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LidlRacer 28.06.2014 18:06

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1054483)
Ja und wenn ich ausweiche und bremse und der LKW kommt von hinten.:Huhu:

Idealerweise wüsstest Du jederzeit (jedenfalls in potenziell kritischen Situationen) ob / was von hinten kommt und stellst Dich darauf ein.

tandem65 28.06.2014 18:46

Hi Lidl,

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1054439)
Oder Du stürzt und von hinten kommt ein Lkw ...

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1054486)
Idealerweise wüsstest Du jederzeit (jedenfalls in potenziell kritischen Situationen) ob / was von hinten kommt und stellst Dich darauf ein.

Jetzt lies noch mal worauf ich mich bezog. Es macht keinen Unterschied ob ich stürze oder bremse. Wenn ein LKW von hinten kommt muß der bremsen oder ausweichen. Da kann ich nichts dran ändern.
Nochmal, für mich ist eine Tür eine andere Bedrohung und daher reagiere ich dort intensiver als auf ein blinkendes Fahrzeug. Du kannst gerne weiter bei jedem blinkenden Fahrzeug anhalten und fragen ob der Fahrer aussteigen möchte oder ob er sich in den verkehr einfädeln möchte.

amontecc 28.06.2014 23:01

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1054348)
Der BGH meint dazu:
...
50cm
...
Mitschuld
...

Ist ja schön und gut.
Für meine Autotür würden 50cm definitiv nicht reichen. Auf dem Radweg, der vor unserem Haus lang führt, kann man keine 50cm Abstand zu den parkenden Autos einhalten. Dann müsste man auf dem BürgerInnen-Steig fahren. Auf jeden Fall reicht meine Autotür über den gesamten Radweg hinweg, wenn sie auf ist.

Aus Sicht der Autoinsassen ist das ja toll. Wenn ein anderer eventuell Mitschuld hat, kann ich das in Kauf nehmen? Wohl nicht. Ich persönlich will ja als Autoinsasse auch den anderen Teil der Schuld nicht haben.
Also bleibt, wenn man sorgfältig ist, nur übrig sich besonders zu vergewissern, ob einer kommt. Wenn das auf einem der Plätze nicht geht, darf dort halt nicht die Tür auf gemacht werden.
Das hilft natürlich niemandem.

An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren.

Auf der Fahrbahn sieht das natürlich anders aus. Diese ist ja breit genug. Jedoch zieht man sich bei konsequenter Umsetzung an manchen Stellen den Zorn der hinterherfahrendn PKW-Lenker zu.
Dann kannst du zwischen knapp überholt werden oder knapp an parkenden PKW herfahren wählen, oder beides gleichzeitig.

Gut wenn die dann blinken, wenn ne Tür auf geht...

Rhing 29.06.2014 11:37

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1054548)
Ist ja schön und gut.
Für meine Autotür würden 50cm definitiv nicht reichen. Auf dem Radweg, der vor unserem Haus lang führt, kann man keine 50cm Abstand zu den parkenden Autos einhalten. Dann müsste man auf dem BürgerInnen-Steig fahren. Auf jeden Fall reicht meine Autotür über den gesamten Radweg hinweg, wenn sie auf ist.

Aus Sicht der Autoinsassen ist das ja toll. Wenn ein anderer eventuell Mitschuld hat, kann ich das in Kauf nehmen? Wohl nicht. Ich persönlich will ja als Autoinsasse auch den anderen Teil der Schuld nicht haben.
Also bleibt, wenn man sorgfältig ist, nur übrig sich besonders zu vergewissern, ob einer kommt. Wenn das auf einem der Plätze nicht geht, darf dort halt nicht die Tür auf gemacht werden.
Das hilft natürlich niemandem.

An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren.

"Trottoir" ist neutral, pc und kürzer. :Cheese:

Nö, nach der Rspr darf der Insasse die Tür so weit aufmachen, dass er rausschauen kann. Daher die 50 cm Abstand. Steht der Insasse in der geöffneten Tür, geh ich mal davon aus, dass sich die Frage des Abstands nicht stellt, allenfalls noch, ob die Tür nicht schon auf war und der Radler aus Unaufmerksamkeit reingerauscht ist.

Wenn der Radweg so schmal ist, kannste ja die Entwidmung beantragen. Hab mir das für manche Stellen in Bonn schon ernsthaft überlegt.

Ich find's (wie Du wohl auch) nicht "schön und gut", weil sich die Anforderungen der Rspr an einigen Stellen nicht umsetzen lassen. Nicht in der Theorie und erst recht nicht in der Praxis, weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, 3 Fußgänger nebeneinander gehen müssen und so einer aufm Radweg geht usw.

amontecc 29.06.2014 14:18

umso erstaunlicher, dass diese Radwege "auf dem Trottoir" überhaupt zugelassen sind.
Parkende Autos zwischen Fahrbahn und Radweg sind das schlimmste überhaupt.

Aber aktiv dagegen angehen? Da ist mein Don Quijote-Gen nicht stark genug ausgebildet.
Ich selber wähle halt in solchen Fällen die Fahrbahn, auch wenn das in der Mithaftungsfrage sicherlich schwieriger wird, dafür aber viel seltener.

LidlRacer 15.07.2014 13:37

Das komplette Urteil ist jetzt online:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz= 1

Und soweit ich das beurteilen kann, bringt es für Sportler überhaupt keine Rechtssicherheit:

Zitat:

Zitat von BGH
Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichtragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann [...] bedarf vorliegend keiner Entscheidung.


MattF 15.07.2014 13:44

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1054548)

An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren.
.

Genau so ist das, deswegen fahr ich auf sowas nicht.


Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1054548)
Auf der Fahrbahn sieht das natürlich anders aus. Diese ist ja breit genug. Jedoch zieht man sich bei konsequenter Umsetzung an manchen Stellen den Zorn der hinterherfahrendn PKW-Lenker zu.
Dann kannst du zwischen knapp überholt werden oder knapp an parkenden PKW herfahren wählen, oder beides gleichzeitig.

Gut wenn die dann blinken, wenn ne Tür auf geht...

Je weiter man links in der Strasse fährt desto weiter ist grundsätzlich der Abstand den PKW einhalten. Am engsten wird überholt wer ganz recht fährt. Da wird nämlich komplett ohne Ausweichen durchgerast.

HendrikO 15.07.2014 14:32

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1060250)
Je weiter man links in der Strasse fährt desto weiter ist grundsätzlich der Abstand den PKW einhalten. Am engsten wird überholt wer ganz recht fährt. Da wird nämlich komplett ohne Ausweichen durchgerast.


Genau so sieht es aus.


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