, laß mich hinter'n Baum.

Läuftnix 03.07.2014 12:01

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1056063)
Schwungvoll geschrieben! Informiere Dich mal über das "Ein-Verbandsprinzip".

Soweit ich weiß, schließt dieses Prinzip aber die Gründung eines Alternativverbandes nicht aus (zumindest de jure). Jede Gruppe kann zunächst mal einen Verband/Verein gründen. Das Prinzip wird dann bedeutsam, da die internationalen Verbände nur einen Verband pro Land anerkennen. Es kann aber nicht die Gründung eines neuen Verbandes ausschließen. Die nationale (DOSB) und internationale Anerkennung wird dann in den olympischen Sportarten dann auch von rechtlicher Bedeutung, da diese Verbände dann auch Sportförderung bekommen.

Allerdings hat es, und ich lasse mich da gerne berichtigen, auch schon Wechsel in der Anerkennung eines Verbandes gegenüber dem anderen gegeben. Wenn ein Alternativverband also so groß und mächtig wird, kann er als Ersatz anerkannt werden. Sozusagen wird dann Taiwan gegen die VR ersetzt. Und wenn ich mich richtig entsinne, hat es diesen Fall auch schon gegeben.

tomcat 03.07.2014 12:19

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1056114)
Soweit ich weiß, schließt dieses Prinzip aber die Gründung eines Alternativverbandes nicht aus (zumindest de jure). Jede Gruppe kann zunächst mal einen Verband/Verein gründen. Das Prinzip wird dann bedeutsam, da die internationalen Verbände nur einen Verband pro Land anerkennen. Es kann aber nicht die Gründung eines neuen Verbandes ausschließen. Die nationale (DOSB) und internationale Anerkennung wird dann in den olympischen Sportarten dann auch von rechtlicher Bedeutung, da diese Verbände dann auch Sportförderung bekommen.

Allerdings hat es, und ich lasse mich da gerne berichtigen, auch schon Wechsel in der Anerkennung eines Verbandes gegenüber dem anderen gegeben. Wenn ein Alternativverband also so groß und mächtig wird, kann er als Ersatz anerkannt werden. Sozusagen wird dann Taiwan gegen die VR ersetzt. Und wenn ich mich richtig entsinne, hat es diesen Fall auch schon gegeben.

OT:

Bsp.: Die Snowboarder haben da eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Da gab es ursprünglich einen Weltverband (und einen deutschen). Als es dann anfing lukrativ zu werden, ist die FIS (Weltskiverband) auf einmal auf den Plan getreten und der Deutsche Skiverband hat auf einmal Snowboarden beim DSOB „vertreten“: wer zu Olympia wollte, musste plötzlich bei FIS-Wettbewerben teilnehmen. Und heute ist das wieder anderes (wenn ich nicht irre), es gibt wohl einen neuen Verband, der auch nach Olympia schicken darf ...

Rhing 03.07.2014 12:54

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1056114)
... Allerdings hat es, und ich lasse mich da gerne berichtigen, auch schon Wechsel in der Anerkennung eines Verbandes gegenüber dem anderen gegeben. Wenn ein Alternativverband also so groß und mächtig wird, kann er als Ersatz anerkannt werden. Sozusagen wird dann Taiwan gegen die VR ersetzt. Und wenn ich mich richtig entsinne, hat es diesen Fall auch schon gegeben.

Wenn ich das richtig gehört habe, muss man da nicht bis in den Winter gehen. Hat's wohl in NRW schon im Triathlon gegeben, wie ja überhaupt die Verbandsgeschichten im Triathlon ja nicht "langweilig" sind. Ich bin aber erst seit 2004 dabei, das muss vorher gewesen sein und ich hab's wie geschrieben nur gehört.

Aber mal ne Frage an die "Alternativler": Wie wollt Ihr den Verband denn finanzieren? Zwang ist ja nicht. Die Ein-Verband-Regel hat nebenbei gesagt zur Folge, dass es Zuschüsse der öffentlichen Hand nur an einen Verband gibt.

Hafu 03.07.2014 13:46

Zitat:

Zitat von repoman (Beitrag 1056021)
+1
...
Von Verbandsseite würde ich den Wettkampf natürlich nicht genehmigen (ist ja logisch). Allerdings würde ich die teilnehmenden Sportler auch nicht sanktionieren, weil sich die Veranstaltung nämlich von alleine erledigen würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörden eine Genehmigung erteilen und selbst wenn, dann höchstens das erste Mal. Beim zweiten Mal wäre das erledigt...erst recht wenn irgendwas passieren sollte.

Nochmal zur Verdeutlichung (selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole).

1. Der BTV würde die Veranstaltung genehmigen, wenn der der Organisator eine Genehmigung beantragen würde (Voraussetzung ist natürlich, dass eine solche Veranstaltung die geltende und vom Verbandstag (=Vereinsvertreter) beschlossene Gebührenordnung anerkennt

2. Der Tegernsee-Triathlon (damals noch unter dem Namen "Tegernseetaltriathlon" fand 15 Jahren bis einschließlich 2011 als vereinsgebundene nicht-kommerzielle Veranstaltung unter der Federführung von Georg Ruck vom SF Gmund statt. Es gab nie Probleme mit dem Verband und der Triathlon wuchs beständig und erarbeitete sich einen erstklassigen Ruf.

3. 2012 erfolgte der Wechsel zu einem anderen Vereinsmitglied des SF Gmund Herrn Targatsch, der aber die Veranstaltung nicht mehr über seinen Verein ausrichten wollte, sondern über die Event-Agentur, die er einige Jahre zuvor für die kommerzielle Ausrichtung des Tegernseelaufes gegründet hatte. Der neue Veranstalter nutzt zwar weiterhin die Helfer von seinem Heimatverein SF Gmund als bewährtes Rückgrat der Veranstaltung, beschloss aber im Gegensatz zum Vorgänger keine Verbandsabgaben mehr zu entrichten. Im Prinzip ist die Übernahme einer solchen Traditionsveranstaltung, die in traumhafter Landschaft stattfindet und eine fast vierstellige stabile Teilnehmeranzahl hat für einen kommerziellen Veransalter beim derzeitigen Triathlon-Boom eine Lizenz zum Gelddrucken- selbst wenn man die vorgesehenen BTV-Gebühren entrichten würde. Ohne diese Gebühren bleibt aber natürlich noch mehr hängen und wenn man von den Nicht-Startpassbesitzern keine Tageslizenz verlangt, kann man im Gegenzug die Startgebühr erhöhen, ohne dass dies den Startern spürbar weh tut.

4. 2012 und 2013 fand der Tegernseetriathlon als ungenehmigte Veranstaltung statt, wurde aber trotzdem (2012 aus Versehen und 2013 in der gutgläubigen Hoffnung, dass man sich im Nachhinein noch in Gesprächen einigen könnte und die sportrechtliche Genehmigung evt, nur aus Versehen vergessen worden war zu beantragen) mit BTV-Kampfrichtern ausgestattet.
Sperren von Athleten, die bei diesen beiden ungenehmigten veranstaltungen gestartet waren gab es keine.

5. Das Landratsamt Miesbach hat den Tegernseetriathlon als kommunale Behörde gemäß §29 STVO genehmigt. Unser Hinweis, dass es eine Richtlinie des Bayerischen Innenministeriums gibt, derzufolge Radsport- und Triathlonveranstaltungen erst genehmigt werden sollte, wenn die sportrechtliche Genehmigung (und Genehmigungsnummer) des zuständigen Fachverbandes vorliegt, wurde seitens des Behördenleiters kommentiert, dass diese Richtlinie nur eine Empfehlung und kein Gesetz sei und es in der Vergangenheit mit dem Tegernseetriathlon nie Probleme gegeben habe, gleichwohl wurde dem neuen Organisator immerhin die Empfehlung gegeben (man duzt sich zwischen Behörde und Organisator), er solle sich doch, wenn möglich mit dem Verband einigen.

6. der Organisator hat dem Verband daraufhin als Kompromiss angeboten, eine im Vergleich zur Gebührenordnung reduzierte Veranstalterabgabe zu zahlen und die Fahrtspesen der eingesetzten Kampfrichter zu übernehmen. Geld für Tageslizenzen von Nicht-Startpassinhabern wolle er aber auf keinen Fall verlangen.

7. ohne Tageslizenzgebühr greift aber der ARAG-Versicherungsschutz nicht und somit konnte keine Genehmigung erfolgen. Bei einer Genehmigung wären unter diesen RAhmenbedingungen die Startpassbesitzer versichert gewesen, alle anderen Teilnehmer nicht und alle beteiligten Helfer und die Kampfrichter wären "ein bisschen" versichert gewesen. Ein bisschen versichert ist aber wie ein bisschen schwanger, ist also unmöglich.

8. In Antworten auf Anfragen an besorgte Starter gibt der Organisator des Tegernsee-Triathlons an, dass die bekannt gewordenen Probleme einzig und allein darauf beruhen, dass -so wörtlich- der Verband sich die Taschen vollmachen wolle und die Gehälter seiner Funktionäre erhöhen wolle. Die meisten anderen Ausrichter in Bayern würden genauso denken und einer müsse mal den Anfang machen.
Solche Aussagen tragen natürlich auch nicht unbedingt zur Befr Befriedung der Situation bei.

--> das ist kurz zusammengefasst der aktuelle Status Quo und wenn jemand noch Geistesblitze einfallen, wie sich die bekannte Problematik anders als durch die angemeldeten Maßnahmen lösen lässt, bin ich für Vorschläge offen.

gollrich 03.07.2014 13:52

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1056140)
Aber mal ne Frage an die "Alternativler": Wie wollt Ihr den Verband denn finanzieren? Zwang ist ja nicht. Die Ein-Verband-Regel hat nebenbei gesagt zur Folge, dass es Zuschüsse der öffentlichen Hand nur an einen Verband gibt.

Ah da weht der Wind her... auf einmal Angst das die schönen Zuschüsse aus öffentlicher Hand nicht mehr in die eigene Kasse fließen :Lachanfall:

und das es mehrere nebeneinander funktionierende und sich nicht gegenseitig sanktionierende Verbände geben kann sieht man doch beim Boxen....

wieso die DTU nur mit Starfmaßnahmen interagieren kann versteht man da natürlich nicht...

und noch mal zum Thema sperren von Athleten anhand von Ergebnislisten, solange Athleten nicht exakt 100% sicher identifizierbar sind, wird sich die DTU der BTV sicher nicht wagen jemanden zu sperren, den einmal den falschen gesperrt sind sämtlich Rücklagen und Geld wieder in einem Prozess gesteckt den man dann auch noch 100% verlieren wird....
daher einfach drauf achten evtl. falsches Geb. ohne Verein etc starten....


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:30 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.