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Ich würde den Widerspruch folgendermaßen lösen: Es ist den Leuten keineswegs einerlei. Sondern sie sind so sehr davon überzeugt (also das Gegenteil von "einerlei"), dass es wahr ist, und sie wurden von dieser Idee so sehr abhängig gemacht, dass allein der Gedanke an eine Überprüfung abwegig erscheint. Hinzu kommt, dass jeglicher Zweifel vom Christentum bestraft wird. Auch das führt dazu, dass die Leute sich eine absolute Gewissheit einreden. Die lauten Töne von der absoluten Gewissheit sollen die leisen Töne des Zweifels überbrüllen. Es ist eher so, dass die Leute bereit sind, alle Widersprüche zu ignorieren, so sehr, dass sie die Widersprüche überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen brauchen. Es ist also nur scheinbar egal — in Wahrheit ist es zentral wichtig. Es ist ihnen so zentral wichtig, dass nichts daran rühren darf. Und hier liegt das Geschäftsmodell für den Betrug der Kirchen. Die Kirchen können sich in dieser Konstellation sicher sein, dass die Betrogenen den Betrug noch verteidigen werden. Zu viel hängt davon ab. Es ist ein sich-selbst-erhaltendes System. |
Da ich zur älteren Generation gehöre, interessiert mich das Thema Sterbehilfe durchaus und ich bin persönlich ein Befürworter der Schweizer Gesetze diesbezüglich. Dass jetzt das Bundesverfassungsgericht dem Parlament aufgibt, eine ähnliche Regelung zu schaffen und das bisherige Verbot kippt, finde ich sehr positiv. Nun hoffe ich, dass auch die Gesetzgebung das Urteil zügig und korrekt umsetzt, ohne neue Hindernisse einzubauen, und nicht dem Widerstand der Kirchen nachgibt.
Dieser Artikel erläutert das Urteil: "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ für nichtig erklärt, wie das Gericht auf seiner Internetseite mitteilt. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter am Mittwoch, geklagt hatten Schwerkranke, Sterbehelfer und Ärzte. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Strafrechtsparagrafen 217, der seit Dezember 2015 „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ verbietet, gekippt. Die bemerkenswerte Klarheit des Verfassungsgericht: Alle Menschen dürfen selbstbestimmt sterben." Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil Gegen dieses Urteil mobilisieren schon die Kirchen und sie werden alle Anstrengungen unternehmen, damit das Parlament es nicht im Geiste des Urteils umsetzt bis hin zur offen erklärten Einflussnahme auf die Gerichte. "Jüsten: Wir sehen in dem Urteil eine Umwertung der Werte. Bisher war eigentlich immer das oberste Ziel der Schutz des Lebens, und das war auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt worden. Jetzt haben wir zum ersten Mal ein Urteil vorliegen, bei dem der Schutz des Lebens nicht mehr oberste Priorität hat, sondern das individuelle Entscheidungsrecht auf Selbsttötung. Das ist der eigentliche Paradigmenwechsel und aus meiner Sicht das eigentliche Problem an diesem Urteil. ............. Ein weiterer Punkt ist, dass man mit den Gerichten reden muss. Ich finde es schon ziemlich erschreckend, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle von der Tradition abgewichen ist und damit einen Paradigmenwechsel einführt. Das scheint mir das viel größere Problem zu sein. Denn der Gesetzgeber hatte eigentlich in der letzten Legislaturperiode einen ganz guten Ansatz gefunden. Und der Gesetzgeber ist ja eigentlich das Spiegelbild der Gesellschaft. Von daher sehe ich das Hauptproblem an einer anderen Stelle." https://www.vaticannews.va/de/kirche...he-kritik.html |
Ein guter Tag.
Ich finde nicht, dass der Mann vom Vatikan den Sachverhalt korrekt wiedergibt. Er sagt, die christliche Sichtweise bestünde darin, Leben zu schützen. Wahr ist stattdessen, dass der Wille Gottes geschützt werden soll. Ich darf hier an einen sehr berühmten Todesfall erinnern, der im Zentrum christlichen Glaubens steht. Hier handelt es sich a) um den Willen Gottes, und b) eine absichtlich herbeigeführte Selbsttötung mit Hilfe Dritter. Ich finde auch nicht, dass das Gericht das Leben an zweite Stelle stellt oder herabstuft. Nach meiner Meinung können alle Beteiligten mit dem neuen Urteil gut leben. Nicht zufrieden sind ja offenbar nur jene, die überhaupt nicht beteiligt sind, etwa Götter oder ihre selbst ernannten Stellvertreter. Ich habe im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, wenn auch der Wille Gottes vor Gericht beachtet wird, vorausgesetzt, er erscheint pünktlich zum Gerichtstermin und äußert sich klar und verständlich. |
Interessant auch diese Frau mit Migrationshintergrund, die vor dem BVG geklagt hatte, insofern, dass sie, die sie ihr Kopftuch nicht im Gerichtssaal tragen dürfe, nicht Recht bekommen hat. Das hohe Gericht urteilte mit ja und nein. Ja, das Kopftuchverbot schränke die Reigionsfreiheit ein (und damit das GG), auf der anderen Seite ist das Kopftuchverbot durch das Neutralitätsgesetz legitimiert. Wer hier lebe, solle sich neutral verhalten und keine Position gegen oder für eine Religion beziehen durch religiöse Symbole, so heute früh im Radio sinngemäß.
Würden wir hier in der Diskussion Atheismus durch Neutralität substituieren, so wäre ich zufrieden. Atheismus bezieht eine Gegenposition zum Theismus. A-Theismus. Gegen den Theismus? Man könnte auch sagen, dass Atheismus und Theismus auf einem eindimensionalen Kontinuum zwei entgegengesetzte Pole bilden. Damit gebe ich auch den user keko# wieder, der ja immer wieder argumentiert hat hier, dass niemand gezwungen wird z.B. in die Kirche zu gehen bzw. jede und jeder jederzeit aus der Kirche austreten könne. Niemand wird zudem gezwungen sich zu einer Religion zu bekennen. Zudem wird hier im Thread Atheismus von denen, die hier die "Lufthoheit" oder Deutungshoheit haben unter dem Deckmantel der Wissenschaft propagiert. Dieses macht auf mich den Eindruck, als dass Wissenschaft und Glauben sich wechselseitig ausschließen müssen. N.:Huhu: hat zig Gegenbeispiele gebracht wie auch ich zwei berühmte Beispiel mit Zitaten von Jesco von Puttkamer (Apollo-Raumfahrtprogramm) und Albert Einstein (den jede und jeder kennen dürfte) belegen. Wissenschaft und Atheismus sind zwei paar Stiefel. Atheismus ist religiös, indem er, der Atheismus gegen die Religion ist und damit auf Religion bezogen ist, indem er gegen eine Religion ausgerichtet ist. Wissenschaft und Neutralität gehen eher Hand in Hand als Wissenschaft und Atheismus, imho. Wie gesagt, ein interessantes Urteil eher mainstreamaäßig kommentiert durch die taz: https://taz.de/Kopftuch-Urteil-des-V...chts/!5667752/ und Tagesspiegel. https://www.tagesspiegel.de/politik/.../25591320.html Egal ob Atheismus oder Neutralität, ein guter Tag, dito, denn die Klage und der damit verbundene religiöse Eifer der Frau mit Kopftuch zu Gericht gehen zu müssen wurde in oberster Instanz abgeschmettert. |
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Stellt man z.B. H. Meier als tief religiösen Menschen einem Saal von 1000 Menschen vor und lässt die Menschen seine mutmasssliche Religion ratend auf einen Zettel schreiben, niemand von den Tausend Menschen würde "Atheismus" hinschreiben. "Atheismus (von altgriechisch ἄθεος átheos, deutsch ‚ohne Gott‘) bezeichnet die Abwesenheit oder Ablehnung des Glaubens an Gott oder Götter. Im Gegensatz dazu bezeichnet Theismus (griechisch θεός/ϑεός theós, deutsch ‚Gott‘) den Glauben an Götter, wobei der Monotheismus den Glauben an einen Gott und der Polytheismus den Glauben an mehrere Götter bezeichnet. Zum Atheismus im weiteren Sinne zählen einige auch den Agnostizismus (agnostischer Atheismus), nach dem die Existenz von Gott oder Göttern ungeklärt oder nicht klärbar ist. Im engeren Sinne bezeichnet er die Überzeugung, dass es Gottheiten nicht gibt. " https://de.wikipedia.org/wiki/Atheismus , |
Und ein Arzt, der in seinem Handeln auf Krankheiten bezogen ist, ist ebenfalls eine Krankheit.
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