Zitat:
Zitat von maifelder
(Beitrag 757824)
ganz so einfach ist es nicht.
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Warum nicht? Mit dem Startpassantrag verpflichte ich mich, nur bei genehmigten Veranstaltungen zu starten. Wenn ein Veranstalter in die Ausschreibung schreibt, dass der Triathlonverband sie genehmigt hat, und sich diese Aussage als falsch herausstellt, ist der Veranstalter schadensersatzpflichtig - und falls ich zu dämlich war, dies eigentlich vorher mitbekommen habe, und trotzdem dort gestartet bin, gehöre ich halt auch gesperrt - schließlich habe ich mich mit meinem Antrag (siehe oben) ja auch dementsprechend verpflichtet...
Meine Meinung: Wer hier gegen den Verband klagt, ist der Meinung, dass das Verbandsrecht in Deutschland in einigen Punkten unzulässig ist, und sollte nicht gegen den Verband klagen, der innerhalb seiner rechtlichen Grundlagen agiert, sondern sollte gegen das Verbandsrecht im allgemeinen klagen. Nur wenn dem Verband die rechtlichen Grundlagen entzogen worden sind, kann der Verband nicht mehr innerhalb dieser dann nicht mehr vorhandenen Grundlagen agieren. Ob das etwas ist, was wir als Athleten tatsächlich wollen, ist mal dahingestellt...
Gruß
GrrIngo
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