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Was ich oft gelesen habe: Schweden hat einiges richtig und einiges falsch gemacht. Daran kann man sich teilweise ein Beispiel nehmen. Die Kommunikation in Schweden hielt und halte ich zu großen Teilen für aufrichtiger, da von Anfang an gesagt wurde, dass diese Pandemie eine lange Angelegenheit ist, auf die man sich einstellen muss. In Deutschland gab es jedoch Heilsversprechen, dass nach ein bisschen Lockdown alles wieder gut wird bzw. wurden Maßnahmen getroffen, die so nicht über lange Zeit durchzuhalten waren. Zudem hat Schweden die Schulen größtenteils offen gelassen. In Deutschland hingegen, wurde oft (Ja, es gibt auch differenzierte Beiträge) nur ein ganz oder gar nicht diskutiert, statt sich differenziert die Lage anzuschauen. Der Schutz der Risikogruppe wurde lange Zeit als "Wegsperren" verumplimpft und es wurden keine Konzepte entwickelt bzw. konkrete Maßnahmen angewendet. Damit will ich nicht sagen, guckt hin, die machen es besser dort oben. Vielmehr: die machen auch Sachen gut, schaut euch das an und übernehmt die Best-practices. |
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Hier wäre es doch mal wert zu erforschen, warum "hier" Corona nicht so wütet und in Sachsen die Krankenhäuser voll sind. Es damit abzutun, "weil die Ostfriesen komisch sind", finde ich gelinde gesagt unzureichend. Und hier wird ja auch des öfteren kritisiert, dass sich Juristen, Pädagogen oder andere Sozialwissenschaftler zum Thema Coronamaßnahmen äußern und es wird ihnen die Kompetenz abgesprochen, dies beurteilen zu können. Auch das ist schlicht vermessen. Wir leben in einer sehr komplexen Gesellschaft mit einem noch komplexeren System an Regeln. Natürlich weiß der Virologe über das Virus am meisten, natürlich weiß der Epidemiologe über die Verbreitung einer Krankheit am meisten, aber der Jurist, die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns professionell beurteilen wie der Soziologe oder Psychologe die Auswirkungen der Maßnahmen auf Entwicklung und Zusammenleben beurteilen kann. Diesen Berufsgruppen praktisch das Wort zu verbieten, weil sie keine Ahnung von Virologie und Epidemiologie haben, ist doch nicht zielführend. Zitat:
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Wenn in eine Gegend das Virus kaum hineingetragen wird, bleibt es dort leicht kontrollierbar und ohne großen Aufwand auf niedrigem Niveau. Wenn in eine andere Gegend das Virus stark hineingetragen wird (oder es dort einige Superspreadingevents gibt, mit denen der Normalbürger nichts zu tun hat), werden irgendwann die Grenzen überschritten, bis zu denen man es unter Kontrolle halten kann, und die Ausbreitung wird explosiv. Das soll natürlich nicht heißen, dass das Verhalten der Bevölkerung keine Rolle spielt. Das kommt natürlich noch hin zu und kann auch sehr entscheidend sein. |
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Man kann immer wieder nur auf deren Ausführungen verweisen. Die eine Wahrheit gibt es nicht, weil einfach zuviele Bereiche des Lebens betroffen sind. Deshalb haben sie im April schon dazu aufgerufen einen Ideenwettbewerb für gute und zielgerichtete Maßnahmen für eine schon damals abgesehenen zweiten Welle zu starten. Gefühlt ist das nicht erfolgt. |
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben im damals entscheidenden Februar anscheinend das Glück gehabt, kaum am Skitourismus teilgenommen zu haben, im Gegensatz zu Bayern NRW Berlin und Hanburg, wo's dann ja hochgegangen ist.
Da hat man sich halt für etwas unverwundbar gehalten, bzw. renitent den Zirkus nicht verstanden. Bis sie von Polen und Tschechien die Suppe bekommen haben. Jetzt leuchten sie violett. Ich hab Verwandte in SH, die ähnlich gestrickt sind wie bei Euch, noam. Die freuen sich über ihre niedrigen Werte und halten sich deshalb :) strikt an die Regeln. |
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Das heißt also, dass wenn Leute sich versammeln, obwohl das derzeit verboten ist, dann muss die Polizei oder zuständige Behörde einschreiten. Der Staat muss mich also auch vor dem Handeln anderer Leute schützen, wenn von den Leuten eine Gefahr ausgeht. Verstoßen die Leute gegen das Infektionsschutzgesetz oder aktuell beschlossene und bekannte Maßnahmen, ist das der Fall. Das Gericht kann jedoch hinterher die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen, obwohl die Maßnahme bereits durchgeführt wurde und zum Beispiel die Ansammlung am Glühweinstand aufgelöst wurde. sehr juristisch erklärt in der Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online - In dem schon etwas älteren Artikel wird übrigens auch gut erklärt, dass die Maßnahmen einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Genau das macht einen Rechtsstaat aus. |
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