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Hi Lidl,
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Nochmal, für mich ist eine Tür eine andere Bedrohung und daher reagiere ich dort intensiver als auf ein blinkendes Fahrzeug. Du kannst gerne weiter bei jedem blinkenden Fahrzeug anhalten und fragen ob der Fahrer aussteigen möchte oder ob er sich in den verkehr einfädeln möchte. |
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Für meine Autotür würden 50cm definitiv nicht reichen. Auf dem Radweg, der vor unserem Haus lang führt, kann man keine 50cm Abstand zu den parkenden Autos einhalten. Dann müsste man auf dem BürgerInnen-Steig fahren. Auf jeden Fall reicht meine Autotür über den gesamten Radweg hinweg, wenn sie auf ist. Aus Sicht der Autoinsassen ist das ja toll. Wenn ein anderer eventuell Mitschuld hat, kann ich das in Kauf nehmen? Wohl nicht. Ich persönlich will ja als Autoinsasse auch den anderen Teil der Schuld nicht haben. Also bleibt, wenn man sorgfältig ist, nur übrig sich besonders zu vergewissern, ob einer kommt. Wenn das auf einem der Plätze nicht geht, darf dort halt nicht die Tür auf gemacht werden. Das hilft natürlich niemandem. An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren. Auf der Fahrbahn sieht das natürlich anders aus. Diese ist ja breit genug. Jedoch zieht man sich bei konsequenter Umsetzung an manchen Stellen den Zorn der hinterherfahrendn PKW-Lenker zu. Dann kannst du zwischen knapp überholt werden oder knapp an parkenden PKW herfahren wählen, oder beides gleichzeitig. Gut wenn die dann blinken, wenn ne Tür auf geht... |
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Nö, nach der Rspr darf der Insasse die Tür so weit aufmachen, dass er rausschauen kann. Daher die 50 cm Abstand. Steht der Insasse in der geöffneten Tür, geh ich mal davon aus, dass sich die Frage des Abstands nicht stellt, allenfalls noch, ob die Tür nicht schon auf war und der Radler aus Unaufmerksamkeit reingerauscht ist. Wenn der Radweg so schmal ist, kannste ja die Entwidmung beantragen. Hab mir das für manche Stellen in Bonn schon ernsthaft überlegt. Ich find's (wie Du wohl auch) nicht "schön und gut", weil sich die Anforderungen der Rspr an einigen Stellen nicht umsetzen lassen. Nicht in der Theorie und erst recht nicht in der Praxis, weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, 3 Fußgänger nebeneinander gehen müssen und so einer aufm Radweg geht usw. |
umso erstaunlicher, dass diese Radwege "auf dem Trottoir" überhaupt zugelassen sind.
Parkende Autos zwischen Fahrbahn und Radweg sind das schlimmste überhaupt. Aber aktiv dagegen angehen? Da ist mein Don Quijote-Gen nicht stark genug ausgebildet. Ich selber wähle halt in solchen Fällen die Fahrbahn, auch wenn das in der Mithaftungsfrage sicherlich schwieriger wird, dafür aber viel seltener. |
Das komplette Urteil ist jetzt online:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz= 1 Und soweit ich das beurteilen kann, bringt es für Sportler überhaupt keine Rechtssicherheit: Zitat:
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Genau so sieht es aus. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:52 Uhr. |
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